Wie beurteilt ihr diesen Fall?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Die Strafe ist übertrieben 70%
Die Strafe ist gerechtfertigt 30%

11 Antworten

Die Strafe ist übertrieben

Ganz gefährliches Urteil. Verunglimpfen kann man nur eine Person. Im politischen Bereich ist das Kritik, scharfe, auch extreme Kritik. Alles durch das GG gedeckt.

Inhaltlich gesehen war dieses Schikanieren von Senioren einer der übelsten Skandale des Corona-Regimes.


guenterhalt  14.09.2023, 13:13
Inhaltlich gesehen war dieses Schikanieren von Senioren einer der übelsten Skandale des Corona-Regimes.

Die Strafe sollte auf Leute ausgeweitet werden, die nicht mal im Ansatz verstehen wollen, dass diese "Schikanen" den Schutz älterer Leute gedient haben.
Wenn sich ein Student (also junger Mann) dagegen ausspricht, kann man ihm unterstellen, seine Großmutter eigentlich nicht wieder sehen zu wollen.

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guenterhalt  14.09.2023, 15:46
@schelm1

Wer hat sich denn beschwert? Die Großmutter oder der Enkel?

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schelm1  14.09.2023, 15:56
@guenterhalt

Das war eine unmenschliche und durch nichts zu rechtfertigende Zumutung sowohl für die Weggesperrten als auch für die Ausgeschlossenen.

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guenterhalt  14.09.2023, 16:00
@schelm1
durch nichts zu rechtfertigende Zumutung

du warst zum Glück nicht in der Position die Sterberate der älteren Menschen so niedrig wie möglich zu halten. Die Gestorbenen hätten dir aber verziehen.

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guenterhalt  14.09.2023, 18:49
@schelm1

dein Geschrei möchte ich hören, wenn deine 90-jährige Großmutter nach so einem Besuch und einer Corona-Infektion gestorben wäre?

Was ist mit denen, die auch ohne Corona-Gefängnis einfach irgendwie im Ausland wohnen und die Großmutter einfach ins Altersheim abgeschoben haben?
Wer ist für dieses Leid der Lebenden verantwortlich?

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schelm1  15.09.2023, 10:28
@guenterhalt

Das ist m.E. ein anderes, aber auch ein Übel, welches die Betroffenen schmerzt!

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Die Strafe ist gerechtfertigt

Naja, was soll das anderes sein als beschimpfen? Privat kannst du es machen, öffentlich oder allgemein zugänglich eben nicht. Was wäre das für ein Staat wenn jetzt jeder, z.B. diese ganzen Reichsbürger, Querdenker und AfD Leute ungestraft über die Bundesrepublik Deutschland herziehen dürften.


Karlo9944  14.09.2023, 12:58

Was wäre das für ein Staat wenn jetzt jeder, z.B. diese ganzen Reichsbürger, Querdenker und AfD Leute ungestraft über die Bundesrepublik Deutschland herziehen dürften.

Einer der Meinungsfreiheit zulässt vielleicht? P.S: dass machen AfD, Querdenker und Co schon die ganze Zeit ungestraft ;)

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Rennegent  14.09.2023, 13:07
@Karlo9944

Meinungsfreiheit endet dort, wo das Recht des anderen,j in seiner Ehre nicht unangemessen herabgesetzt zu werden,, beginnt. Du kannst Menschen oder eben den Staat sachlich kritisieren, das ist vollkommen okay. Die Vorsilbe "Drecks" ist von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, das sollte jeder verstehen, auch wenn er kein Jurist ist.

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Rennegent  14.09.2023, 13:13
@Karlo9944

Klar ziehen sie über den Staat her, du hast recht. Bisher waren sie dabei aber so clever, immer noch haascharf unter der Grenze des Beschimpfens oder verächtlich machens zu bleiben.

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Sterntaler927  14.09.2023, 13:41
@Karlo9944

Was ist das fuer ein Staat, welcher Anlass zu solchen Unmutsaeusserungen gibt, berechtigte Kritik an seiner Unfaeaehigkeit und Willkuer jedoch ahndet?

Meinungsfreiheiheit ist im GG , Artikel 5, garantiert .

Und zwar aus gutem Grund, denn bereits die Nazis haben keine Meinungsfreiheit gelten lassen, sondern diese sogar mit KZ geahndet.Es gab unzaehlige politische Gefangene in den KZ's. - Der Richter, welcher dieses Urteil aussprach hat offensichtlich ein gestoertes Verhaeltnis zum Rechtsstaat und Dein Kommentar impliziert, dass Du das gleiche Problem hast.

Und mal abgesehen davon, dass solches Unrecht schon immer das "Markenzeichen" von Diktaturen war, ist angesichts dessen, dass Deutschland derzeit von Leuten, die bereits vor ihrer Wahl in Verbrechen involviert waren und von Idioten regiert wird, die seit der Stunde ihres Amtsantritts gegen die deutsche Bevoelkerung handeln; somit ihren Amtseid brechen und deshalb [gar nicht erst von dem in dieser Regierung unter den Ministern ueblichen Amtsmissbraeuchen zu reden] ebenfalls kriminell sind, die Aeusserung dieses Studenten doch absolut harmlos.

Er hat den deutschen Staat nicht "verunglimpft"; das besorgt die due Fuehrung desselben schon selbst.

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Rennegent  14.09.2023, 13:58
@Sterntaler927

"Drecks-" ist beschimpfen, da gibts gar nicht zu diskutieren. Das muss sich ja auch kein Bürger gefallen lassen. Der Unterschied zwischen unserem Rechtsstaat und Diktaturen wie Russland, China, Türkei und co. ist doch ganz leicht zu erkennen. Hier gibts dafür ne Geldstrafe von 1.500 Euro. In einer Diktatur wirst du jahrelang weggesperrt, Arbeitsdienst, umerzogen oder schlimmeres und das für jede Regimekritik, auch sachliche, die hier gar keine Folgen hätte.

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Sterntaler927  14.09.2023, 20:01
@Rennegent

🙄 Probleme mit der deutschen Sprache?

Ich habe nicht darueber "diskutiert" ob es sich bei der Aussage um eine Beschimpfung handelte - das war ja auch nicht die Frage - sondern zu der Betrafung als solche, bzw. Deinen Kommentar Stellung genommen, der sowohl jeglicher Rechtskenntnis, als auch jeglichen Rechtsempfindens entbehrt .

Strafverfolgung fuer die Aeusserung einer Meinung ueber die Regierung, so etwas hat es seit der Schaffung des Grundgesetzes nicht mehr in Deutschland gegeben .

Erst die Ampel-Regierung hat unlaengst ein neues Gesetz erlassen und freie Meinungsaeuesserung unter Strafe gestellt - und damit selbst einen Rechtsbruch begangen; naemlich Artikel 5 des Grundgesetzes. Grund genug, diese Regierung sofort abzusetzen - nur einer von vielen Gruenden - und nicht erst bis 2025 zu warten

Eine Regierung von Rechtsbrechern lediglich einen "Drecksstaat" zu nennen, war fuer diesen Studenten nicht nur legitim, sondern noch stark untertrieben.

Deine Vergleiche mit anderen Unrechtsstaaten jedoch, ist ein Anzeichen fuer Deine niedrige Denkweise und blinde Obrigkeitshoerigkeit; einer Lakaienmentalitaet.

Diese Regierung , wie auch die vorangegangne, gehoert vor Gericht gestellt nach § 154 StGB verurteilt.

Jeder einzelne, weil jeder von ihnen einen Meineid geschworen hat, als er den Amtseid abgelegt hat, welcher beinhaltet, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.

Darueber hinaus sollten sie auch fuer jeden Schaden, welchen sie ihrem Land und damit der Bevoelkerung zugefuegt haben, abgeurteilt werden und persoenlch haftbar gemacht werden, denn es genuegt nicht, eine neue Regierung zu waehlen und die Verbrecher laufen zu lassen und ihnen womoeglich noch einen "Ehrensold" zu zahlen, wie ihn z.B. dieser unsaegliche Gauck erhaelt, dem es erst kuerzlich anlaesslich eines Interviews wichtig war, zu betonen, dass in der Nazizeit ja nicht alles schlecht gewesen sei. 🤮

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Rennegent  15.09.2023, 00:03
@Sterntaler927

Also mir ist nicht ganz klar aus welcher Szene du genau kommst. Mit demokratisch hat es jedenfalls nichts zu tun, deshalb diskutiere ich auch nicht weiter. Du unterscheidest ja nicht mal zwischen Staat und Regierung und willst Regierungsmitglieder anklagen und persönlich zur Haftung heranziehen. Keine Basis, sorry, das ist mir zu heftig

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neinxdochxoh  14.09.2023, 13:02

Ironie? Über etwas Herziehen ist Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, Art. 5 GG.

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Rennegent  14.09.2023, 13:46
@neinxdochxoh

Über etwas herziehen, ist kein Rechtsbegriff. Beschimpfen oder verächtlich machen, das sind Rechtsbegriffe. Die stehen nämlich in Paragraph 90 a StgB, wenn es um die Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland geht. Somit muss der Richter immer entscheiden, ob eine Straftat vorliegt oder ob es noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Bei Beleidigung ist es genau so. "Schl ampe","Sonder-müll","Drecks-sau", das sind Beleidigungen oder? Aber in Richtung der Grünen Politikerin Künast hatten die Gerichte das zuerst noch als Meinungsfreiheit gewertet, weil sie sich als Politikerin mehr gefallen lassen müsse als ein Normalo. Sie ist dann bis vors Verfassungsgericht und hat gewonnen. Die Beleidiger wurden später verurteilt. Daran siehst du, wie schmal der Grad zwischen Meinungsfreiheit und Straftat ist.

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Sterntaler927  15.09.2023, 01:54
@Rennegent

Ich dachte mir schon, dass Du meinen Ausfuehrungen nicht gewachsen sein wuerdest.

Das sehe ich bereits an Deinen platten Vergleichen in Sachen Beleidigung. Ist das etwa die Sprache, welche DU gewohnt bist?

Und: ich entstamme weder einer "Szene" [kannst Du nur in solchen Kriterien denken, dass jemand einer solchen angehoeren muesste?], noch gehoere ich einer Partei an, noch werde ich jemals einer angehoeren.

Ich kann selber denken und meine Schluesse aud den Geschehnissen ziehen. Uns vor allem kann ich Unrecht von Recht unterscheiden; eine Eigenschaft, welch Dir offensichtlich voellig fehlt, denn das demonstrierst Du nicht nur generell mit jedem Wort, das Du hier vom Stapel gelassen hast, sondern auch mir gegenueber, der Du mir eine demokratische Haltung abzusprechen wagst, weil ich der Meinung bin, diese Regierung wegen ihrer kriminellen Rechtsbeugungen allen voran deren Meineidigkeit deren Handlungen gegen das Grundgesetz, Willkuer gegen das Volk, Amtsmissbrauch, etc., etc zur Rechenschaft gezogen werden sollte

Deshalb freue ich mich, dass Du mich nicht mit weiteren Kommentaren nicht behelligen willst. Das nehme ich nicht nur als Versprechen, sondern bestehe sogar darauf, dass Du es einhaeltst!

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Die Strafe ist übertrieben

Ich finde das ziemlich gruselig.

Das Verunglimpfung eine Straftat ist, ist zwar bekannt, aber dass diese gerade bei einem solchen Thema tatsächlich mal geahndet wurde, finde ich merkwürdig.

LG.

Die Strafe ist übertrieben

Dass man für sowas überhaupt belangt werden kann… würde mir freedom of speech wie in den USA wünschen

Die Strafe ist übertrieben

Das gehört m.E. gerade noch zur Meinungsfreiheit.