Was ist die schlimmste "Maßnahme", die man seinem Kind geben kann?

7 Antworten

Enterben lassen.

Zur Adoption freigeben.

Du wirst immer der leibliche biologische Elternteil bleiben!

Von Zuhause rauswerfen geht ab 18.

Du bist fürsorgeverpflichtet.

Nur eine Adoption kann helfen.

...oder gegebenfalls in eine psychatrische Klinik einweisen lassen je nach Situation.

Enterben geht in Deutschland nicht.

Bei einer größeren Erbschaft gäbe es noch die Möglichkeit, das Erbe bereits zu Lebzeiten zu verschenken unter Auflagen (Niessbrauchrecht, darf weder verkauft noch beliehen oder verschenkt werden).

Soweit ich weiß, kannst du es nur adoptieren lassen. Ansonsten ist es für immer und ewig (wenn mal vorgemerkt) deins.
Enterben und so geht alles nicht. Zum Glück. Auch wenns hypothetisch ist.


Sandkorn  07.02.2023, 08:22

Wieso sollte man ein Kind nicht enterben können?

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Kitharea  07.02.2023, 08:25
@Sandkorn

Weil du zumindest hier in Deutschland und auch Österreich einen Pflichtanteil am Erbe hast, der immer zuerst an die Kinder geht. Soweit ich weiß sind das 50% des Gesamterbes, welches zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt wird. Und diesen Teil MUSS man von Gesetzeswegen her vererben und KANN NICHT (ohne driftige Gründe) enterbt werden. Driftige Gründe sind aber sowas wie: Das Kind hat nachweislich versucht dich umzubringen. Und so. Und auch dann wirds sehr schwer.

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bcords  07.02.2023, 09:50
@Kitharea

Nein nicht 50% des Gesamterbes, sondern 50% des regulären Erbanteils. Weil bei z.B. bei 3 Kindern wäre der Pflichtteil aller Kinder ja schon bei 150% und der Ehepartner bekommt ja (wenn er noch lebt) auch etwas.

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Kitharea  07.02.2023, 09:55
@bcords

okay. meinte ich so. ich denke du wusstest wie ich es meinte. und ich denke der dem ich geantwortet habe wusste auch wie ichs meinte. zzz

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Ein Kinderschänder wäre auch jemand der sich an Kindern vergeht (Sexuell), aber darum geht es hier ja naicht.

Fangen wir mal mit der Adoption an:

Wenn ein Kind einmal zu deiner Familie gehört hat, dann ist es auch solange ein Teil deiner Familie bis es adoptiert wurde. Also solange niemand das Kind adoptiert bleibt es Teil deiner Familie.

Enterben:

Solange das Kind teil deiner Familie ist, ist es auch erbberechtigt (Zumindest hier in Deutschland). Selbst wenn man ein Kind enterbt hat das Kind Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes, es sei denn es erklärt von sich aus auf den Verzicht oder wird für Erbunwürdig erklärt (Erbunwürdig kann man z.B. werden wenn man schwere Straftaten im Bereich der eigenen Familie begeht etwa wie ein Mordanschlag auf die Eltern)

Entzug der Staatsbürgerschaft:

Solange du nicht dein eigenes Reich etwa als Monarch hast und die Gesetzgebung in dem Land bestimmst ist das ausgeschlossen. Durch die Geburt erhält das Kind die Staatsbürgerschaft und die wird nicht von den Eltern verliehen, sondern vom Staat.

Ein Dokument beantragen, das das Kind nicht biologisch verwandt mit uns ist:

Ja das kannst du beantragen, aber die Voraussetzung dafür ist das ihr auch wirklich nicht biologisch verwandt seid. Das setzt dann ein ärztliches Gutachten voraus wo dann durch DNA Analyse dies festgestellt wird. Ob das dann weitere Folgen im Bereich Erbrecht und eine Änderung der Geburtsurkunde hat kann ich jedoch nicht beurteilen. Aber das Dokument würde theoretisch belegen das ihr biologisch nicht verwandt wärt.

Verbieten den Familiennamen zu tragen:

Bei Allerwelts-Nachnamen wie Meier, Müller, Schulze, Schuster usw. dürfte das ausgeschlossen sein, der Nachname könnte sich aber bei einer Adoption ändern. Anders könnte es im Bereich Adelstitel aussehen, aber auch hier habe ich keine Ahnung ich vermute aber das das Tragen solcher Titel unterbunden werden könnte.

Eine Geburtsurkunde ungültig machen:

Es ist eine Urkunde die kann nicht ungültig werden. Das einzige was passieren kann ist, das diese nachträglich geändert wird etwa weil ihr biologisch nicht verwandt seid und die leiblichen Eltern festgestellt wurden.

Wow, das nenne ich mal ein ekliges Exemplar Mensch.

Also believe me, wenn das aus meinem Mund kommt, muss es stimmen.

"Rein hypothetisch", ja? Wieso zur Hölle sollte man sich freiwillig damit beschäftigen??


Taastcaywcs 
Fragesteller
 07.02.2023, 13:31
Wow, das nenne ich mal ein ekliges Exemplar Mensch. 

Ich bin doch nicht gleich ein schlechter Mensch, nur weil ich mein unechtes Kind mir "Sozialer Demütigung" bestrafen will.

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