Versetzung beim Bund?

4 Antworten

im Heimatschutz wird man in Regel auch "heimatnah", zumindest im eigenen Bundesland, eingesetzt und geht definitiv nicht in den Auslandseinsatz.

Darüber hinaus kann man zwar Wünsche äußern, ob diesen dann entsprochen wird, ist ein anderes Thema.

Auslandseinsätze sind grundsätzlich immer möglich, wobei die Wahrscheinlichkeit auch etwas von der Verwendung und der Verpflichtungszeit abhängt.

Bis zu einem gewissen Punkt, ja. Das kannst du dir beim Eintritt schriftlich geben lassen. Wenn jedoch dringend Leute benötigt werden, kannst du versetzt werden, kannst aber austreten, wenn die Versetzung laut deinem Vertrag eigentlich nicht stattfinden dürfte.

Es kommt stark drauf an, welchem Bereich du zugeteilt bist. Nur ein sehr sehr kleiner, erfahrener Teil einer bestimmten Einheit kommt für Auslandseinsätze in Frage.

Zumindest ist das in Ö so.

Sprich mit einem Rekrutierer, die sagen dir ganz genau wie, was, wo und wann geschieht. Wichtig: Wenn dir etwas wichtiges versprochen wird, lass dir das schriftlich geben.

In der Regel hast du bei Versetzungen und Auslandsverwendungen durchaus ein gewisses Mitspracherecht, insbesondere wenn es um den wiederholten Auslandseinsatz geht (den ersten wird man schwer ablehnen können, den zweiten schon eher und weitere dann ziemlich sicher, insbesondere, wenn deine persönliche Situation sich im Laufe deiner Dienstzeit verändert, weil du z.B. inzwischen Kinder hast oder so).

ABER: Wenn du eine Versetzung auf einen anderen Dienstposten (der bei Offizieren so alle 2-3 Jahre ansteht) ablehnst bremst du natürlich deine Karriere aus.
Die "Firma" hat üblicherweise einen gewissen Plan für deine Karriere und Laufbahn und verbindet mit einer Versetzung auch oft eine Beförderung oder plant diese nebst entsprechenden Lehrgängen und Vorbereitungsdiensten dann für den neuen Posten ein. Lehnst du dann als Hauptmann z.B. die Versetzung auf die Planstelle für einen Major aus persönlichen Gründen ab wird diese eben durch einen anderen geeigneten Hauptmann besetzt, der dann eben Major wird und du bekommst erst später bei Freiwerden einer anderen geeigneten Planstelle oder auch - je nach restlicher Dienstzeit - auch gar nicht mehr die Chance, diesen Dienstgrad zu erreichen.
Schlimmstenfalls ist das also dienstgradtechnisch dann EdeKa (Ende der Karriere).
Ein befreundeter Oberstleutnant hat eine solche Entscheidung aus familiären Gründen getroffen (Eigenheim und Familie am Dienstort und nach diversen Versetzungen einfach keine Kraft mehr, nochmal wieder anzukommen - man kann es durchaus verstehen und bei dem Sold eines OTl war der finanzielle Anreiz auch nicht mehr soo riesig) und eine Versetzung abgelehnt. Damit war dann die Beförderung zum Oberst aber auch erstmal vom Tisch, die er sonst erhalten hatte und Oberstleutnant war daher auch sein Enddienstgrad, weil vor seiner Pensionierung auch keine alternative Planstelle mehr frei geworden ist, so er sich dann doch noch zu einer Versetzung bereiterklärt hätte.

Bei Auslandsverwendungen wird üblicherweise recht lange vor Beginn des eigentlichen Einsatzes gefragt. Dann kannst du nach einer gewissen Bedenkzeit deine Bereitschaft erklären oder ggf. ablehnen. Hast du dann aber dein "go" gegeben und zugestimmt gibt es so ohne Weiteres auch kein Zurück mehr (mal ausgenommen von absoluten Notfällen im privaten Umfeld).

Nein. Die Entscheidung fällen vorgesetzte Dienststellen, nicht der Soldat selbst. Soweit machbar, werden Ortswünsche berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Auslandseinsätze kann man nicht ausschließen oder ablehnen.