Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 - wie wirkt sich das auf persönliche Entscheidungen bezogen auf andere Personen aus?
hii,
ich habe gerade ein Video gesehen, in dem ein Frisörladen ein Schild aufgehängt hat, dass AfD Wähler*innen in jenem nicht bedient werden. Wenn diese sich diskriminiert fühlen, dann wissen sie wenigstens mal, wie das ist.
Unter dem Video hat eine Person geschrieben "Artikel 3, Absatz 3 GG". Darin steht:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Wie ist das rechtlich gemeint? Darf ich als Besitzer*in eines Frisörladens nicht entscheiden, welche Personen ich bediene?
Wenn man das Gesetz so wörtlich nimmt, dürfte man ja bezogen auf sexuelle Orientierung nur bisexuell sein, da alles andere ein Benachteiligen anderer Personen aufgrund ihres Geschlechtes wäre. Genauso dürfte ich nicht mit einer Person eher befreundet sein wollen, wenn diese politisch links ist.
Stimmt das so, bzw. inwieweit ist dieser Absatz des Grundgesetzes auf den Alltag überhaupt rechtlich realistisch?