Wann ist Blitzer verjährt oder veraltet?

2 Antworten

Es sind schon mehr als 6 Monate her, ist es dann nicht veraltet?

Nein ist es nicht, bei Probezeitmaßnahmen gibt es auch keine Verfolgungsverjährung in diesem Sinne. Die Maßnahme kann ja erst angeordnet nachdem die begangene OWi rechtskräftig geworden ist.

Ein Brief bezüglich z.B. der Ableistung eines Aufbauseminars wird immer erst nach Rechtskräftigkeit des Bußgeldbescheides versendet.

und auch in Deinem Fall ist der Vorgang nicht verjährt.