Verjährungsfrist für Krankenkassebeiträge?
Meine Mutter war über meinen Vater familienversichert, obwohl sie mehr als 505 € im Monat verdient hat. Wir haben gerade erst erfahren, dass sie damit gar nicht familienversichert hätte sein dürfen. Gibt es in so einem Fall eine Verjährungsfrist, also kann die Krankenkasse die Beiträge nachträglich für viele Jahre fordern? Oder ist das irgendwann verjährt?
Sie ist seit 2020 selbstständig und wurde bisher nur einmal drum gebeten: 2021. aber da hatte sie noch keinen Steuerbescheid und erklärte es auch schriftlich so. Seit dem kam nichts mehr.
Bitte keine „tja als selbstständiger muss man sich selbst drum kümmern“ Kommentare. Schafft es mal, euch in einem fremden Land selbstständig zu machen
2 Antworten
Verjährung gibst nicht.
Hast du evtl.irgend eine Beweise? Nicht das ich wüsste, Seit wann den?Lg
Es gibt für alle Forderungen / Ansprüche Verjährungsfristen. Erkundige Dich doch mal.
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Gibt es in so einem Fall eine Verjährungsfrist, also kann die Krankenkasse die Beiträge nachträglich für viele Jahre fordern? Oder ist das irgendwann verjährt?
Ja. Nach 4 Jahren.
Die Verjährungsfrist für Beiträge bei freiwillig versicherten Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge fällig wurden. Das bedeutet, dass Beitragsforderungen nach diesem Zeitraum nicht mehr geltend gemacht werden können.
Details:
- § 25 Abs. 1 SGB IV:
- Diese gesetzliche Regelung legt fest, dass Beitragsansprüche der gesetzlichen Krankenkassen in vier Jahren nach dem Ablauf des Kalenderjahres verjähren, in dem sie fällig wurden.
- Ablauf der Frist:
- Die Verjährungsfrist beginnt erst nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist.
- Beitragsforderungen:
- Die Frist gilt sowohl für die Beiträge selbst als auch für eventuelle Säumniszuschläge oder Mahnkosten.
- Erstattung:
- Auch Ansprüche auf Erstattung von Beiträgen verjähren nach vier Jahren nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge gezahlt wurden.
- Vorsätzliche Vorenthaltung:
- Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen kann die Verjährungsfrist verlängert werden.
Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.3 Verjährungsfrist (Abs. 1) - HaufeRz. 15. Die Verjährungsfrist beträgt für Sozialleistungen einheitlich 4 Jahre. Die Verkürzung der regelmäß
Wie blöd das jetzt auch klingen mag, wir können das nicht zahlen heißt es, wenn wir es nicht zahlen können nach paar Jahren, dass es erloscht?
Sei erlöschen dann nicht, wenn die Krankenkasse die Beiträge anmahnt und die Verjährung "unterbricht".
Danach kann die Forderung bis zu 30 Jahren bestehen bleiben und eingerieben werden.
Können wir vielleicht privat schreiben? Ich bin selbst noch jung und helfe meinen Eltern bei der Bürokratie und habe selbst keine Ahnung.
es war jedenfalls kein Vorsatz von meiner Mutter. Wir haben auch keine Post bekommen, dass sie das einfordern oder so
Ihr konntet keine Post zuvor bekommen, da ihr das Einkommen sicher nicht der Krankenkasse gemeldet habt.
Können wir vielleicht privat schreiben?
Ja, können wir
Klar gibt es auch für Krankenkassenbeiträge Verjährungsfristen.