Was passiert mit Patenschaft bei Konversion?

6 Antworten

Als Pate hast du dich eigentlich verpflichtet, das Kind im katholischen Glauben zu erziehen. Wenn du jetzt konvertierst, dass ist das ein Problem, das von zwei Seiten betrachtet werden muss.

  • Nach kanonischem Recht erfüllst du damit die Vorraussetzungen für eine Patenschaft nicht mehr
  • In der Praxis kannst du allerdings diesen Paragraphen vergessen. Wie vieles in der RKK ist er schlicht und einfach eine heute unnütze Vorschrift, die nur dazu dient, Kirchenrechtler zu beschäftigen.Pate zu sein ist ja hauptsächlich eine Beziehung und die kann dir kein Papst oder ein selbsternannter kirchlicher Oberlehrer nehmen. und größere Probleme

Vergiss also die Folgen. Du bist Pate des Kindes, was auch immer Besserwisser hier schreiben mögen.

Und noch etwas: Die RKK hat derzeit andere und größere Probleme. Kein Hahn wird also danach krähen.

Mit dem "Patentamt" hat das gar nichts zu tun. Du verwechselst etwas. :-))

Du kannst zu jedem anderen Glauben konvertieren. Die Patenschaft ändert sich dadurch gar nicht.

Kurz und einfach: Nichts.

Es erfolgt keine Eintragung in das Taufregister von deinem Patenkind.

Es bleibt bestehen.

nichts ändert sich. Patenschaft bei der Säuglingstaufe heißt nur, daß du anstelle des Kleinkinds die Taufgelübde sprichst und die Taufe bezeugst. Durch Konversion zu einer anderen Kirche bleibst du aber doch getaufter Christ. Und nach katholischer Lehre bleibst du fürs ganze Leben Christ, durch die Taufe, du kannst nur aus der Kirche austreten, aber deine Taufe ist irreversibel.