Wenn das Arbeitsamt den Führerschein zahlt, muss ich in Vorleistung treten oder wird direkt, an die Fahrschule gezahlt?
Hallo leider ist gerade Wochenende deshalb frage ich hier.
wie sieht das aus wenn Amt den Führerschein übernehmen würde, das wird Montag Thema am Telefon werden für neuen job....
Muss ich in Vorleistung treten, zahlen die direkt an die Fahrschule, oder ist das wie bei der Miete das ich Geld bekomme und das dann an die Fahrschule weitergebe?
5 Antworten
Das solltest du ausschließlich mit deinem Berater beim Arbeitsamt selbst besprechen 😉.
Im Zweifel schreib ihm über dein Online Account eine Nachricht.
In Vorleistung treten? Würde man das können würde man das doch nicht bezahlt bekommen ...
Oft ist es so das die Fahrschule direkt abrechnet sprich das Amt zahlt direkt an die Fahrschule.
denke du musst dem Amt beweisen das du auch wirklich Arbeiten gehen willst ,das Amt zahlt kein Führerschein aus Jux und Tollerei ,ich musste damals die Bestätigung vom Arbeitgeber vorlegen das ich mit Schein eine beschäftigung bekomme !
ja dann musst du nachher auch arbeiten gehen und nicht sagen nachher du hast kein bock mehr "
Das ist unterschiedlich geregelt .. es geht beides .. aber viele Fahrschulen lehnen es ab, dass das Geld über den Schüler läuft .. zu schlechte Erfahrungen.
Meist reicht die Fahrschule die Rechnungen beim Amt ein und bekommt dann das Geld direkt aufs Konto überwiesen.
Die zahlen direkt an Rechnungssteller.
weißt du zufällig ob die auch teureren crashkurs machen würden wenn man dafür eher arbeitet?
Hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, um sicher zu gehen das das Geld wirklich bei der Fahrschule ankommt ist es logisch das direkt abgerechnet werden wird.
Ein H4 Empfänger ist nicht pfändbar, würde er das Geld anderweitig hätte das JC ein Problem.
hab ja job angebot der ist so nett und sagt amt ich brauch führerscein^^