Verstößt die Wehrpflicht in Österreich und Griechenland und Finnland und Estland und Litauen gegen die europäische Grundrechtecharta?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die EU Grundrechtecharta ist nur bei der Anwendung und Durchführung von EU - Recht anwendbar, nicht bei nationalem Recht. Die EU hat keine Kompetenz für die Verteidigung der Mitgliedsstaaten. Es ist auch kein völkerrechtlicher Vertrag, wie die Europäische Menschenrechtskonvention, völkerrechtliche Verträge haben zumindest in Deutschland nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes, sie stehen unterhalb des Grundgesetzes.

Lisa20002 
Fragesteller
 30.07.2021, 15:20

Ja kompetenz für die Verteidigung nicht aber sie schreibt ihnen ja mit dieser Charta vor dass sie die artikel die was da drinnen stehen einhalten, oder nicht?

"Deutschland nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes, sie stehen unterhalb des Grundgesetzes."

Keine Ahnung, aber bei der EU kann man ja bei der EU klagen.

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Schestko  30.07.2021, 15:28
@Lisa20002

Nein, die EU Grundrechtecharta gibt nur für EU - Recht, für nationales Recht gelten weiterhin die nationalen Verfassungen. Die EU - Grundrechtecharta ist auf Druck des deutschen Bundesverfassungsgerichtes entstanden, welches in einem Urteil (Solange I) entschieden hat, dass es EU - Recht, welches grds. einen Anwendungsvorrang vor nationalem Recht hat, weiterhin auf die Vereinbarkeit mit den Grundrechten des deutschen Grundgesetzes prüft, solange es keinen dem Grundgesetz zumindest vergleichbaren Grundrechtsschutz auf EU Ebene gibt. Mit deutschen Grundrechten unvereinbares EU Recht würde dann in Deutschland nicht gelten. Der EuGH entwickelte dann zunächst durch Richterrecht einen Grundrechtsschutz, welcher dann in der EU - Grundrechtecharta kodifiziert wurde. Das BVerfG prüft deshalb heute (Solange II) EU - Recht nicht mehr auf die Vereinbarkeit mit deutschen Grundrechten (Ausnahme: Ultra Vires Kontrolle, Verfassungsidentität, Art. 1 I GG), dies obliegt dem EuGH, bzw. das BVerfG prüft bei vollständig durch die EU determiniertem nationalem Recht dieses anhand der EU - Grundrechtecharta und nicht mehr nach dem Maßstab der deutschen Grundrechte.

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Lisa20002 
Fragesteller
 30.07.2021, 20:59
@Schestko

Also soweit ich weiß gilt das nebeneinander sozusagen, nur dass im Streitfall das EU Recht immer vorrang hat.

Und die EU Grundrechtecharta meinens wissens nach binded diese ja staaten insgesamt in ihrer Gesetzgebung, also die gilt nicht nur im bezug auf EU Recht.

Aber ich kenne mich nicht wirklich aus.

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Sprich normalerweise könnte man ja besagte Staaten da bei der EU anklagen und sie müssten die Wehrpflicht dann beerdigen oder?

Nein, kann man nicht. Bei militärischen Wehrpflichten ist die Gleichberechtigung nicht wichtig, gab schon ein EuGH Urteil dazu, ca. 20 Jahre her

Lisa20002 
Fragesteller
 30.07.2021, 15:00

Kannst du mir da einen Link schicken?

Also die europäische Grundrechtecharta is ja erst seit 2009 oder so da

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Finn123456  30.07.2021, 15:02
@Lisa20002

Puh das find ich jetzt nicht so schnell, auf jeden Fall war die Folge, dass Frauen an der Waffe dienen durften. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher dass es in der Grundrechtecharte einen Arteil gibt der sich mit militärischen Dienstpflichten und etwaiger Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beschäftigt.

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Finn123456  30.07.2021, 15:10
@Lisa20002

also ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht so einfach ist, denn dann könnte ja jeder Mann vor dem BVerfG klagen, da die Wehrpflicht ja immer noch im GG verankert ist. Ich finde leider die Ausnahme nicht, aber ich bin mir sehr sicher, dass es in einem Gesetz der EU geschrieben steht, dass beim Militär eine Ausnahme gemacht werden darf

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Lisa20002 
Fragesteller
 30.07.2021, 15:14
@Finn123456

Schade dass du es nicht findest würde ich mir gerne anschauen.

Das einzige mir bekannte in die richtung ist dass nach der EMRK bei dem Verbot der Zwangsabriet für Wehrpflicht eine Ausnahme gemacht werden darf.

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Lisa20002 
Fragesteller
 30.07.2021, 15:34
@Finn123456

So wie ich das gelesen habe ging es ja da damals um die Diskriminierung im Berufsleben wo die Wehrpflicht nicht dazu zählt.

Aber danke für den Hinweis, wieder was gelernt :)

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Lisa20002 
Fragesteller
 30.07.2021, 22:19
@Finn123456

ich habe nochmal nachgeschaut, die europäische grundrechtecharta ist tatsächlich nur auf das Europarecht bezogen anwendbar - welchen Sinn auch immer sie dann hat.

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Juristische Sachen werden nach Belieben festgelegt,
Widersprüche sind da kein Problem. Art. 3(3) GG widerspricht
ganz klar den Frauenquoten, das BVerfG hat aber einfach
festgelegt, dass das vereinbar ist. Juristen leben nicht in der
Wirklichkeit.

Lisa20002 
Fragesteller
 30.07.2021, 16:05

Stimmt, da hast du Recht.

Und ja ich bin gegen Frauenquoten - da diese sexistische gegenüber von Frauen und Männern sind. Aber gut zu wissen dass diese auch verfassungsrechtlich bedenklich sind.

Ist jetzt nicht Thema der Frage daher will ich da nicht zu weit ausholen, aber wie man auf die Idee kommt dass Frauenquoten sinnvoll wären frage ich mich sowieso, gleiches gilt für Frauenförderungen oder Stipendien nur für Studentinnen.

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Nomex64  30.07.2021, 17:10
@Lisa20002
Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.

EU Charta der Grundrechte

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Lisa20002 
Fragesteller
 30.07.2021, 17:12
@Nomex64

Du meinst die Frauenquoten sind deswegen nicht EU Rechtswidrig oder wie?

falls ja gut möglich

Aber bei der Wehrpflicht ist das ja dann anders, die Wehrpflicht ist ja kein Mittel wo durch Benachteiligung von Männern wir Frauen irgendwie gefördert werden bzw. Diskriminierung von Frauen bekämpft wird.

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Gleichberechtigung hat bei der Wehrpflicht ihre Grenzen und das weiß auch die Gesetzgebung. Die EU schreibt den Staaten nicht vor, wie diese sich zu verteidigen haben und wer zum Wehrdienst herangezogen werden darf.

Warum diskutierst du hier auf Gutefrage eigentlich immer wieder zu den selben Themen? Ist schön und gut, dass du die Wehrpflicht nicht unterstützt, deswegen ist sie noch lange nicht verfassungswidrig.

Lisa20002 
Fragesteller
 30.07.2021, 15:31

Du hast glaube ich nicht ganz die Frage verstanden oder?

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Hrimthur  30.07.2021, 15:33
@Lisa20002
Verstößt die Wehrpflicht in Österreich und Griechenland und Finnland und Estland und Litauen gegen die europäische Grundrechtecharta?

Ich bin nicht dumm.

Doch habe ich und das tut sie nicht. Natürlich fragst du für einen Freund...

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Lisa20002 
Fragesteller
 30.07.2021, 16:17
@Hrimthur

Es geht hier um Fakten und nicht um Meinungen.

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Hrimthur  30.07.2021, 16:20
@Lisa20002

Das ist keine Meinung, das ist ein Fakt. Die Wehrpflicht ist Nationales Recht und das schreibt die EU nicht vor. Die Genfer Konvention legt die Möglichkeit einer Erteilung einer Wehrpflicht auch nur für Menschen männlichen Geschlechts ab 16 Jahren vor.

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Hrimthur  30.07.2021, 16:30
@Lisa20002

Ich hab es dir glaube ich schonmal gesagt, wie das mit den Quellen läuft.

Jeder antwortet hier aufgrund seiner Erfahrung und Ansichten. Fragst du nach einer Quelle, dann sucht man im NACHHINEIN Links o.ä., die das belegen... das ist aber keine Quelle woher man die Information hat!

Das humanitäre Völkerrecht kannst du gerne selbst studieren.

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Lisa20002 
Fragesteller
 30.07.2021, 16:32
@Hrimthur

Ok also dann kann ich ja davon ausgehen dass das nicht vertrauenswürdig ist was du schreibst wenn du es nicht belegen kannst.

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Hrimthur  30.07.2021, 16:37
@Lisa20002

Ich habe dir den Beleg genannt. Das kannst du dir selber durchlesen. Ich stehe nicht in der Pflicht dir irgendwelche Links zu senden.

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