Wegen häufigem Schwarzfahren nicht zur Theorieprüfung zugelassen?
Hallo! Bin letztes Jahr leider häufig wegen schwarz fahren zur Kasse gebeten worden, weil ich dummerweise in der Hektik dauernd vergessen hatte, mir noch rechtzeitig eine Fahrkarte zu kaufen. Also wurden gleich mehrfach 60,- Euro fällig, die ich auch umgehend überwiesen hatte. Meine Frage daher: bekommt man das irgendwie auf dem Polizeilichen Führungszeugnis vermerkt, dass man in kurzer Zeit sehr oft beim schwarz fahren zum Bezahlen "des erhöhten Fahrpreises" aufgefordert wurde? (Hintergrund: theoretische Prüfung (Führerschein)!).
8 Antworten
Solange es nicht zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Erschleichen von Leistungen gekommen ist, wird sich der Beförderer immer über die Mehreinnahme von 60 Euro freuen. Du baezahlst nämlich keine Strafe an den Staat, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt an das Beförderungsunternehmen. Aber irgendwann kann es dem auch zu bunt werden, und dir z.B. ein Verbot erteilen, mit deren Bevörderungsmitteln zu fahren, und obige Anzeige zu erstattetn. Dann kann unter Umständen sogar eine Haftstrafe auf dich zu kommen.
In der Hektik vergessen? Nee, is klar.
- Es gibt kein "Polizeiliches Führungszeugnis"
- Ins Führungszeugnis kommen nur Verurteilungen (über einer festgelegten Strafhöhe oder bei der 2. Verurteilung)
- Solange du also nicht wegen "Erschleichen von Beförderungsleistungen" verurteilt wirst, besteht keine Gefahr.
- Braucht man für einen PKW-Führerschein kein Führungszeugnis.
Ich weiß, aber das wurde nicht gefragt. Es gibt noch andere Führerscheinklassen und Zusatzberechtigungen, für die man ein Führungszeugnis vorlegen muss.
Weiß man nicht was er vor hat, die Zusatzprüfung lt. BOKraft ist keine Prüfung wie die zur Erlangung einer Führerscheinklasse.
Das sind verschieden Sachen und mal ehelich wer so oft schwarz Fähr kann sich auch eine Monatskarte leisten !
Ein Füherschein hat nichts mit Straftaten zu tun!
"Vergessen" wegen Hektik. Ich war auch Mal Schüler. Wenn man wußte mit welchem Zug man fährt und wann die Kontrollen sind, dann hat man das auch Mal "vergessen" das Geld hat man dann lieber in Kippen oder RedBull gesteckt.
Jetzt zu deiner Frage: das spielt keine Rolle relevant wäre wenn du einen Eintrag im Verkehrsregister hättest.
Hi, Erschleichen von Leistungen hat ja mit dem Autofahren nix zu tun.
Und ins Führungszeugnis kommt das auch nicht.
Vorallem bei Jugendlichen gibts da sehr hohe Hürden, bis da mal was eingetragen wird.
Und wenn Du den erhöhten Fahrpreis bezahlen musst, bekommt das auch der Staat nicht mit. Der kommt erst ins Spiel, wenn sie Dich mal wegen Erschleichen von Leistungen anzeigen.
Jedenfalls nicht wenn der PKW Führerschein nicht mit einer Prrsonenbeförderungserlaubnis verbunden ist.