Wann kann man Führerschein abholen?

2 Antworten

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Ich kenne das nur so, dass man nach bestandener Prüfung den Führerschein beim Bürgeramt abholt. Theoretisch schon am gleichen Tag.

Von vorläufigem Führerschein nach Fahrprüfung habe ich noch nichts gehört; das muß aber nichts heißen, da ich meinen Schein schon etwas länger habe und es damals so etwas wohl nicht gab :-) Vorläufige Führerscheine gibt es schon, aber die werden auch von der Behörde ausgestellt. Mehr findest Du auf der Webseite vom ADAC.

Folgendes habe ich im Netz gefunden: https://fuehrerscheinumtausch.com/ratgeber/wo-bekomme-ich-meinen-fuehrerschein-nach-bestandener-pruefung-der-ultimative-leitfaden/

Nachdem Sie die Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden haben, beginnt der Prozess der Ausstellung Ihres Führerscheins. Zunächst wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausgehändigt, die bestätigt, dass Sie die Prüfung erfolgreich absolviert haben. Diese Bescheinigung ist jedoch noch kein offizieller Führerschein. Dann ist der nächste Schritt die Abholung des Führerscheins beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Dafür ist es wichtig, vorab zu prüfen, ob der Führerschein bereits zur Abholung bereitliegt. Normalerweise werden Sie darüber informiert, wann Ihr Führerschein abholbereit ist. Bei der Abholung müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, um Ihre Identität zu bestätigen. Zudem können Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins anfallen, deren Höhe je nach Region variieren kann. Informieren Sie sich deshalb vorab über die genauen Kosten. Die Bearbeitungszeit bis zur Fertigstellung des Führerscheins kann unterschiedlich lang sein, daher ist Geduld gefragt. Doch mit allen erforderlichen Dokumenten und der Abholbereitschaft Ihres Führerscheins steht der schnellen Überreichung Ihres Führerscheins nichts mehr im Wege.


Piepmatz80 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 06:29

Ich schrieb nicht vorläufiger FS sondern vorläufige Fahrerlaubnis ;-) und Jein. Mir wurde nur gesagt, das die fertigen FS eben NICHT nach der Prüfung verteilt werden. Schon länger nicht mehr. Nur das man die dann am Amt holen muss....

Stahlratte  06.03.2025, 19:47
@Piepmatz80

Das macht in diesem Fall keinen wesentlichen Unterschied. Ein Führerschein ist das entsprechende Dokument, die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen.
Darüber wird oft diskutiert, beispielsweise nach dem Entzug der Fahrerlaubnis. Da gibt es dann Leute, die meinen, danach könne man ja getrost weiterfahren, weil man ja einen noch gültigen Internationalen Führerschein habe. Das ist aber beispielsweise nicht richtig.
Nun zurück zu Deinem Fall: Es ist leider so, dass die Bescheinigung zur bestandenen Fahrprüfung weder ein Führerschein ist noch eine Fahrerlaubnis. Du darfst damit also nicht nach Hause fahren. Ich könnte mir zwar vorstellen, dass Dich ein netter Polizist damit nicht gleich mit vollem Programm abstraft, aber ich würde es nicht riskieren.

Piepmatz80 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 20:27
@Stahlratte

Das hab ich auch nicht cor. Dafür hat das alles, zuviel gekostet. Ich hab auch keine Lust auf Verlängerung der PZ. Aber trotzdem hat mit mein Lehrer es so erzählt das ich eine vorläufige Fahrerlaubnis bekomme, wenn ich bestehe. Diese bis zu 6monate gültig ist, und ich damit fahren dürfe. Und der fs ansixh, beim Amt abgeholt werden müsse. Saß ich nur eine Bestätigung der bestandenen Prüfung bekomme, hat er mit keinem Satz gesagt. Definitiv nicht. Aber ich werde ihn nochmal explizit fragen.

Stahlratte  06.03.2025, 20:58
@Piepmatz80

Du bekommst Deinen Führerschein in ein paar Tagen beim Bürgeramt. Das geht ruckzuck. Da brauchst Du nichts vorläufiges.. :-)

Aber wenn Dein Fahrlehrer da was vorbereitet hat, dann ist das ja sehr nett. Meiner hat mir die Bescheinigung gegeben und die Schlußrechnung und dann tschüss. Hab den „Lappen“ dann zwei Tage später geholt.

Das sollte eigentlich alles bei der Antragstellung schon besprochen worden sein. Viele Behörden bieten auch den Versand von Führerscheinen an.

Schau mal in deine Prüferlaubnis. Da müsste es stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Piepmatz80 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 06:30

Was für eine prüferlaubnis? Ich steh grad völlig aufm Schlauch ehrlich gesagt?

Knochi1972  06.03.2025, 13:35
@Piepmatz80

Du sagst, du hast eine Prüfung gemacht. Demnach hat dir die Fahrerlaubnisbehörde einen Brief geschrieben, in dem du zur Prüfung zugelassen wurdest, als Antwort auf deinen Antrag.

Piepmatz80 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 13:45
@Knochi1972

Nein das habe ich nicht geschrieben. Ich habe geschrieben : ich habe DEMNÄCHST meine Prüfung.

Bitte richtig lesen, danke!!

Knochi1972  06.03.2025, 17:04
@Piepmatz80

Woher willst du das wissen, wenn du die Erlaubnis dafür noch nicht hast?

Piepmatz80 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 17:10
@Knochi1972

Du hast geschrieben ich habe die Prüfung gemacht. Das habe ich so aber nicht geschrieben. Ich habe geschrieben ich habe DEMNÄCHST meine Prüfung. Du musst schon richtig lesen. Was ist daran nicht zu verstehen.

Ich habe die theoretische bereits bestanden und bin für nächste Woche definitiv zur praktischen Prüfung angemeldet und habe diesen Termin vom tüv bereits schriftlich bestätigt bekommen

Hast du jetzt alles verstanden?

Knochi1972  06.03.2025, 17:56
@Piepmatz80

Klar habe ich das verstanden, ich bin doch nicht völlig tüdelütütü!

Aber wer hat dir gesagt, dass du die Prüfung machen darfst? Du bist doch nicht einfach so hingegangen, oder? Die Behörde hat dich vorher angeschrieben. Und in diesem Schreiben steht drin, wie du nach deiner bestandenen praktischen Prüfung - dafür drücke ich dir die Daumen 👍👍 - den Führerschein bekommen wirst.

Piepmatz80 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 20:24
@Knochi1972

Mein Lehrer hat mir mitgeteilt das er mich zur Prüfung angemeldet hat. Hier Word man von der Schule beim tüb süd zur Prüfung angemeldet. Das macht NICHT der Schüler selbst. Dafür bekommt die Schule ja auch nochmal Geld.

Er hat mir das Datum und Uhrzeit mitgeteilt. Im tüv drivers Club steht das gleiche. Ich habe definitiv nächste Woche meine Prüfung. Ein Schreiben der zuständigen Behörde habe ich nicht erhalten. Und nein, ich werde dir das tüv Dokument nicht zeigen. Das ist nicht für fremde gedacht. Aber ichvhabr es definitiv schwarz auf weiß das ich nächste Woche Prüfung fahre!

Knochi1972  06.03.2025, 20:37
@Piepmatz80

Sitten sind das bei euch im Land.

Ich meine, du musst es doch erfahren. Das Schreiben ist für dich. Was will der Fahrlehrer damit? Dann soll er dir mal wenigstens sagen, wie du an deinen Führerschein rankommst, wenn er dir schon sonst alles vorenthält.

Bei uns meldet auch die Fahrschule den Schüler zur Prüfung an, aber sie lässt ihn nicht im Ungewissen.

Nein, das Dokument vom TÜV muss ich auch nicht sehen. Ich weiß auch so Bescheid.

Piepmatz80 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 20:48
@Knochi1972

Nochmal: du hast geschrieben ich hätte die Prüfung gehabt. Das ist aber nicht richtig!!!

Piepmatz80 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 20:49
@Knochi1972

Diesen Kommentar meine ich. Der ist nicht richtig. Ich habe die Prüfung noch nicht gemacht. Deine Aussage ist nicht richtig.

Knochi1972  06.03.2025, 20:49
@Piepmatz80

Ja, das habe ich ja auch begriffen, Mensch!

Obwohl: Die Theorieprüfung hattest du doch schon. Hast du jedenfalls selbst behauptet.