was bringt der Vorstoß einer neuen Kindesunterhaltsreform, wenn Väter durch mehr Sorge für ihre Kinder weniger zahlen?


22.08.2023, 11:02

ist es nur ein Zufall, daß jetzt auch Diskussion um Kindergrundsicherung anliegt, um verlorenes Terrain wieder gutzumachen?


27.09.2023, 14:28

haben denn jetzt organische Vater auch was bei der Verabschiedung der Kindergrundsicherung beigetragen, so sie denn nach DT zahlen müssen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Problem an der Sache:

fällt Bargeld weg, dann werden wohl leider noch mehr Mütter als bislang versuchen den Umgang zu erschweren.

Leider bekommen es ja nicht alle Eltern hin sich auch wie fürsorgliche Eltern zu benehmen und tragen ihre Differenzen auf dem Rücken der Kinder aus.

Das sich im Unterhaltsrecht was bewegen muss ist eigentlich klar. Denn der Barunterhaltsverpflichtete wird teilweise an seine finanziellen Grenzen gebracht und wenn er sich dann auch wirklich ums Kind kümmert, wenn auch nicht im Wechselmodell, dann hat er weitere Kosten de er stemmen muss. Der unterhaltsberechtigte Elternteil hingegen kann entspannt 18 Jahre Unterhalt entgegen sehen, obwohl sich ja nicht selten das Leben finanziell über die Jahre auch für ihn verbessert. Und ab 18 sind es dann auch nicht selten wieder die Unterhaltsverpflichteten wie ehemals, die dann doch weiter alleine zahlen dürfen, da der andere Elternteil nun durch eine neue Beziehung / Ehe aufgefangen wird und mit vielleicht Teilzeit gar nicht leistungsfähig ist.

..wenn mal weggelassen wird, daß Vätern eigentlich auch immer am Umgangsrecht zu ihren Kinder gelegen war, es ihnen aber verboten wurde, wenn die Mutter als Lebensmittelpunkt nicht wollte...

Jein, so pauschal sollte man es dann doch nicht sehen. Es ist schon richtig, dass manche Mütter durchaus alles daran setzen den Kindsvater aus dem Leben des Kindes zu verbannen und damit auch durchkommen. Fr so manchen Vater wird es zu einem Spießrutenlauf hier seine Rechte auch tatsächlich durchzusetzen. Jugendämter, nicht selten mütterlastig, Richter die sich einlullen lassen und manipulierte Kinder die gegen den Vater aussagen.

ISUV (Interessenverband Unterhalt und Familienrecht) hat dazu gute Ansätze verfasst.

https://www.isuv.de/unterhalt/reformbestrebungen/reform-kindesunterhalt/

Für mich nach wie vor ein Hauptproblem: Eltern die nicht verheiratet sind haben nicht automatisch die gemeinsame Sorge. Und genau da sollte man schon ansetzen! Rechtlose (vor allem Väter) die erst umständlich klagen müssen, während Mutti mit dem Kind bereits 600 km weit weg gezogen ist nach der Geburt. Was genau nutzt dann noch die gemeinsame Sorge?

Auch die Ungerechtigkeit für Väter, die sich wirklich kümmern, aber finanziell dadurch nicht entlasten werden. Und überhaupt der Betreuungsunterhalt in der Regel bis 18. Welches Kind muss mit 16/17 wirklich noch "betreut" werden?

Auf Änderungen im Unterhaltsrecht hatten sich SPD, Grüne und FDP auch in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. » Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden«, heißt es im Abschnitt zum Familienrecht. 

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/unterhaltsrecht-wer-sich-stark-um-sein-kind-kuemmert-zahlt-weniger-a-03845049-ac41-4420-8d35-ba5afafdf66f

Das ist leider auch wieder so ein Satz, der nicht nachvollziehbar ist. Sollen wirklich nur ehemals verheiratete Eltern dann davon profitieren? Denn vor dem Gesetz sind doch alle Kinder gleich?!

Und was mir auch nicht klar ist, ist das angenommene Beispiel, dass der Vater 4000 Euro verdient und die Mutter 2000 Euro.

Für Buschmanns Pläne wurde ein Rechenbeispiel genannt: Bei einer anteiligen 40-prozentigen Betreuung könnte der Unterhalt für einen Vater mit einem Einkommen von 4.000 Euro von 500 auf 400 Euro sinken. Für die hauptbetreuende Mutter wurden 2.000 Euro Einkommen angenommen.

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/unterhalt-reform-buschmann-esken-warnung-nachteile-muetter-100.html

Schon da prallen doch Welten aufeinander und so ein Rechenbeispiel ist ja nicht selten an der Realität vorbei! Denn es geht ja vorwiegend um die Väter, die bis 1900 Euro bereinigtes Netto nach Hause bringen. Also weit, sehr weit entfernt von den 4000 Euro. Die Sprünge in der Düsseldorfer Tabelle sind mit zunehmenden Einkommen dann ja gar nicht mal mehr so dramatisch. Aber ein Kindsvater mit einem bereinigten Netto von 1800 Euro hat für das 4 Jährige Kind 312 Euro zu zahlen. Ein Vater der hingegen der 3700 Euro an bereinigtem Netto hat, zahlt "nur" 435 Euro. Bei einer Einkommensdifferenz von 1900 Euro macht das gerade mal 123 Euro mehr an Unterhalt. Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?

Und der Vater mit den 1800 Euro hat so einen schlechten Job mit Schichtarbeit, dass eine Mehrbetreuung des Kindes auf 40 % gar nicht in Frage kommt, während der mit den 3700 Euro vielleicht Arbeitszeiten von 8:00 bis 16:30 h und kann sein Kind 3 x die Woche nach der Arbeit zu sich holen.

All` das bleibt wieder völlig unberücksichtigt!

Pläne machen ist ja schön und gut. Nur sie sollten eben auch nicht an der Realität vorbei gemacht werden! Und vor allem verhindern, dass die Mutti mit dem Ex und den 3700 Euro und trickst und er das Kind eben nur 30% zu betreuen bekommt, während sie neu verheiratet ist und Hausfrau ist.

Unklar auch, warum nicht auch eine Altersregelung des Kindes gleich mit rein kommt. Denn je älter das Kind, desto weniger Betreuungsaufwand. Einem 17 jährigen muss man kaum das Brot schmieren oder Sachen für den nächsten Tag rauslegen!

Eine Mutter mit Kleinkind darf froh sein überhaupt einen Arbeitgeber zu finden, der ihr die Möglichkeit gibt von 8:00 - 12:00h zu arbeiten, weil sie um spätestens 13:00h das Kind aus der Kita abholen muss. Wenn sie schon gewillt ist, sich beruflich einzubringen und ihr dann noch Kindesunterhalt fehlt, weil der Kindsvater sich 45% beteiligt, dann dürfte eigentlich klar sein, dass sich so manche Mutter fragt: wozu mache ich das? Denn die wenigsten Arbeitgeber sind doch bereit zu sagen: OK, du kannst jetzt Mo, Di und Mi. 4 Stunden arbeiten und Do und FR. 7 Stunden weil Papi da gerade Zeit hat oder gar völlig flexibel die Arbeitszeiten festzulegen.

Auch hier greift am Ende eins ins Andere so das eine "wir machen das jetzt mal wieder pauschal" Regelung genauso unsinnig wäre wie der Blick in die Düsseldorfer Tabelle...

Ich frage mich eher wie sie das umsetzen wollen, das ist doch ein Bürokratiemonster. Wer entscheidet denn wenn sich die ehemaligen Partner nicht einig sind......

Insgesamt finde ich den Gedanken nach ausgleichender Gerechtigkeit aber gut.

Das wird in der laufenden Legislaturperiode mit großer Wahrscheinlichkeit sowieso nichts mehr. Reines Sommertheater, mit dem sich Politiker aus der zweiten bis x-ten Reihe mangels hochrangiger Personen profilieren dürfen.

Dass die Grundidee durchaus bedenkenswert wäre, steht dem ja nicht entgegen.

Grundsätzlich richten sich die Grundzüge unseres Unterhaltsrechts noch nach den alten Ansichten zur Entstehung des BGB, also zum 01.01.1900. Es wurde zwar immer wieder reformiert, aber die Grundansicht blieb, dass ein Kind nur von einem Elternteil betreut wird und der andere Elternteil barunterhaltspflichtig ist.

Auch mit der letzten größeren Reform im Jahr 2008 wurde dies nicht groß geändert. Lediglich wurde nun die Anrechnung des Kkdnergeldes auf die Hälfte beschränkt, sodass der effektiv zu zahlende Unterhalt sank, und so der unterhaltspflichtige Elternteil einen "Freibetrag" hatte, um Umgang mit dem Kidn wahrzunehmen. Hierbei wurde also die alte Ansicht (einer betreut, einer zahlt) schon aufgeweicht. Bei diesem Modell gab es aber die grundsätzliche Problematik, dass wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht nur bspw. alle zwei Wochenenden das Kind hat, sondern vielleicht jedes Wochenende und dann noch in den Ferien, eine finanzielle Belastung in einseitiger Hinsicht entsteht, die so grundsätzlich erstmal für Umgang nicht vorgesehen war. Solange aber der Mindestunterhalt nicht erreicht wurde (sogenannte Mangelfälle), konnten solche weitergehenden Umgangskosten so gut wie nie Anrechnung finden.

Die angestoßende Reformdebatte soll nunmehr einen rechnerischen Weg finden, dass man solche Konstellation besser berücksichtigen kann. Da in der heutigen Zeit, es halt doch sehr unterschiedliche Familienzusammenstellung und Betreuungsmodelle existieren.

Dabei ist aber auch nicht ein Wechselmodell, also jeder betreut das Kind annähernd gleich, wie es schon bei einige Antworten gegeben wurde. Denn in diesen Modellen wird jeder Elternteil mal zu dem betreuenden und zu dem barunterhaltspflichtigen Part, je nachdem, wo das Kind gerade lebt (vgl. BGH XII 5996/13 Beschluss vom 05.11.2014)

Ich finde den gedanken an sich gut, das wer mehr Arbeit hat, weniger zahlen muss.

Allerdings frage ich, wie das Kontrolliert werden soll.

Es gibt eben genug Leute die ihre eigenen Interessen verfolgen, auf allen Seiten. Mir graut es davor was passieren würde wenn mein Mann und ich uns trennen würden.