Unterverteilung in Garage: Auslegung d. Zuleitung?
Hallo,
endlich kommt eine Garage! Ich habe im Zählerschrank damals schon drei Schmelzsicherungen (32 A) vorsehen lassen.
Nun muss ich mit einem Erdkabel durch die Bodenplatte nach draußen und habe insgesamt ca. 30 m Leitungslänge, bis in die Unterverteilung der Garage. Dort sollen Steckdosen für die Werkstatt, Licht. elektr. Garagentor und Außenleuchten betrieben werden. Ich dachte an drei Stromkreise und je eine Drehstromdose 16A + 32A (diese für "Notfälle").
Neue Idee: ich könnte dann auch eine Wallbox betreiben. Bin mir im Klaren darüber, dass dann nichts anderes parallel laufen darf.
Frage:
wird das funktionieren, wenn ich die Zuleitung (die 30 m) mit 5x10mm² Erdkabel ausführe? Oder sollte 5x6mm² ausreichen?
Benötige ich vielleicht einen (zusätzlichen) FI dafür?
Wenn ja, wie sollte der ausgelegt sein? Welches Modell?
6 Antworten
Leitungsquerschnitt kann berechnet werden, da gibt es Onlinerechner.
Meine Berechnungen ergeben auf die Schnelle knapp 6 mm² pro Leiter, ich würde aber selbst auch auf 10 mm² gehen.
FI wird auf jeden Fall benötigt, Auslösung ganz normal bei 30 mA. Sicherungen würde ich auf C gehen für die einzelnen Kreise.
Letztendlich muss das aber eh ein Elektriker abnehmen, von daher rate ich dazu, das mit diesem zu besprechen und zu planen, der sagt, was wie verlegt werden muss und gibt am Ende sein OK.
Ach ja, eins noch, Werkstatt in Garage ist verboten.
Und er sollte einen Fundamenterder bei der Garagen- Bodenplatte mit reinlegen lassen!
Was hat das Gewerbe damit zu tun? Eine Garage darf nur fürs Unterstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden, im Grunde sind dort Werkbänke, Rasenmäher und sogar Fahrräder tabu. Alles andere wäre eine Nutzungsänderung, die meist nicht genehmigungsfähig ist!
Gibt da auch etliche Urteile zugunsten des Baurechts, woraufhin die Besitzer das ganze Ding leerräumen mussten!
Dadurch, dass diese gewerblichen Tätigkeiten schon lange bestehen und dort draußen Werbung dran pappt, werden diese baurechtlich aber nicht richtiger.
Gerade auch in Bayern, aber auch in allen anderen Ländern, ist das Baugesetz und die Landesbauordnungen da sehr strikt: Garagen sind zur Nutzung als Unterstellmöglichkeit mit Kraftfahrzeugen vorgesehen. Jede andere Nutzung dort wäre genehmigungspflichtig und wird auch zumeist nicht gestattet, weil es sich dann nicht mehr um Nebengebäude handeln würde, die ja auch oft in den Abstandsflächen stehen, sprich bis auf die Grundstücks-Grenze. Und um dort Gewerbe auszuführen, sind sogar noch umfangreiche bauliche Maßnahmen nötig wie Brandschutz, Fluchtwege, Sanitäranlagen usw.
Diese ganzen Leute, die Du angeblich aufzählen könntest, da kann ich Dir zu 99%er Sicherheit auf den Weg geben, dass diese die Garagen illegal nutzen und bisher einfach Glück hatten, dass dort kein Bauprüfer aufgekreuzt ist! Da greift auch kein Gewohnheitsrecht oder so etwas.
Das Einzige, was ich mir vorstellen könnte, wären Garagen in historisch eng bebauten Orten, die dann entsprechend ausgebaut wurden irgendwann. Aber auch dort glaube ich nicht, dass in einer normalen Garage für ein oder zwei Fahrzeuge und in Wohngebieten eine gewerbliche Nutzung zulässig ist.
Bei 30m und einem angenommenen Spannungsfall von 2% würde sogar 4mm² ausreichen, also mit 6mm² bist Du gut dabei.
Es gibt Formeln, aber auch verschiedene Tools das zu berechnen:
z.B. hier mit den Werten Drehstrom, 400V, 32A, cos phi 0,8, Spannungsfall 2%, Leitungslänge 30m:
https://www.dieleitungsberechnung.de/?page_id=124
Hinweis:
Nach VDE 0100-520 darf der Spannungsfall bis zum Verbrauchsmittel maximal 4% betragen, d. h. bei 230V nicht mehr als 9,2 V und bei 400 V nicht mehr als 16,0 V. Der Spannungsfall in elektrischen Leitungen errechnet sich gemäß DIN VDE 0100-520:2012-06.
Also 2% Spannungsfall ist ein gut vertretbarer Wert.
Und wenn die Garage nicht voll verschattet ist und Du eh gerade installierst, legst Du Dir etwas in folgender Art einfach auf das Garagendach: https://greenakku.de/selfPV/selfPV-Komplettpaket-Growatt-1140Wp::2693.html
Die Wallbox, kannst Du direkt anschließen, oder über den Cekon-Anschluss. Selbst die "Billig-Wallbox" von VW enthält bereits den Typ B FI (allstromsensitiv), also kein zusätzlicher FI nötig. Details siehe auch: https://www.elektroauto-news.net/2019/vw-fakten-wallbox-id-charger/
Garage? Oder doch Werkstatt? Beides geht wohl kaum bzw. ist nicht zulässig.
Da hast du recht. Nur Arbeiten, die der Erhaltung der Fahrtüchtigkeit des eingestellten Fahrzeugs dienen, sind erlaubt. Oder so ähnlich . . . .
nimm 5x10² denn reserven sind immer gut und ein separater FI macht auch sinn sonst ist im fehlerfall die wohnung finster
Es wurde übrigens mit 5x6mm² realisiert und einem FI. Von einem offiziellen Elektrikerbetrieb.
5x6mm² , NYY Kabel
da müssten bei uns einige zusperren wenn das verboten wäre.haben sogar ein gewerbe angemeldet