War das Nötigung oder habe ich schuld?
Hallo, ich war vorgestern unterwegs. Auf einer Strecke fuhren 2. PKW’s, einen PKW konnte ich erfolgreich überholen & als ich den anderen PKW überholen wollte, fuhr er während ich im Überholvorgang war auf einmal schneller, also habe ich mich hinter ihm eingeschert.
Kurze Zeit später fiel mir auf, dass er am Rückspiegel plötzlich einen Gegenstand draufhielt, wovon ich ausgehe, dass es ein Mobiltelefon gewesen ist & hat mich gefilmt. Nicht konstant, sondern an & zu mal.
Ich fühlte mich in dem Moment sehr unwohl, wurde nervös & Fahrfehler fingen an zu passieren wie unter anderem den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten.
Dann auf einer Bundesstraße hatte ich endgültig die Möglichkeit gehabt, ihn zu überholen. Dies tat ich dann auch mit etwas leicht überhöhter Geschwindigkeit weil ich einfach nur noch “weg von seinem Sichtfeld & Handy” wollte.
Während ich ihn dann überholt habe, hat er sein Mobiltelefon an seiner Schulter, zielgerichtet auf mich gehalten. Ich hab mich dann in der Autokolonne wieder eingeschert. Erst dann konnte ich mich beruhigen & konnte ganz normal weiterfahren.
Nun zur Frage : darf er einfach so Aufnahmen von mir machen & Vorallem würde das als Beweismittel durchgehen für ein Fahrverhalten, was er letzten Endes verursacht hat ?
Bitte klärt mich auf & ich bitte drum kein hate, sondern einfach sachlich zu bleiben, damit ist einem doch am besten mit geholfen :)
Ganz liebe & sonnige Grüße vorab :)
Man sollte dazu beachten, dass es beim Autofahren ein Handyverbot gilt. Natürlich kann ich nicht ganz klar sagen, aus welcher Absicht er mich gefilmt hat. Dazu gilt auch das Recht an eigenem Bild oder Persönlichkeitsrecht, was er verstoßen hat. Eine Autokolonne darf überholt werden, solange man keine anderen Autofahrer gefährdet, was in der Situation nicht gegeben war.
4 Antworten
Moin,
also ich lese das so, das du dich korrekt verhalten hast.
1. Darf keiner sein Handy in die Hand nehmen, wenn der Motor läuft. Meines Wissen auch nicht um irgendetwas zu beweisen.
2._ ist es auch mit Bußgeld bewährt, wenn andere Fahrer einfach beschleunigen, wenn sie überholt werden.
Vor allen wird das noch 'interessanter', wenn sie dann wieder Bremsen damit du hinter Ihnen langsamer fährst ... Ausbremsen ist auch nicht gestattet!
Ich würde sagen, das Recht ist ganz klar auf deiner Seite. Leider gibt es immer mal solche Trottel im Straßenverkehr die meinen es wäre angebracht, zu beschleunigen, wenn sie überholt werden. ...
Grüße
Ausgebremst hat er mich nicht, sondern an dem Moment, wo ich den überholvorgang gestartet habe & ausgeschert habe, fuhr er auf einmal schneller, sodass mir ein überholen unmöglich war.
Die grundsätzliche Frage ist doch: War es überhaupt nötig zu überholen? Sind die geschlichen oder haben die einfach nur die vorgeschriebene Geschwindigkeit gefahren?
Anscheinend hat sich der zweite Fahrer irgendwie von Dir genötigt gefühlt. Dabei war dann sein Verhalten auch nicht wirklich korrekt. Fleischtester hat da schon sinnvolles dazu geschrieben.
Wenn er Dich wirklich gefilmt hat, darf er diese Aufnahmen höchstens als "Beweis" bei der Polizei vorzeigen, sonst nicht. Wobei die Polizei da wohl nicht drauf reagieren wird.
Ich kann Dir nur empfehlen, Dir eine Dashcam zuzulegen, denn dann könntest Du den Gegenbeweis antreten und sein Fehlverhalten anzeigen.
Aber manchmal ist es eigentlich nur die Frage muss denn wirklich überholt werden. Was hat man dabei gewonnen. In Deinem Fall viel Ärger, weil Dich das jetzt beschäftigt. Aber mehr ist da nicht herausgekommen.
Man muss nicht mit 100km/h fahren, nur weil es auf dem Schild steht. Man sollte aber auch nicht mehr als 100 km/h fahren, wenn es auf dem Schild steht.
Wie war denn die Geschwindigkeit bei Dir bei Deinem Überholmanöver?
Und welche gewaltigen Vorteile hätte es Dir gebracht, wenn Du 5 Sekunden schneller das nächste Ortsschild erreicht hättest? Denke mal darüber nach.
Kann schon sein, dass er sich durch dich und deine riskante Überholerei gefährded gesehen hat und Beweise haben wollte, falls es einen Crash gibt.
Kann ich verstehen. Das Kennzeichen solcher ungeduldigen Zeitgenossen merke ich mir auch immer... für den Fall des Falles
Hallo, lieben Dank für deine Antwort. Riskante überholerei würde ich es nicht nennen, die Strecke war frei, ein gefahrloses überholen wäre auf alle Fälle gewährleistet gewesen. Zumindest aufjedenfall im ersten Streckenabschnitt. Im zweiten Streckenabschnitt, also die Bundesstraße, habe ich natürlich vorab abgewägt & konnte auch Gefahrenlos überholen. Überholt habe ich nicht aus Absicht der Raserei, sondern zum einen weil das vorrausfahrende Fahrzeug zunächst langsam war & beim Überholen auf einmal schneller wurde & zum anderen Teil auf der Bundesstraße weil ich mich extremst in seiner Präsenz unwohl gefühlt habe & konnte dennoch mit leicht überhöhter Geschwindigkeit ihn überholen.
3 Jahre um genau zu sein. Aber versetz dich mal in meiner Lage, ich glaube Du wärst auch zunächst verunsichert, oder nicht ? 😊
Ich hätte gar nicht erst überholt... und wenn du so weitermachst "mit überhöhter Geschwindigkeit", hast du den Führerschein auch nicht mehr lange...
Warum soll man verunsichert sein, nur weil jemand mit 80 km/h über die Landstraße rollt. Deine Logik ist nicht wirklich nachvollziehbar.
Ich hätte auch rollen lassen, wie TheMonkfood geschrieben hat.
Ich bin ja gespannt, wie er der Polizei erklären will, wie die Aufnahmen entstanden sind.
Fall ich dadurch helfen könnte, einen rücksichtslosen Raser zu überführen, der ggf sogar einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat, wäre es mir 100€ und den einen Punkt tatsächlich wert ...
Gerne kann ich einen Zwischenstand machen, falls was kommen sollte 😊
”Miss” nicht ganz unbedingt, allerdings fuhr er zunächst sehr langsam, sagen wir mal 70-80 km/h. Auf dem Streckenabschnitt waren 100 km/h erlaubt. Deshalb wollte ich ihn auch überholen. 😊