Verjährt eine Moralische Schuld und wenn ja nach wie vielen Jahren oder Monaten?
Ich habe vor 3-4 Tagen eine Schülerin im Alter zwischen 13-15 Jahren (Christin) schätzungsweise belästigt, in dem ich sie fast jeden Morgen im Zug begrüße und ab und zu im Beisein von einer Mitschülerin und Freundin ein paar Worte mit ihr wechsel.
Jedenfalls vor 3 Tagen eine Station vor meiner Arbeitsstelle sprach sie mich darauf ein, dass es ihr unangenehm wäre, wenn ich sie im Zug ansprechen würde usw.
Ich trage das bis heute mit mir herum und wollte um Verzeihung bitten, aber habe derzeit nicht den Mut dazu.
Ich habe mich mit einer alten Schulfreundin auf Instagram darüber unterhalten und sie hat eine sehr kritische Meinung zu dem Thema, aber es würde jetzt zu lange dauern es zu erklären.
Ich für meinen Teil bin froh das Wochenende vor mir zu haben und nächstes Jahr in Ludwigshafen hoffentlich meine Ausbildung beginnen zu können, um dieses Ereignis für immer vergessen zu können, denn es raubt die Freude.
Was wirfst Du Dir selbst vor?
Ich habe eine Bekannte im Zug so wie es aussieht dadurch belästigt, weil ich sie immer anspreche, obwohl ich ihr gelegentlich Guten Morgen sage und das ein oder andere Wort wechsle
Klär das, statt das mit Dir rum zu tragen, das sollte möglich sein.
Ich bin eher froh das Wochenende vor mir zu haben und nächstes oder dieses Jahr meine Ausbildung machen zu können, dann muss ich dieser Person nicht mehr begegnen.
10 Antworten
Eine unmoralische Handlung ist keine Straftat im Sinne des Gesetzes. Deshalb existieren keine Verjährungsfristen für sie. Es liegt an dir, wie du damit umgehst und wie dein Gewissen darauf reagiert. Es kann sein, dass du sie sehr schnell verarbeitest und vergessen hast, es kann aber auch sein, dass du sie bis zum Lebensende mit dir herumschleppst. Natürlich hängt das auch von der Schwere deiner unmoralischen Handlung ab.
Offensichtlich möchte sich diese Frau morgens nicht unterhalten. Wenn Du das respektierst, ist es ok.
Eine Chance für Dich, bei ihr zu landen, sehe ich nicht. Verschwende Deine Zeit nicht weiter auf sie.
Giwalato
Jemanden anzusprechen ist durchaus normal und kein bisschen daneben, wie sollte man sonst neue Kontakte knüpfen, wenn nicht so?
Deshalb hast du dir auch keine Schuld aufgeladen, das würdest du erst tun, wenn du ihren Wunsch sie nicht mehr anzusprechen ignorierst.
Mache dir also keine unnötigen Vorwürfe und vergiss die Geschichte, du hast wirklich nicht falsch gemacht.
Die Frage kann natürlich nur subjektiv beantwortet werden. Ich persönlich würde es vermutlich von der jeweiligen moralischen Schuld abhängig machen. Einige Dinge sollten nicht verjähren.
Aber wenn ich mich auf einen Zeitraum festlegen müsste, dann das Alter der Person beim begehen der moralischen Schuld x3.
Einem Kleinkind, welches keine moralische Lebenserfahrung hat sollte wesentlich schneller von der Schuld befreit werden.
Das legt jeder für sich selbst fest, wann er sich nicht mehr schuldig fühlt.