Von Ausbildung Wohnung bezahlt?

3 Antworten

Sollte das deine Erstausbildung sein, besteht zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder Bafög - je nachdem um welche Art der Ausbildung es sich handelt.

Dann würdest Du von Wohngeld ausgeschlossen sein.

Wäre es nicht deine Erstausbildung, kann Anspruch auf Wohngeld bestehen, wenn Du das erforderliche zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen würdest.

Ist es die erste Ausbildung? Solltest du in deiner Erstausbildung sein, hat du keinen Anspruch auf Wohngeld, da du, zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB hättest. Ist es deine Zweit- oder Drittausbildung könntest du einen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn du das erforderliche Mindesteinkommen erreichst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte
Wie kann man das machen ?

Durch Antragstellung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.