Wenn bei Einem Hund der Vater ein Listenhund war und die Mutter keiner, ist er dann ein Listenhund?
Hallo, was wenn der Erzeuger eines Welpens zb ein american bully war und die Mutter eine old englisch Bulldog bzw. halt kein Listenhund, gilt er dann als Listenhund oder nicht? Frage rein aus Interesse, da ich im Internet sonst nichts gefunden habe darüber.
danke schonmal
liebe Frage
7 Antworten
bei mir im Ort steht es in der Verordnung zur Hundesteuer genau drin:
"Listenhunde und deren Mischlinge ..."
Ich vermute mal, das wird bei dir im Ort ähnlich gehandhabt. Die Gemeinden sichern sich so ab.
Mischlinge ersten Grades gelten in allen Gebieten welche NOCH (!) eine solche idiotische "Rasseliste" führen als potentiell gefährlich und somit als "Listenhunde". Hier in SWH gibt es dem Verstand sei dank keine "Listenhunde" mehr.
Das ist von Bundesland zu Bundesland so verschieden... notfalls zieh nach Schleswig Holstein, da werden Hunde nicht nach Rasse vorverurteilt.
Der wird dann begutachtet, eingetragen und es kann sehr gut sein, dass er zu Wesenstest muss und der Halter einen Sachkundenachweis braucht. Das hängt dann von der Rasse der Elterntieres ab und davon, wo man wohnt.
In NRW ja.
Sobald eine Hälfte Listenhund ist, ist es Nachwuchs automatisch auch.