Wäre das üble Nachrede (Begriff "Nazi")?

5 Antworten

Ja, das wäre üble Nachrede! Immerhin ist es nicht unwahrscheinlich, dass jemand nur deswegen AfD Wähler oder Sympatisant ist, weil er sich Lösungen für die Probleme verspricht, die wir derzeit haben.

Wenn das direkt gegen eine konkrete Person gerichtet ist und im Einzelnen nicht bewiesen werden kann (AfD wählen reicht da nicht), kann es in der Tat Probleme geben.

Allgemeine Aussagen wie z.B. "ich halte AfD-Wähler für Nazis" kann man im Rahmen der Meinungsfreiheit durchkommen, weil es gegen niemanden persönlich gerichtet ist.

Sicherer wäre es, die Person als Nazi-Unterstützer zu bezeichnen. Denn die Partei darf als Nazipartei bezeichnet werden und "Unterstützer" ist keine Beleidigung, sondern in dem Fall eine Tatsache.

Nein, das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Linke verwenden den Begriff Nazi nicht im historischen Kontext, sondern als politischen Kampfbegriff. Bei übler Nachrede oder Verleumdung dürfen Aussagen nicht als (unwahre) Tatsachenbehauptungen gewertet werden, wenn es auch andere plausible Deutungsmöglichkeiten gibt, bei denen man das als Meinungsäußerung werten kann. Wenn du natürlich behaupten würdest, er sei in der NSDAP gewesen oder sonst wie am Nationalsozialismus beteiligt gewesen, ist das natürlich etwas anderes. Und du musst natürlich damit leben, dass der Betroffene dich dann auch als Kommunist, linksgrünversifft, Faschist oder Ähnliches bezeichnen darf. Meinungsfreiheit gilt eben nicht nur für dich.

Das wird wohl eher auf Basis der Aussagen der Person passieren, weniger aufgrund der Wahl einer rechtsextremen Partei…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit Jahren in dem Bereich unterwegs

RobbyBubble755 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 17:30

Es geht NUR um die Wahl/Mitgliedschaft der Partei. KEINE Aussagen. Das Beispiel ist hypothetisch, aber ich habe mehrfach auf X gesehen, dass AfD Wähler nur deshalb als "Nazis" bezeichnet wurden. Eigentlich müsste man dann ja anzeige erstatten gemäß §186

sa652ma  13.05.2025, 17:33
@RobbyBubble755

Achso, auf X, wo Neonazis offen ihre verfassungsfeindlichen Symbole, Hass und Hetze verbreiten… also ein sehr hypothetisches Beispiel. Fällt vermutlich unter Werturteil, wie beim Faschisten Höcke.

RobbyBubble755 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 17:41
@sa652ma

Höcke darf gerichtlich als Faschist bezeichnet werden. Du hast meine Frage GAR NICHT beantwortet. Die Frage steht ja OBEN. Ist es üble Nachrede eine Person öffentlich NUR aufgrund ihres Wahlverhaltens oder Parteimitgliedschaft bei der AfD als "Nazi" zu bezeichnen. nichts davon hast du beantwortet.

Und ja ich habe so etwas auf X gesehen.

RobbyBubble755 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 18:40
@sa652ma

Nur aufgrund der Tatsache, dass jemand die AfD wählt meinst du ja?

sa652ma  13.05.2025, 20:27
@RobbyBubble755

Vielleicht hat er ja ein lustiges Profilbild… oder einen mit Neonazi-Codes durchzogenen Usernamen… die Darstellung klingt wie gesagt äußerst unrealistisch, da sich vor allem auf X wenig Linke herumtreiben, da findet man eher Trolle und rechtsextremes Gesocks.

Es kann gut sein, daß die Gerichte das so werten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..