Vorladung von der Polizei?

8 Antworten

Das Strafverfahren wird nur angeleiert wenn sie Kenntnis haben, das jemand verletzt ist.

In der Regel wird das Verfahren eingestellt.

Das ist ein Strafverfahren, das pro forma angeleiert wird. Das wird zu 99,9 Prozent wieder eingestellt.


MARISSSS 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 07:30

Sollte ich trotzdem erscheinen bei der Vorladung? Oder es lieber lassen?

Still  04.07.2025, 08:18
@MARISSSS

Der Unfall an sich ist doch einzuräumen und dass du keine kriminelle Intention hattest, wird man dir auch glauben.

blackhaya  04.07.2025, 09:57
@Still

Blödsinn, der Unfall steht doch ohne Frage, Beulen im auto lassen sich ja nicht leugnen

Nur irgendwelche Aussagen da stehen die Chancen recht hoch das man sich um Kopf und Kragen redet.

Still  04.07.2025, 13:19
@blackhaya
Blödsinn, der Unfall steht doch ohne Frage

Ist Deutsch deine Muttersprache?

Der Unfall an sich ist doch einzuräumen

Was denkst Du, sollen meine 7 Worte bedeuten?!

Mit welchen Aussagen soll der FS sich denn um Kopf und Kragen reden?

"Ich wünschte, sie wären gestorben" (ja, das wäre dumm)

Du musst da gar nicht Erscheinen und Dich auch noch selbst belasten 🙂

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Verletzung nach einem Unfall können auch noch später kommen ich würde zur Vorladung gehen


MARISSSS 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 02:52

Alle die im Auto saßen sind meine Freunde, keiner von den hat am Unfall Ort oder nach dem Unfall angegeben das sie verletzt waren. Das muss dann heißen die Polizei hat sich das für sich selber einfach entschieden oder wie soll ich das verstehen?

Saerdna3791  04.07.2025, 02:55
@MARISSSS

Ja einfach um deine Sicht zu dem Unfall einzuschätzen und bitte nur schildern wie du den Unfall einschätzt

superseegers  04.07.2025, 08:29
@MARISSSS

Irgendjemand muss sich mit Attest zurückgemeldet haben bei der Polizei.

Du bist beschuldigter, und da sich niemand selber belasten muss, musst du auch nicht hingehen.

Ich würde drigend abraten den Termin wahrzunehmen. Die Polizei die entscheidet NICHT über das Strafmass, das sind einfach nur handlanger. Die Mühlen des Gesetzes die mahlen langsam, die ganzen Ausreden und Beteuerugen die hebt man sich alle für den richter auf.

Ohne aussage bleibt die ermittlungsakte dünn und damit steigen auch die Chancen deutlich dass das Verfahren eingetellt wird.