Wem gehört die Grenzwand im Garten?

7 Antworten

Das Katasteramt gibt Auskunft. Bei solchen Grenzfragen empfiehlt sich ein sogenanntes Grenzattest, zu dem die amtlichen Messugnen von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden, der dann den exakten Grenzverlauf nebst evtl Überbauten oder Mindernutzungen feststellt. Sofern Sie bestellen, müssen Sie bezahlen. Klagt der Nachbar auf die Beseitigung der Überstände, müßte er über das Gericht auf seine Kosten ein solches Gutachten fertigen lassen. Die Verfahrenskosten und damit auch die Kosten des Gutachtens trägt die im Verfahren unterlegene Partei.

Das Katasteramt gibt Auskunft. Bei solchen Grenzfragen empfiehlt sich ein sogenanntes Grenzattest, zu dem die amtlichen Messugnen von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden, der dann den exakten Grenzverlauf nebst evtl Überbauten oder Mindernutzungen feststellt. Sofern Sie bestellen, müssen Sie bezahlen. Klagt der Nachbar auf die Beseitigung der Überstände, müßte er über das Gericht auf seine Kosten ein solches Gutachten fertigen lassen. Die Verfahrenskosten und damit auch die Kosten des Gutachtens trägt die im Verfahren unterlegene Partei. - Nur Mut! -

Zunächst ist zu klären, wem die Wand gehört.

Reihenhaus, Wohnungseigentümergemeinschaft: Meist Gemeinschaftseigentum - also beiden.

Davon ausgehend, hast Du erst gar nicht an der Mauer herumzubasteln. Darfst Du nur mit Zustimmung aller Eigentümer. Die anderen haben einen Anspruch auf kompletten Rückbau der Ziegel.

Weg: Nächste Eigentümerversammlung, Beschlussantrag stellen auf bauliche Maßnahme zum Schutz der Mauer - nachträgliche Genehmigung der Ziegel.

Problem: Bauliche Maßnahmen bedürfen der Allstimmigkeit. Spielt also nur einer nicht mit --> Ziegel ade.

PS: wo kann ich nachschauen ob mir die wand gehört?

Beim zuständigen Katasteramt. In den entsprechenden Liegenschaftskatastern sollte eine genaue Beschreibung/Zeichnung des Flurstücks zu finden sein.

Ich vermute mal, du bist der Grundstückseigentümer? Dann musst du doch Unterlagen darüber haben, was zu deinem Grundstück gehört. Du kannst auch beim Bauamt in deinem Wohnort die Bauakte einsehen.