Verstößt die Wehrpflicht in Österreich und Griechenland und Finnland und Estland und Litauen gegen die europäische Grundrechtecharta?
Hallo
also "der Staat" an sich ist ja grundsätzlich (wenn kein völkerrechtlicher Vertrag wo er dabei ist das verlangt) nicht verpflichtet Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau herzustellen, sprich wenn nach der nationalen Verfassung Männer und Frauen nicht gleichberechtigt sind - wie besagte Staaten - dann wäre es auf dem Rechtsweg innerstaatlich nicht möglich sich gegen sexistische Diskriminierung zu wehren. Österreich hat ja die Wehrpflicht in der Verfassung stehen, ich nehme mal an bei den anderen Staaten die diese haben ist das auch so und daher (und nur daher) ist die Wehrpflicht dort nicht verfassungswidrig.
Allerdings sind ja die EU Mitglieder außer Polen an die europäische Grundrechtecharta gebunden und diese verlangt Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, und diese steht ja über den nationalen Verfassungen - wie völkerrechtliche Verträge es ja sinnigerweise immer tun.
Sprich normalerweise könnte man ja besagte Staaten da bei der EU anklagen und sie müssten die Wehrpflicht dann beerdigen oder?
Kennt sich da vl wer aus?
Ich frage für einen Freund.
lg Lisa
4 Antworten
Die EU Grundrechtecharta ist nur bei der Anwendung und Durchführung von EU - Recht anwendbar, nicht bei nationalem Recht. Die EU hat keine Kompetenz für die Verteidigung der Mitgliedsstaaten. Es ist auch kein völkerrechtlicher Vertrag, wie die Europäische Menschenrechtskonvention, völkerrechtliche Verträge haben zumindest in Deutschland nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes, sie stehen unterhalb des Grundgesetzes.
Nein, die EU Grundrechtecharta gibt nur für EU - Recht, für nationales Recht gelten weiterhin die nationalen Verfassungen. Die EU - Grundrechtecharta ist auf Druck des deutschen Bundesverfassungsgerichtes entstanden, welches in einem Urteil (Solange I) entschieden hat, dass es EU - Recht, welches grds. einen Anwendungsvorrang vor nationalem Recht hat, weiterhin auf die Vereinbarkeit mit den Grundrechten des deutschen Grundgesetzes prüft, solange es keinen dem Grundgesetz zumindest vergleichbaren Grundrechtsschutz auf EU Ebene gibt. Mit deutschen Grundrechten unvereinbares EU Recht würde dann in Deutschland nicht gelten. Der EuGH entwickelte dann zunächst durch Richterrecht einen Grundrechtsschutz, welcher dann in der EU - Grundrechtecharta kodifiziert wurde. Das BVerfG prüft deshalb heute (Solange II) EU - Recht nicht mehr auf die Vereinbarkeit mit deutschen Grundrechten (Ausnahme: Ultra Vires Kontrolle, Verfassungsidentität, Art. 1 I GG), dies obliegt dem EuGH, bzw. das BVerfG prüft bei vollständig durch die EU determiniertem nationalem Recht dieses anhand der EU - Grundrechtecharta und nicht mehr nach dem Maßstab der deutschen Grundrechte.
Also soweit ich weiß gilt das nebeneinander sozusagen, nur dass im Streitfall das EU Recht immer vorrang hat.
Und die EU Grundrechtecharta meinens wissens nach binded diese ja staaten insgesamt in ihrer Gesetzgebung, also die gilt nicht nur im bezug auf EU Recht.
Aber ich kenne mich nicht wirklich aus.
Sprich normalerweise könnte man ja besagte Staaten da bei der EU anklagen und sie müssten die Wehrpflicht dann beerdigen oder?
Nein, kann man nicht. Bei militärischen Wehrpflichten ist die Gleichberechtigung nicht wichtig, gab schon ein EuGH Urteil dazu, ca. 20 Jahre her
Kannst du mir da einen Link schicken?
Also die europäische Grundrechtecharta is ja erst seit 2009 oder so da
Puh das find ich jetzt nicht so schnell, auf jeden Fall war die Folge, dass Frauen an der Waffe dienen durften. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher dass es in der Grundrechtecharte einen Arteil gibt der sich mit militärischen Dienstpflichten und etwaiger Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beschäftigt.
War das nicht so ein Fall wo eine Frau erfolgreich gegen das Verbot für Frauen zum Militär zu gehen geklagt hat?
Ich glaube dass hatte nichts mit der EU zu tun.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12016P/TXT&from=CS
Also hier bei Artikel 23 steht ja dass Männer und Frauen gleichberechtigt sein müssen.
also ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht so einfach ist, denn dann könnte ja jeder Mann vor dem BVerfG klagen, da die Wehrpflicht ja immer noch im GG verankert ist. Ich finde leider die Ausnahme nicht, aber ich bin mir sehr sicher, dass es in einem Gesetz der EU geschrieben steht, dass beim Militär eine Ausnahme gemacht werden darf
Schade dass du es nicht findest würde ich mir gerne anschauen.
Das einzige mir bekannte in die richtung ist dass nach der EMRK bei dem Verbot der Zwangsabriet für Wehrpflicht eine Ausnahme gemacht werden darf.
https://lexetius.com/2003,194
ja das ist das Urteil von dem ich sprach und das müsste dann ja auch in einem gesetz stehen, dass beim Militär eine ausnahme gemacht wird
So wie ich das gelesen habe ging es ja da damals um die Diskriminierung im Berufsleben wo die Wehrpflicht nicht dazu zählt.
Aber danke für den Hinweis, wieder was gelernt :)
ich habe nochmal nachgeschaut, die europäische grundrechtecharta ist tatsächlich nur auf das Europarecht bezogen anwendbar - welchen Sinn auch immer sie dann hat.
Juristische Sachen werden nach Belieben festgelegt,
Widersprüche sind da kein Problem. Art. 3(3) GG widerspricht
ganz klar den Frauenquoten, das BVerfG hat aber einfach
festgelegt, dass das vereinbar ist. Juristen leben nicht in der
Wirklichkeit.
Stimmt, da hast du Recht.
Und ja ich bin gegen Frauenquoten - da diese sexistische gegenüber von Frauen und Männern sind. Aber gut zu wissen dass diese auch verfassungsrechtlich bedenklich sind.
Ist jetzt nicht Thema der Frage daher will ich da nicht zu weit ausholen, aber wie man auf die Idee kommt dass Frauenquoten sinnvoll wären frage ich mich sowieso, gleiches gilt für Frauenförderungen oder Stipendien nur für Studentinnen.
Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.
EU Charta der Grundrechte
Du meinst die Frauenquoten sind deswegen nicht EU Rechtswidrig oder wie?
falls ja gut möglich
Aber bei der Wehrpflicht ist das ja dann anders, die Wehrpflicht ist ja kein Mittel wo durch Benachteiligung von Männern wir Frauen irgendwie gefördert werden bzw. Diskriminierung von Frauen bekämpft wird.
Gleichberechtigung hat bei der Wehrpflicht ihre Grenzen und das weiß auch die Gesetzgebung. Die EU schreibt den Staaten nicht vor, wie diese sich zu verteidigen haben und wer zum Wehrdienst herangezogen werden darf.
Warum diskutierst du hier auf Gutefrage eigentlich immer wieder zu den selben Themen? Ist schön und gut, dass du die Wehrpflicht nicht unterstützt, deswegen ist sie noch lange nicht verfassungswidrig.
Verstößt die Wehrpflicht in Österreich und Griechenland und Finnland und Estland und Litauen gegen die europäische Grundrechtecharta?
Ich bin nicht dumm.
Doch habe ich und das tut sie nicht. Natürlich fragst du für einen Freund...
Das ist keine Meinung, das ist ein Fakt. Die Wehrpflicht ist Nationales Recht und das schreibt die EU nicht vor. Die Genfer Konvention legt die Möglichkeit einer Erteilung einer Wehrpflicht auch nur für Menschen männlichen Geschlechts ab 16 Jahren vor.
Ich hab es dir glaube ich schonmal gesagt, wie das mit den Quellen läuft.
Jeder antwortet hier aufgrund seiner Erfahrung und Ansichten. Fragst du nach einer Quelle, dann sucht man im NACHHINEIN Links o.ä., die das belegen... das ist aber keine Quelle woher man die Information hat!
Das humanitäre Völkerrecht kannst du gerne selbst studieren.
Ich habe dir den Beleg genannt. Das kannst du dir selber durchlesen. Ich stehe nicht in der Pflicht dir irgendwelche Links zu senden.
Ja kompetenz für die Verteidigung nicht aber sie schreibt ihnen ja mit dieser Charta vor dass sie die artikel die was da drinnen stehen einhalten, oder nicht?
"Deutschland nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes, sie stehen unterhalb des Grundgesetzes."
Keine Ahnung, aber bei der EU kann man ja bei der EU klagen.