Werde ich dafür bezahlen müssen?

2 Antworten

Bei einem Unfall versucht der Versicherungsträger natürlich seine Kosten auf dem Regressweg erstattet zu bekommen. Da ist es durchaus möglich, dass du zur Kasse gebeten wirst. Dazu ist die gesetzliche Unfallversicherung sogar gezwungen.

Selbst wenn du strafrechtlich NICHT belangt wirst, besteht dieser Schadensersatzanspruch.

Olafholz 
Fragesteller
 25.04.2024, 12:11

Deckt das nicht die Haftpflichtversicherung?

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Olafholz 
Fragesteller
 25.04.2024, 12:15
@DerHans

Aber ein Vorsatz besteht nicht wenn es nicht mutwillig gehchen ist

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DerHans  25.04.2024, 12:17
@Olafholz

Du hast ihn immerhin so getreten, dass er einen Knochenbruch davon getragen hat. Das ist keine Spielerei. Und mittlerweile wird so etwas mit "Null Toleranz" gehandhabt.

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DerHans  25.04.2024, 12:23
@Olafholz

Weil es eben mittlerweile eindeutig zu viel Gewalt, an deutschen Schulen gibt.

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wattdennnu2  25.04.2024, 17:36
@DerHans
Er hat getreten. Das nennt man VORSATZ

Nein, nennt man nicht.

Vorsatz läge vor, wenn er in dem festen Willen getreten hätte, einen Knochen damit zu brechen!

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Naja das ist starke körperverletzung und wenn er dich gerade nicht krass oder stark angefasst hat kann es dazu kommen dass du etwas bezahlen müsstest oder jenachdem deine eltern

DerHans  25.04.2024, 12:13

Seine Eltern haben damit nichts zu tun. Die waren ja nicht dabei.

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