Wenn ich als Radfahrer über den Übergang fahre und ich kein Zeichen 205 Vorfahrt gewähren am Radweg habe, habe ich dann Vorfahrt?
vor den einfahrenden und ausfahrenden Autos in die Kreisel? Und habe ich vorfahrt egal in welcher Richtung ich den Übergang
überquere?
1 Antwort
Nein, die Radwege sind hier absichtlich nicht in den Kreisel integriert, somit musst du beim Überqueren der vorrangberechtigten Straße warten. Vorfahrt hat übrigens wer sich im Kreisel befindet. Viele Kreisel haben gekennzeichnete Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) aber auch da darfst du mit dem Rad nicht einfach drüberfahren. Lediglich die nicht pedalgetriebene Überquerung ist erlaubt. (absteigen oder mit den Füßen am Boden weiterschieben)
Nein, die Radwege sind hier absichtlich nicht in den Kreisel integriert
Falsch, das ist straßenbegleitender Geh- und Radweg. Somit besteht in beiden Fällen Vorrang.
Lediglich die nicht pedalgetriebene Überquerung ist erlaubt.
Ebenfalls falsch. Die Überfahrt des FGÜ ist nicht grundsätzlich verboten. In dem Fall wo sich ein Radfahrer im KV befindet, verliert er dabei sogar nicht mal seinen Vorrang, weil §8 Abs. 1a StVO greift.