Was darf ich machen (Vater verstorben)?
Hallo,
mein Vater ist vor einer Woche verstorben.
Beerdigung wurde von mir finanziert und durchgeführt.
Es steht aber fest, ich werde das Erbe ausschlagen. Nun brauche ich aber einen Termin, der erst in 5 Wochen sein wird.
Meine Fragen:
1. Bis dahin wären Verträge, die am 01. automatisch abgebucht werden, alle fällig. Unter anderem Miete. Darf ich diese kündigen? Ich habe nämlich 2 verschiedene LAIENmeinunungen gehört. Die einen meinen, sobald ich was kündige würde ich das Erbe annehmen. Die anderen meinen es wäre in Ordnung
2. Wie viel würde die Ausschlagung beim Notar kosten? Mein Vater hatte kein Vermögen, eher etwas Schulden (nicht über 1000€).
3. Wie kommen die überhaupt auf sein Vermögen? Nehmen die an, was ich sage?
4. Soll ich die Vermieter informieren? Oder lieber das Gericht alles machen lassen
8 Antworten
Ich bin einfach zum Amtsgericht gegangen, kam nach kurzer Zeit dran (nicht gerade eine Abteilung, wo sich Schlangen bilden) und habe gesagt, ich wolle das Erbe ausschlagen. Warum wurde nicht gefragt. Die Dame hat das Formular ausgefüllt, ich unterschrieben und bezahlt und das war es auch schon.
Wenn der Fall wegen Überschuldung sowieso klar ist, brauchst Du keinen Notar oder Anwalt.
Nebenbei darfst Du aber trotz Ausschlagung die Bestattungskosten von eventuell vorhandenem Geld Deines Vaters bezahlen bzw. wieder holen. Das ist erlaubt.
Hallo, danke sehr. Bist du also ohne Termin hingegangen? In welcher Stadt war das und vor allem in welchem Jahr?
Musstest du davor was selbst ausfüllen?
Erstmals einen herzlichen Beileid, dass dein Vater gestorben ist. Ich würde das lieber mit dem Gericht abklären lassen. Familiengericht. Bei mir war das in Mönchengladbach. Was an Kosten angeht kann ich so nicht sagen. Ich hab mich für sowas befreien lassen. Alles andere steht im Brief drin. Der Richter oder Richterin waren super mega sympathisch und sehr freundlich. Das habe ich selber auch so gemacht, wo meine Oma mit 103 gestorben ist, wegen der Erbausschlagung und das meine Oma in soner Urne reinkommt. Also quasi Einäscherung. Wie das genau abläuft und wie das überhaupt funktioniert kann ich so keine Auskunft geben. Das ist bei mir schon über 10 Jahre her. Da war ich 28 Jahre alt. Heute bin 38 geworden. Ruf dort an, frag nach und informier dich vor Ort. Im Internet kann vieles drin stehen wenn der Tag lang ist.
LAIENmeinunungen
Mehr gibt's hier auch nicht :D
Für eine Erbausschlagung braucht man meines Wissens nach keinen Termin.
- du hast damit nix zu tun, wenn du das Erbe ausschlägst, kann dir egal sein.
- 50€
- Weiß ich auch nicht.
- Kannst die ja anrufen und das denen sagen. Musst du aber auch nicht.
Die "Miete" kündigen, also das Mietverhältnis, kannst Du nur, wenn Du das Erbe angenommen hast. Dir steht dann das Recht auf eine ausserordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist zu.
Wenn Du das Mietverhältnis kündigst, bedeutet dies zum einen, dass Du das Erbe angenommen hast und zum anderen, dass Du noch drei Monate Miete für die Wohnung Deines Vaters zahlen musst.
Eine Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich, also sei insoweit vorsichtig.
Du könntest auch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen, dann beschränkt sich Deine Haftung auf das Vorhandene.