Was bedeutet das, Geschlechtsauswahl, d?
Wenn ich bei irgendeiner App mein Geschlecht auswähle, zeigt es immer so an:
Männlich
Weiblich
d.
Was bedeutet das D? Und warum? Es gibt doch nur 2 Geschlechter? Ich verstehe es nicht, bitte hilft mir!
(Tut mir leid, das es so viel Streit bei den Antworten gibt, was richtig und was falsch ist, ich glaube einfach einfach den, der für mich die beste Antwort hat)
4 Antworten
D steht für Divers. Divers bezieht Intersex Leute mit ein die bei der Geburt beide Geschlechtsmerkmale vorweisen, aber natürlich können sie sich irgendwann auch für eins oder kein Geschlecht entscheiden. Alles Geschlechtsidentitäten also auch nicht binäre Personen gehören zu divers, da nicht binäre Personen weder weiblich noch männlich sind, biologisch zwar schon, aber nicht jeder kann sich mit seinem biologischen Geschlecht identivizieren. Also alles was weder männlich noch weiblich ist gehört zu divers.
Vor allem für intersex Babys hat man das juristische Geschlecht "offen" (keine Angabe) und divers (X) eingeführt. Die Medizin kann intersex Menschen nicht eindeutig ein biologisches Geschlecht zuweisen. Diese Begriffe sind für Formulare und Dokumente wie zB die Geburtsurkunde (betrifft also juristische und soziale Gebiete).
Der Geschlechtseintrag divers (von lateinisch diversus „ungleichartig, verschieden“)[1][2] bildet seit 2018 in Deutschland und seit 2019 in Österreich eine dritte rechtliche Option neben „weiblich“ und „männlich“, die sich auf biologische Intergeschlechtlichkeit bezieht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Divers
Vor allem Intersex-Babies und Kinder profitieren davon. Es gibt keine Notwendigkeit, voreilig eine OP durchzuführen und das Kind in eine Rolle zu pressen, die es später vielleicht bereuen wird.
Wenn es erwachsen ist, kann die Intersex-Person sich für männlich oder weiblich entscheiden. Oder "offen" bzw "divers" bleiben.
Über das TSG können in Deutschland auch trans Personen den Eintrag "divers" erhalten. Mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz reicht eine Willenserklärung, um das juristische Geschlecht zu ändern.
Hey,
d steht meistens für divers. Das heißt, dass man sich als keines der beiden Geschlechter identifiziert.
LG :)
Das ist nur die Halbe Wahrheit. In Deutschland gibts : D = Diverse . Bzw. das dürfen aktuell nur intersexuelle Menschen nehmen.Also auffen perso. Bzw. jeder kann das in Anspruch nehmen bei Registierung/Bestellungen. Aber eigendlich ist es nur, für intersexuele gedacht.
Bzw. das dürfen aktuell nur intersexuelle Menschen nehmen
Nein.
Die Möglichkeit, als weder weiblich noch männlich eingetragen zu werden, steht nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Celle vom Mai 2017 auch transidenten Personen offen, die sich trotz körperlicher Eindeutigkeit nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.[
wie ich schon sagte Wikipedia liegt falsch bzw. ist keine seriöse quelle . https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/geschlecht-und-geschlechtsidentitaet/dritte-option/dritte-option-node.html
Das D steht für Divers daher sich einige Menschen auch als Non binär oder ähnliches identifizieren
LG
Das ist falsch. Auffen personalausweis, gitbs seit nen paar jahren. Diverse für intersexuelle menschen.Bzw. die können es in Anspruch nehmen. Bzw. Diverse gibts auch für Bewerbungen bei firmen. Die zielgruppe sind nur Intersexuelle menschen. Bzw. es bezieht sich aufs Biologische. Es gibt zwr nur fortpflanzung nur Männlich und Weiblich. Bzw. Diverse/intersexuell ist nen Mix aus beides.Bzw. bei bestellungen /firmen ,ist es eigendlich für Inter menschen , gedacht. Aber es kann zumindestens so , auch jede person im Anspruch nehmen. Ausser auffen Personalausweis, das ist ausschliesslich für Intersexuelle Reserviert. (Ist gesestzlich so vorgeschrieben). Nicht binären menschen , sowie auch trans menschen egal ob mit oder nach op/hormone usw oder auch ohne alles. ist bewusst, das die Männlihch/weiblich/inter sind (biologisch gesehen). Die wollen nicht mit Mann/herr/frau/er/sie angesprochen werden. Bzw. bin selbst nicht binär.
Ausser auffen Personalausweis, das ist ausschliesslich für Intersexuelle Reserviert.
Nein.
Die Möglichkeit, als weder weiblich noch männlich eingetragen zu werden, steht nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Celle vom Mai 2017 auch transidenten Personen offen, die sich trotz körperlicher Eindeutigkeit nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.[
Wikipedia Erzählt Müll , bzw. darauf ist kein verlass.
Zitat : antidiskrimierungsstelle , des Bundes
Der Gesetzgeber bezieht sich bei der Schaffung einer dritten Eintragungsmöglichkeit im Personenstandsrecht grundsätzlich auf intergeschlechtliche Menschen. Intergeschlechtliche oder inter* Personen sind Menschen, die im Hinblick auf ihr Geschlecht medizinisch nicht eindeutig der Kategorie männlich oder weiblich zugeordnet werden können. Das betrifft vor allem die Ausprägung der körperlichen (primären und sekundären) Geschlechtsmerkmale.
Um nachträglich eine Anpassung des Personenstandes in „divers“ vornehmen zu können, muss ein medizinischer Nachweis erbracht werden, der eine sogenannte „Variante der Geschlechtsentwicklung“ attestiert. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der ärztlichen Attestierung - die von vielen inter* und trans* Verbänden heftig kritisiert wurde - den Eintrag „divers“ ausschließlich von körperlichen Geschlechtsmerkmalen abhängig zu machen. Ausnahmsweise kann alternativ eine eidesstattliche Versicherung ausreichend sein. Die subjektive Geschlechtsidentität soll bei der Personenstandsänderung nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch keine Rolle spielen dürfen.
Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der „Dritten Option“ somit trans* geschlechtliche bzw. nicht-binäre Personen in der Gesetzesbegründung ausdrücklich ausgeschlossen. Inter* Personen sind Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht oder nur teilweise mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei der Geburt zugewiesenen wurde.
- Das Bundesverfassungsgericht verweist in seiner Rechtsprechung jedoch darauf, dass die Zugehörigkeit eines Menschen zu einem bestimmten Geschlecht nicht allein von seinen körperlichen Geschlechtsmerkmalen, sondern wesentlich auch von seiner subjektiven Geschlechtsidentität bestimmt wird. Insofern ist unklar, ob langfristig auch transgeschlechtliche Personen eine Anpassung ihres Personenstandes in „divers“ vornehmen können. *
Bundesverfassungsgericht verweist in seiner Rechtsprechung jedoch darauf,
Yep.
Der BGH hat in seinem Beschluss allerdings klargestellt, dass über das TSG auch die Streichung des Geschlechtseintrags bzw. eine Änderung zu "divers" möglich ist:
"Das Transsexuellengesetz geht zwar von einem binärem Geschlechtssystem aus, wie sich schon dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 TSG (ebenso etwa § 1 Nr. 1 TSG) entnehmen lässt, der von "dem anderen Geschlecht" spricht. Die Vorschrift ist jedoch analog auf Fälle anwendbar, in denen sich biologisch weibliche - wie die hier antragstellende Person - oder männliche Personen keinem dieser beiden Geschlechter zugehörig fühlen." (BGH XII ZB 383/19).
Das geplante Selbstbestimmungsgesetz enthält "divers".
Ja Geplante. Ist aber Aktuell nicht der fall . Also bis 2024 bzw. seit einführung ist es noch , nur für Diverse.
Ahh danke!