Vorladung von der Polizei?
Guten Tag zusammen,
ich habe vorgestern ein Brief zu einer Vorladung bekommen als Beschuldigter.
Beschuldigt werde ich mit der Aussage: Fahrlässige Körperverletzung
kurze Erklärung: eine Woche zurück hatte ich leider ein Autounfall wo ich einem Kollegen hinten aufgefahren bin (waren ingesamt 7 Leute. 3 bei mir 4 bei ihm) . Grund dafür war ein Wildwechsel vor ihm. Er bremste stark ab was ich leider in der Nacht zu spät erkannt habe und bin ihm dann hinten aufgefahren. Niemand wurde verletzt oder sonstiges.
mir wurde jetzt aber eine Anzeige gegeben wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Können die das einfach so machen? Ich meine Beweise oder jegliches haben die nicht das jemand verletzt wurde oder ist das bei einem Unfall normal?
Soll ich zur Vorladung hin? Soll ich sie ablehnen?
was würdet ihr mir da raten?
ps : falls das relevant ist, bin noch in der Probezeit
Liebe Grüße
8 Antworten
Das Strafverfahren wird nur angeleiert wenn sie Kenntnis haben, das jemand verletzt ist.
In der Regel wird das Verfahren eingestellt.
Das ist ein Strafverfahren, das pro forma angeleiert wird. Das wird zu 99,9 Prozent wieder eingestellt.
Blödsinn, der Unfall steht doch ohne Frage
Ist Deutsch deine Muttersprache?
Der Unfall an sich ist doch einzuräumen
Was denkst Du, sollen meine 7 Worte bedeuten?!
Mit welchen Aussagen soll der FS sich denn um Kopf und Kragen reden?
"Ich wünschte, sie wären gestorben" (ja, das wäre dumm)
Du musst da gar nicht Erscheinen und Dich auch noch selbst belasten 🙂
Verletzung nach einem Unfall können auch noch später kommen ich würde zur Vorladung gehen
Alle die im Auto saßen sind meine Freunde, keiner von den hat am Unfall Ort oder nach dem Unfall angegeben das sie verletzt waren. Das muss dann heißen die Polizei hat sich das für sich selber einfach entschieden oder wie soll ich das verstehen?
Ja einfach um deine Sicht zu dem Unfall einzuschätzen und bitte nur schildern wie du den Unfall einschätzt
Irgendjemand muss sich mit Attest zurückgemeldet haben bei der Polizei.
Du bist beschuldigter, und da sich niemand selber belasten muss, musst du auch nicht hingehen.
Ich würde drigend abraten den Termin wahrzunehmen. Die Polizei die entscheidet NICHT über das Strafmass, das sind einfach nur handlanger. Die Mühlen des Gesetzes die mahlen langsam, die ganzen Ausreden und Beteuerugen die hebt man sich alle für den richter auf.
Ohne aussage bleibt die ermittlungsakte dünn und damit steigen auch die Chancen deutlich dass das Verfahren eingetellt wird.
Sollte ich trotzdem erscheinen bei der Vorladung? Oder es lieber lassen?