was tun?
ich bin vor kurzem in meine eigene wohnung gezogen und nun wohnt auch meine schwester für drei wochen hier sie hat hier zumindest geschlafen, sie ist nicht offiziell eingezogen sie ist gast
bei ihr zuhause ist es nicht auszuhalten.. und deswegen habe ich sie bei mir wohnen lassen sozusagen. es läuft auch alles gut aber da es bei mir zuhause auch probleme gab weswegen ich ausgezogen bin lief nicht alles gut. meine mutter die von anfang an was dagegen hatte , hat die vermieterin informiert das hier 2 wohnen
und dann kam der brief
nun will ich aber meine schwester nicht rausschmeißen weil es zuhause nicht gut für sie ist, aber ich möchte auch meine wohnung nicht verlieren und es nervt mich nicht allein zu sein
was würdet ihr tun?
4 Antworten
Für Gäste und auch Geschwister und entfernte Verwandte gilt üblicherweise ein Zeitraum von sechs Wochen (bei einem ununterbrochenen Aufenthalt) als Besuch.
Dies hat der Vermieter zu tolerieren.
Erst darüber hinaus handelt es sich gemäß § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) um eine Untervermietung bzw. eine Überlassung an Dritte. In diesem Fall spricht das Mietrecht nicht mehr von Besuch und dann muss der Mieter eine Erlaubnis des Vermieters einholen.
Dauerbesuch in der Wohnung kann bedeuten, dass Miete und Nebenkosten angepasst werden und eine Überbelegung der Wohnung darf es nicht geben.
Alles Gute für dich!
https://www.immoveo.de/post/besuche-f%C3%BCr-den-mieter-das-sind-die-regelungen
dem Artikel nach kann sie 6 Wochen bleiben, nur möge man das nicht komplett ausreizen.
besser Vermieterin informieren, dass sie 3 Wochen da ist und gut is.
aber die Sis muss natürlich auch mal raus; Besuch über diese 6 Wochen hinaus gilt nicht
Deiner Vermieterin mitteilen, dass deine Schwester nur zu Besuch war.
Die Mieterin fragen, ob Deine Schwester vorübergehend bei Dir wohnen kann.
die schwester muss aber nicht Untermieterin werden……sondern die Erlaubnis erhalten, dort einige Zeit wohnen zu dürfen.

Nein, dann würde das unnötigen Ärger geben. Plus dazu kommt, dass sie gegen den Mietsvertrag gehandelt hat. Denn nur sie steht im Mietsvertrag drin. Ohne Wissen und Einwilligung der Vermieterin. Sie soll einfach die Wahrheit sagen, dass die Schwester nur für begrenzte Zeit zu Besuch bei Schwester war und die Sache hat sich erledigt. Dann muss sie allerdings aufpassen, da sie womöglich von Nachbarn oder Vermieterin selbst unter Beobachtung stehen könnte. Die Augen und Ohren sind überall.