Welche Möglichkeiten als Mieter hat man bzgl der Gas Rechnung?

4 Antworten

100 Euro Erhöhung sind nicht unrealistisch. Passt bei meinem Mieter für 70 qm perfekt, weil auch etliche andere Posten in der Nebenkostenabrechnung kräftig angezogen haben.

Problem ist, dass folgendes gilt:

Eine vereinbarte Nebenkostenpauschale ist ohne Abrechnung gültig. Nachzahlungen oder Rückforderungen für Nebenkosten gibt es in einem solchen Fall nicht.

Anders sieht das aus, wenn eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart wurde. Dann muss der Vermieter eine jährliche Abrechnung machen.

https://www.mietrecht.com/nebenkostenpauschale/

Du hast Anspruch auf Einsichtnahme die die Berechnungsunterlagen.

lasse Dir die entsprechenden Unterlagen vom Vermieter zeigen

Ist wirklich eine Pauschale für alle NK, auch die Heizkosten, vereinbart?

Ist vertraglich auch vereinbart das diese Pauschale ggf. erhöht werden kann?

Ist das ein 2FH oder 2 DHH?

Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch war die NK-Pauschale bisher?

Aber so unrealistisch ist eine Erhöhung um 100 € nicht. Die Gaspreise sind ja teilweise um bis zu 400 % gestiegen.