Wem gehört der Garten? Was denkt ihr?

10 Antworten

Moin.

So schwer ist das doch gar nicht. :-)

Deine Mutter und du stehen im Pachtvertrag. Es ist völlig unerheblich, wer mit wem und wie lange verheiratet ist. Die Vertragspartner sind entscheidend. Und dein Vater ist kein Vertragspartner, dazu fehlt ganz einfach die Unterschrift. 

Gepachtet wird übrigens ausschließlich das nackte Land, die nackte Fläche.

Nun zu allem, was sich auf der Parzelle bei Pachtbeginn befand. Das hat deine Mutter nach Maßgabe der üblichen Schätzung erworben und es ist somit ihr Eigentum. Ehe hin oder her. Dein Vater kommt da nicht ran.

Jetzt noch zu den Dingen, auf die er durchaus Anspruch anmelden kann. Hat dein Vater aus seinem Vermögen in den Garten investiert, hat er Bäume gekauft, einen neuen Zaun gestellt oder die Laube saniert, was weiß ich...so steht ihm dahingehend durchaus was zu. Vorausgesetzt er kann das auch nachweisen.

Das wäre aber auch das Einzige und über solche "Kleinigkeiten" sollte man sich einigen können, nach 42 Jahren des Miteinander. An das eigentliche Streitobjekt, nämlich Pachtvertrag und den Garten als solchen, kommt er definitiv nicht ran. No Way.

So geschrieben von einem jahrzehntelangen  Dauerbewohner, der selbst 1 x geschieden und zum 2 x verheiratet ist. ;-)

Vielen lieben Dank! Das hört sich gut an! :)

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Ich verstehe die Sachlage nicht. Wieso ein Kaufvertrag UND ein Pachtvertrag ? Wieso hat der Vater die Mutter später nachtragen lassen, bei was und wo ?

Aber unabhängig davon gilt bei einer normalen Ehe, wenn keine Gütertrennung vereinbart ist oder kein Ehevetrag vorliegt, in dem etwas zur Aufteilung des Besitze gesagt ist, daß alles beiden gemeinsam gehört = Zugewinngemeinschaft.

Egal, wer was unterschriebn hat und wer im Grundbuch eingetragen ist, bei der Scheidung wird alles auf den Tisch gelegt und 50-50 geteilt.

Schon wieder! Nein! Die zugewinngemeinschaft begründet kein gemeinsames Eigentum der Ehegatten und es wird auch nicht alles 50:50 geteilt nach der Scheidung! Es wird für jeden Ehegatten der Zugewinn errechnet und dann kommt es evtl zu Auszahlungen

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@SaVer79

Schon wieder : DOCH

Jedem gehört sein Eigentum, richtig! Er kann es verkaufen, das Geld verjubeln, verschenken, was auch immer .-...

ABER: bei Scheidung wird der Zugewinn (und der Garten gehört dazu, weil er während der Ehe erworben wurde) in die "Scheidungsmasse" gesteckt und 50-50 geteilt; es sei denn man einight sich anders oder in einigen besonderen Ausnahmen.

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@bergquelle72

Aha, jetzt sehe ich es ... ich hatte geschrieben:  " alles beiden gemeinsam gehört"   - das war tatsächlich falsch !

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Du weißt doch gar nicht, ob es überhaupt einen Zugewinn gibt und ob die Ehefrau einen Ausgleich an ihren Ehemann zahlen muss! Dass sieht man doch nicht an einem einzelnen Vermögenswert

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Es kommt drauf an, wer im Grundbuch steht.

Ich würde mal tippen, der Eigentümer. Was in diesem Fall der Verpächter sein sollte.

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Ich hatte den Sachverhalt so verstanden, dass die Mutter den Garten gekauft und dann verpachtet hat....aber lasse mich gerne vom Fragesteller berichtigen

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Eigentümer ist alleine, wer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__873.html 

Schaue ins Grundbuch und zwar in die 1. Abteilung, dort steht wer Eigentümer ist.

Es ist egal, wer einen Pachtvertrag unterschrieben hat, wer den Garten genutzt hat (Besitzer), etc. Das alles hat für die Frage des Eigentums keine Bedeutung. Alleine der Eigentümer kann über das Grundstück verfügen, z.B. es verkaufen. Wer nicht im Grundbuch als Eigentümer steht, kann es nicht verkaufen.

Eine andere Frage ist, ob bei einer Ehescheidung im Rahmen eines Zugewinnausgleiches ein Ehegatte dem anderen etwas zahlen muss. Das müsste extra geklärt werden. Aber auch daraus ergibt sich für einen Nichteigentümer kein Rechtsanspruch darauf, ein Grundstück zu verkaufen.

Pächter stehen doch nicht im Grundbuch.

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Der Garten gehört nach wie vor dem Kleingartenverein. Er ist ja nur gepachtet. Ansonsten müssen sich die Eltern über die Nutzung einigen.

Ich hatte da ja auf Aufklärung durch den Fragesteller gehofft, denn in der Frage heißt es, die Mutter habe den Garten von ihrer Abfindung gekauft! Das würde ja darauf hindeuten, dass die Mutter den Garten gekauft und dann verpachtet hat....aber genaues weiß man ja nicht

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@SaVer79

und dann steht da hat den Pachtvertrag unterschrieben. Pächter sind aber nie Eigentümer, stehen nicht im Grundbuch usw... deshalb sind die meisten Antworten für die Katz.

Keine Ahnung, warum Pächter immer von "kaufen" reden. Gekauft, bzw. abgelöst haben sie nur die Hütte, aber nicht den Garten.

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@Bitterkraut

Das Gartenhaus wurde gekauft von meiner Mutter! Das Pachtland wurde von meiner Mutter und mir gepachtet. Wir haben unterschrieben! Mein Vater wurde nur nachgetragen, aber er hat NICHT unterschrieben!

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