was tun?

4 Antworten

Für Gäste und auch Geschwister und entfernte Verwandte gilt üblicherweise ein Zeitraum von sechs Wochen (bei einem ununterbrochenen Aufenthalt) als Besuch.

Dies hat der Vermieter zu tolerieren.

Erst darüber hinaus handelt es sich gemäß § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) um eine Untervermietung bzw. eine Überlassung an Dritte. In diesem Fall spricht das Mietrecht nicht mehr von Besuch und dann muss der Mieter eine Erlaubnis des Vermieters einholen.

Dauerbesuch in der Wohnung kann bedeuten, dass Miete und Nebenkosten angepasst werden und eine Überbelegung der Wohnung darf es nicht geben.

Alles Gute für dich!

Deiner Vermieterin mitteilen, dass deine Schwester nur zu Besuch war.

emmer222 
Fragesteller
 16.10.2023, 20:56

okay dankeschön

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Die Mieterin fragen, ob Deine Schwester vorübergehend bei Dir wohnen kann.

Bild zum Beitrag

die schwester muss aber nicht Untermieterin werden……sondern die Erlaubnis erhalten, dort einige Zeit wohnen zu dürfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Psychologie, Geld, Eltern)
layaaI  16.10.2023, 20:59

Nein, dann würde das unnötigen Ärger geben. Plus dazu kommt, dass sie gegen den Mietsvertrag gehandelt hat. Denn nur sie steht im Mietsvertrag drin. Ohne Wissen und Einwilligung der Vermieterin. Sie soll einfach die Wahrheit sagen, dass die Schwester nur für begrenzte Zeit zu Besuch bei Schwester war und die Sache hat sich erledigt. Dann muss sie allerdings aufpassen, da sie womöglich von Nachbarn oder Vermieterin selbst unter Beobachtung stehen könnte. Die Augen und Ohren sind überall.

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gromio  16.10.2023, 21:03
@layaaI

Es geht nicht darum, dass die Schwester auch Mieterin wird, sindern darum , dass sie dort für eine Zeit wohnen kann. Siehe meine Ergänzung oben……

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layaaI  16.10.2023, 21:05
@gromio

Ja, aber ohne Rücksprache und Einwilligung des Vermieters geht garnichts.

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emmer222 
Fragesteller
 16.10.2023, 23:06
@layaaI

das ist das schlimmste, ich fühle mich schon beobachtet

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