Vermögensüberprüfung?

3 Antworten

es gibt auch Fragen zur Mittelherkunft & Mittelverwendung. Selbst damals bei Gründung des Unternehmens.

So mußte ich dem Finanzamt nachweisen, daß ich das legal erworben habe nach einer Betriebsprüfung.

Kauf von Schnickschnack für das Gewerbe. Vorsteuer gezogen. Auflösung von Konten zum Kauf. Verkauf meines Motorrads etc

Aktuell gibt es 10.000 € Limit für Barabwicklungen. Siehe hier Geldwäschegesetz

Als Individuum? Gar nicht, das obliegt der Bank (die müssen auffällige Transaktionen melden, vor allem, wenn es keinen Herkunftsnachweis gibt) und in weiterer Folge den Behörden.

Die Person muss erklären wo die Kohle herkommt. Dafür braucht es keine Millionen, das fängt schon an wenn man 500€ bei der Bank am Schalter einzahlt