Vorraussetzung für Sorgerecht für Vater?

5 Antworten

Der Vater bekommt das Sorgerecht,

  • wenn er mit der Mutter verheiratet ist oder sie heiratet
  • Durch einvernehmliche Abgabe von Sorgeerklärungen
  • Durch richterlichen Beschluss

Geht das ganze vor Gericht, dann ist die gemeinsame elterliche Sorge das "normale". Beantragt der Vater also das gemeinsame Sorgerecht, dann wird das gewährt - außer Mutter bzw Jugendamt tragen gravierende Gründe vor, warum die gemeinsame Ausübung nicht möglich ist.

Umgekehrt müssen auch gravierende Gründe vorliegen, warum das Sorgerecht entzogen wird. Bzw. Teilbereiche der elterlichen Sorge werden regelmäßig entzogen (z.B. Entscheidungsbefugnis für die Schulwahl). Aber das komplette Sorgerecht wird nur äußerst selten entzogen. Beispiele aus meiner Praxis:

  • KM geht mit ihren drei Kindern ins Frauenhaus. Mutter und Kinder berichten von massiver Gewalt. Der Vater versucht alles, um den Aufenthaltsort der Kinder herauszubekommen. Mir (Jugendamt) erzählte der Vater, dass er die Kinder bei sich haben wolle. Er würde dann eine "neue Mama" für die Kinder heiraten, die sich dann um die Kinder kümmern würde. Die echte Mutter würden die Kinder dann nie wieder sehen - und noch ein paar andere unschöne Details.
  • Die Eltern sind hochstrittig. Der Vater macht seit Jahren die Mutter unbegründet schlecht (aufgrund seiner Vorwürfe wurde sogar mal eine zeitlang eine SPFH mit Kontrollauftrag eingerichtet). Die Streitigkeiten nehmen kein Ende. Es folgt Gerichtsverfahren um Gerichtsverfahren - Umgang, Umgangsrecht Großeltern, wieder Umgang, Schulanmeldung des Kindes, notwendige medizinische Behandlung des anderen Kindes, ... Irgendwann ist Ergebnis eines Gerichtsverfahrens, dass der Vater der Mutter eine Vollmacht über große Teile der elterlichen Sorge ausstellt. Eine Weile geht das gut, dann zieht der Vater seine Vollmacht zurück. Die Mutter stellt wieder einen Antrag, weil sie das jüngere Kind an der Schule anmelden muss und der Vater das nicht unterschreibt. Das Gericht entzieht (nach 6 Jahren Sorgerechtsstreitigkeiten) dem Vater die komplette elterliche Sorge.
  • Der Vater ist schwer depressiv und lebt in einem anderen Bundesland. Die Mutter beantragt das alleinige Sorgerecht, der Vater stimmt dem Antrag zu.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Grundsäzlich gilt erst mal das gemeinsame Sorgerecht. In der Regel erhält der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit verbringt das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Für die Entziehung des Sorgerechtes muss schon eine massive, anhaltende oder und wiederholte Kindeswohlgefährdung vorliegen.

psimonp  07.01.2024, 14:21

so ein blödsinn. die antowrt ist völliger unsinn. sind die eltern nicht verheiratet, hat die mutter immer das alleinige abr. gsr kann der vater einfordern und kann beim jugendamt erklärt werden oder er holt es sich beim gericht. bei gsr haben beide eltern immer das gemeinsame abr, egal wie lange das kind bei einem elternteil schon lebt.

0

Wenn du den Vater meinst, den du in deinen anderen Fragen beschreibst, kannst du dir ziemlich sicher sein, dass es ein leichtes ist dafür zu sorgen, dass er es nicht erhält bzw. wieder entzogen bekommt.

  • Gründe dafür sind eben alles was den Anschein lässt, dass der Vater dem Kind schaden könnte. Also z.B auch ständig sich wiederholende und starke Beleidigungen, Drohungen, körperliche Gewalt, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit usw.
psimonp  07.01.2024, 14:23

du nennst keinen einzigen grund warum ihm das sorgerecht vorenthalten werden sollte. so lange er dem kind nichts tut, oder krankenhausreif schlägt besteht kein grund ihm sorgerecht vorzuenthalten oder zu entziehen.

0
Leegio  07.01.2024, 17:16
@psimonp

Bist du blind? Natürlich kann ihm bei extremen Drohungen der Mutter gegenüber das Sorgerecht entzogen werden, bei körperlicher Gewalt sowieso. Das mit Abhängigkeit ebenso.

0
psimonp  10.01.2024, 10:03
@Leegio

bist du schlecht im lesen? du nennst keinen einzigen grund warum ihm sorgerecht vorenthalten werden soltle. drogen oder was er zur mutter gesagt hat, spielt dabei keine rolle. alleinig wichtig ist: er hat dem kind nichts getan.

0
Leegio  10.01.2024, 15:44
@psimonp

Natürlich spielt das eine Rolle. Als gewalttätig ist das Kindeswohl in Gefahr und mit Drogenabhängigkeit kann sehr wohl das Sorgerecht entzogen werden. Wenn du davon keine Ahnung hast, dann diskutiere doch bitte nicht mit anderen.

0
Ein gemeinsames Sorgerecht besteht grundsätzlich, gleichgültig ob die Partner in Ehe leben oder nicht verheiratet sind. Es ist jedoch die Erfüllung gewisser Voraussetzungen gefordert. Quelle
psimonp  07.01.2024, 14:24

nö. sind die eltern unverheiratet, hat die mutter grundsätzlich das alleinige sorgerecht. das hat sie so lange bis sie gsr mit kv erklärt oder der sich gsr gerichtlich einholt

0
psimonp  10.01.2024, 10:01
@stufix2000

schätzchen, noch einmal: sind die eltern unverheiratet hat die mutter grundsätzlich das alleinige sorgerecht - auch immer noch. daran ändert auch dein link nix, denn der sagt nichts anderes schätzchen. bis die unverheirateten eltern das gsr gemeinsam erklären, hat die km IMMER das alleinige sorgerecht. verweigert sie die gemeinsame erklärung, muss kv nohc immer gsr erklagen.

sprich deine antwort ist und bleibt falsch

0

er hat das recht auf gsr. entweder erklärt die km es mit ihm beim jugendamt, dass ist die günstigste version für sie. wenn sie das nicht erklärt, holt er es sich zu ihren lasten gerichtlich.