Welcher Kasus ist hier erforderlich: Dativ oder Akkusativ?

Pfiati  27.02.2025, 20:35

Was für einen Antrag?

Croover 
Beitragsersteller
 27.02.2025, 21:11

Naja, es geht um einen Antrag zur Beurlaubung und darum, wie lang die Beurlaubung gehen soll. Das aufgeführte Zitat ist so als ungekürzter Halbsatz dem Schreiben entnommen.

7 Antworten

Von Experte indiachinacook bestätigt

Nach unten stehendem, zugegebenermaßen recht ausführlichem und daher vielleicht nicht für alle interessantem Link würde ich hier auch den Akkusativ als einzig richtigen Kasus ansehen.

Zwar regiert normalerweise die am weitesten rechts stehende Präposition den Kasus, aber in dem Fall halte ich bis zu (wie im Link angegeben) für eine adverbiale Verwendung in der Bedeutung "höchstens". Dann würde für als einzig "echte" Präposition den Kasus Akkusativ fordern!

https://grammis.ids-mannheim.de/fragen/3138


Croover 
Beitragsersteller
 27.02.2025, 20:03

Wirklich sehr interessant! Vielen Dank!

Die Formulierung ist schon etwas ungewöhnlich. Eine natürlichere Formulierung könnte sein:

„Antrag für bis zu einen Tag Dauer“ oder „Antrag für einen Tag“.

Falls der Satz jedoch bedeuten soll, dass der Antrag für eine Dauer von bis zu einem Tag gilt, wäre eine klarere Formulierung:

„Antrag für eine Dauer von bis zu einem Tag“.

In diesem Fall bleibt „einem Tag“ im Dativ, da es sich auf die Dauer bezieht, die durch „für“ im Akkusativ eingeleitet wird.

Du hast Recht, dass die Präposition „für bis zu“ den Akkusativ verlangt. Denn die Präposition „für“ regiert den Akkusativ.In der Konstruktion „für bis zu“ dominiert „für“ als übergeordnete Präposition und bestimmt den Kasus. Daher steht das nachfolgende Substantiv im Akkusativ: „für bis zu einen Tag“. Es ist verständlich, dass hier Verwirrung entsteht, da „bis zu“ allein den Dativ fordert. Doch in Kombination mit „für“ bestimmt „für“ den Kasus.

Hallo,

der Dativ ist richtig.

Es heißt ja auch bis zu drei Tagen und nicht bis zu drei Tage.

Herzliche Grüße,

Willy


Croover 
Beitragsersteller
 27.02.2025, 19:49

Danke, leuchtet mir prinzipiell ein, aber ich denke, es ist die ungewöhnliche Kombination aus „für“ und „bis zu“, die mich immer noch verwirrt. Ist diese überhaupt so zulässig bzw. gebräuchlich?

Huh, das kann ich dir jetzt aus dem Stehgreif nicht sagen, tut mir leid.

Ich bin mehr so darauf spezialisiert, ganz pingelig meine Mitmenschen zu korrigieren, wenn sie den Genitiv nicht verwenden, obwohl erforderlich;)

Aber ich hoffe du bekommst noch eine brauchbarere Antwort als meine!

LG


Croover 
Beitragsersteller
 27.02.2025, 19:51

Apropos pingelig Mitmenschen korrigieren: Es heißt „Stegreif“ im Sinne von Steg-Reif. Das ist eine Seilschlinge, die man zum Aufsteigen auf ein Pferd benutzt hat, daher auch die Redewendung 😉

Pfiati  27.02.2025, 20:33
@Croover

Gut zu wissen. Hätte auch "Stehgreif" geschrieben, wobei ich "Stegreif" nie geschrieben habe. Nur gehört.

Cat13451  01.03.2025, 20:35
@Croover

Oha, danke! Das wusste ich nicht. Wieder etwas gelernt😘