Was verändert ein Kirchenaustritt?
Ich denke seit einiger Zeit über einen möglichen Austritt aus der protestantischen Kirche nach.
Wie würde ich vorgehen müssen?
Kündigungsschreiben, bzw. Austrittsschreiben formulieren, und an wen adressieren?
Gibt es dann eine Austrittsfrist?
Welche "Folgen" hätte so ein Austritt für mich? Was würde sich, ausser auf dem Gehaltsabschnitt, für mich ändern?
Was wäre, wenn ich dann trotzdem einmal eine evangelische Kirche betreten wollen würde?
Was würde im Falle einer Hochzeit, bzw. meiner Beerdigung anders sein?
Danke.
10 Antworten
Den Austritt mußt Du beim Einwohnermeldeamt erklären und in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Wenn Du bereits auf Karte arbeitest kann es ein-zwei Monate dauern bis die steuerlichen Vorteile greifen. Den Arbeitgeber solltest Du dann formlos informieren, der kontrolliert die Angaben auf der Lohnsteuerkarte nicht auf Richtigkeit. Deine Beisetzung wird auf einem Kommunalen Friedhof stattfinden (die meisten Friedhöfe gehören den Kommunen), eine Trauung ist eh nur standesamtlich gültig. Ein kirchliches Fest ist meist gegen Honorar möglich. Ein späterer wieder Eintritt auch. Einen Arbeitsplatz in einer kirchlichen Einrichtung zu finden kann schwierig werden.
Du gehst einfach zum Amtsgericht, ggf. auch zum Bürgerbüro, google mal, wie das in deiner Stadt ist. Der Austritt gilt mit sofortiger Wirkung.
Weitere Folgen hat das für dich nciht, natürlich darfst du eine Kirche noch betreten, kirchlich heiraten allerdings nicht; doch warum sollte das jemand wollen, der ausgetreten ist? Bei deiner Beerdigung hält dann auch kein Pfarrer eine Rede, das kann ja auch jemand anders übernehmen.
In meinem Fall hatt es nichts verändert. Ausser einem "schlechten Gewissen"-Brief und das ich mir die Kirchensteuer sparen kann. Du musst einfach im klaren Sein, dass deine Kinder nicht konfirmiert werden... Resp. getauft. Aber falls dir dies nicht wichtig ist oder dies bereits geschah hast Du ja nichts zu verlieren. Aufnehmen werden Sie dich immer wieder (das Geld kann immer gebraucht werden).
Doch klar, wenn der Vater in der Kirche wäre, würde das Kind auch getauft werden.
Aber warum würdest Du ein Kind taufen lassen wollen, wenn Du gar nicht gläubig bist? Das widerspricht sich doch. Die Taufe ist absolut überflüssig, wenn man nicht an Gott glaubt. Eine schöne Feier zur Geburt kannst Du auch so machen.
Was sich nach dem Kirchenaustritt ändert ist erst einmal das Dir zur Verfuegung stehende Netto-Einkommen. Du bekommst kein Hausverbot in der Kirche, und bist dort sicherlich auch zukuenftig herzlichst willkommen. Nur auf Dienstleistungen, die nur fuer Dich erfolgen sollen (wie Taufe, Hochzeit, Beerdigungsansprache) musst Du dann zukuenftig verzichten. Wie Du austreten kannst haengt von Deinem Wohort (Bundesland) ab, Amtsgericht Kirche oder Standesamt. Alles weitere auf folgender Seite: http://www.kirchenaustritt.de
Nun, dann könntest Du jedenfalls NICHT mehr kirchlich heiraten. Außerdem wirst Du nicht mehr durch einen Pfarrer / Pastor bestattet. Wie es später (bei eventuellen eigenen Kindern) mit einem Kindergartenplatz in einem konfessionsgebundenen Kindergarten aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Aus einer Kirch wird Dich sicher niemand rauswerfen, wenn Du sie später betreten solltest. (Und Du Dich natürlich entsprechend verhälst) Nur könnte es ein Problem geben, wenn Du z.B. die Patenschaft eines Kindes bei der Taufe übernehmen sollst / möchtest.
Sie würden mein Kind nicht taufen, selbst wenn beispielsweise der Vater des Kindes in der Kirche wäre?