Wenn ich beim Amt mein Geschlecht von männlich zu weiblich ändere, kann ich mir dann einen neuen weiblichen Namen aussuchen?

7 Antworten

Ja, das ist sogar erforderlich, wenn dein jetziger Name ausschließlich männlich gelesen wird.

Aber um deinem Plan direkt vorwegzugreifen, den ich aus deinen kleinschrittigen Fragen gegenüber FouLou erahne: Wenn du den Geschlechtseintrag wieder auf männlich zurück ändern lässt, wird auch automatisch dein alter Vorname wieder reaktiviert.

Ja, so funktioniert das Gesetz.

Ja,

dein Alter Namen bleibt trotzdem natürlich gespeichert.

Ja. Das funktioniert mit dem Selbstbestimmingsgesetz so. Das man dann auch einen neuen passenden vornamen nehmen kann.


HallivanGalli 
Beitragsersteller
 17.01.2025, 11:46

Also von Rudi zu Chantal ist kein Problem ?

FouLou  17.01.2025, 11:46
@HallivanGalli

Sehe hier kein Problem. Chantal ist schliesslich nen weiblicher name.

HallivanGalli 
Beitragsersteller
 17.01.2025, 11:48
@FouLou

Und nach einem Jahr kann ich das wieder ändern, wenn ich wieder männlich werden möchte ?

FouLou  17.01.2025, 12:03
@HallivanGalli

Ich glaube es ist n bissel mehr. N jahr + Wartezeit für den antrag. Sperrfrist ist ein jahr. Dann haste 3 monate wartezeit nach antrag. Und dann gibt es die rückänderung.

Du kannst nicht nur, du musst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – verheiratet mit einer trans Frau, selbst nonbinär/trans masc

FouLou  17.01.2025, 12:05

Nein muss man nicht. Der name muss nur den Üblichen namensregeln entsprechend zum geschlechtseintrag passen.

Wenn du also Rolf heisst. Dann wirste deinen namen ändern müssen. Weil Rolf als vorname und Weiblich als eintrag geht nicht.

Haste nen namen der eh unisex ist. Wie z.b. Kim. Dann kannste den auch behalten wenn du es willst.

Und wenn du deinen eintrag auf Divers ändern willst. Kannste deinen namen auch behalten weil derzeit keine Namensgrenzen für Divers definiert sind.

Kugelflitz  17.01.2025, 13:18
@FouLou

Der Name muss ENDEUTIG einem Geschlecht zugeordnet werden können, bei Kim z.B. wird ein zweiter, eindeutig weiblicher Name gewählt werden MÜSSEN. Ist übrigens auch bei Neugeborenen so, (Erst-) Namen müssen in Deutschland eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können.

Beim SBGG ist es aktuell leider auch noch so, dass der Zweitname (etc.) ebenfalls dem Geschlecht eindeutig zuzuordnen sein muss. Heißt, man kann nicht einfach einen Zweitnamen des anderen Geschlechts wählen, im Gegensatz zu Neugeborenen.

Diverse MÜSSEN neutrale Namen wählen.

Kannste alles nachlesen.

FouLou  17.01.2025, 13:39
@Kugelflitz

Ja habe ich. Moment:

Eine Änderung des Vornamens ist im Regelfall notwendig, aber keineswegs immer. Mit ihrer Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags hat die Person die Vornamen zu bestimmen, die sie zukünftig führen will. Die Vornamen müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Entspricht der bisher von der Person geführte Vorname dem gewählten Geschlechtseintrag, so kann der bisherige Vorname beibehalten werden.
Wird der Geschlechtseintrag "männlich" gewählt, so ist davon auszugehen, dass diesem Geschlechtseintrag entsprechen:
ausschließlich männlich gelesene Vornamen oder
Vornamen, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können (wie etwa "Kai", "Kim", "Eike", "Toni", "Flo", "Bo" etc.) oder
eine Kombination aus ausschließlich männlich gelesenen Vornamen und Vornamen, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können (zum Beispiel "Toni Stefan", "Daniel Bo").

Quelle: BMFSFJ

Ich habe wortwörtlich das beispiel des Bundesamtes genommen.

Das SBGG trifft keine Aussage darüber, welche Vornamen einem offenen Geschlechtseintrag oder dem Geschlechtseintrag "divers" entsprechen. Es ist davon auszugehen, dass die Vornamen hier frei ausgewählt und kombiniert werden können, sodass möglich sind:
Vornamen, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können,
eine Kombination aus männlich und weiblich gelesenen Vornamen (zum Beispiel "Stefan Daniela", "Stefanie Daniel") oder
eine Kombination aus männlich beziehungsweise weiblich gelesenen Vornamen und Vornamen, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können (zum Beispiel "Daniel Bo", "Daniela Bo") oder
nur männlich oder nur weiblich gelesene Vornamen.

Zum thema Divsers.

Quelle: BMFSFJ

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Und ich denke das Bundesamt ist eine Seriöse quelle für diese sache.

TheSnowGlobe  17.01.2025, 17:49
@Kugelflitz

Früher gab es in der Tat die Regelung, dass der Vorname eindeutig zum Geschlechtseintrag passen musste oder bei Wahl eines geschlechtsneutralen Vornamens ein weiterer geschlechtseindeutiger Vorname bestimmt werden musste. 2008 stellte das Bundesverfassungsgericht allerdings fest, dass diese Regelung zu sehr in die Entscheidung der Eltern eingreift, weshalb sie heute keine Anwendung mehr findet, auch nicht bei der Vornamenswahl im Zuge des SBGG.

Antworter69  17.01.2025, 11:58

Muss man echt? Auch wenn man einen geschlechtsneutralen Namen hat?

FouLou  17.01.2025, 12:05
@Antworter69

Dann kann man den auch behalten. Siehe Das andere Kommentar von mir.