Unfall kosten?
Hallo,
Beim abbiegen ist ein Fahrradfahrer in mich hineingefahren laut den Zeugen. Er ist vom Fahrrad gefallen und hatte meinen Spiegel usw mitgenommen. Krankenwagen Polizei etc alles geklärt. Es ist zwar nichts großartiges passiert, jedoch könnte er natürlich wegen Körperverletzung mich anzeigen, da er gestützt ist, obwohl es sein verschulden war, denn er ist zu weit rechts gefahren. Laut der Polizei hätte das so gar nicht passieren können aber ja. Der Schaden an meinem Auto muss dann nun seine Versicherung übernehmen oder? Und meine sein Fahrrad?
5 Antworten
Zu weit rechts gefahren? Aber dann eine Kollision beim Abbiegevorgang? Sorry, die Schilderung wirft mehr Fragen auf, als sie Antworten gibt ...
Am Ende kommt es darauf an, wie die Schuld bewertet wird, entsprechend dieser Festlegung muss einer der Unfallbeteiligten alle Schäden bezahlen oder jeder muss den ihm zugewiesenen Anteil am Gesamtschaden zahlen.
Deine Aussage macht den Sachverhalt nicht nachvollziehbarer - aber darum werden sich Polizei und Versicherung kümmern.
Wenn Du rechts abgebogen bist und dann der Fahrradfahrer kam und in Dein Auto hinein fuhr, bist Du mit ziemlicher Sicherheit Schuld.
Die Schäden trägt also Deine Versicherung, soweit vorhanden.
Wir sind auch beide Schuld. So sehe ich das. Jedoch laut der Zeugen ist er in mich hinein aber ich habe natürlich sein Fahrrad kaputt gemacht wärend er mein Spiegel mitgerissen hat und mein Stoßstange verbogen hat.
Genau, denn hier kommt komischerweise keine Antwort mehr von der Fragenstellerin. Sie hat scheinbar nicht richtig geschaut und beruft sich nun darauf, daß ihr der Radfahrer "reingefahren" ist. Schuldbewusstsein klingt anders.....
Für mich hat sie zu 100% Schuld, weil beim Abbiegen dem Radfahrer die Vorfahrt genommen.
Kriege ich nun ein Sternchen ? :-))
Der Schaden an meinem Auto muss dann nun seine Versicherung übernehmen oder? Und meine sein Fahrrad?
Kommt drauf an, wem die Schuld zugesprochen wird.
Bekommst du 100% Schuld, dann zahlst du dein Auto selbst und deine KFZ-Versicherung sein Fahrrad + ggf. Zusatzkosten wie weitere Behandlungen etc.
Ich gehe davon aus, dass wir beide die Schuld tragen müssen. Ich habe nicht zu 100% die Schuld, denn laut der Zeugen ist er in mich rein.
Wenn die Schuldfrage eindeutig ist - sprich der Fahrradfahrer alleiniger Verursacher ist, so kann er keine Schadenersatz- bzw. evtl. Schmerzensgedansprüche geltend machen.
Der Schaden an meinem Auto muss dann nun seine Versicherung übernehmen
soweit er denn eine Privathaftpflichtversicherung hat, bzw. wirtschaftlich für Deinen Schaden aufkommen kann - ansonsten läuft eine solche Forderung häufig eher ins Leere.
Die Schuld wird höchstwahrscheinlich geteilt. So ist das halt meist, dass der Autofahrer eher die Schuld erhält egal wie es ist.
Ich verstehe es so, dass du abbiegen wolltest, der Radfahrer aber geradeaus?
Und beim Abbiegen hast du den Radfahrer rechts von dir übersehen, sodass er in dein Auto gefahren ist?
Das spricht erstmal dafür, dass du Schuld hast. Dass der Radfahrer in dich reingefahren ist, spielt keine Rolle, wenn er Vorrang hatte. Oder weshalb sollte den Radfahrer eine Schuld treffen?
Er ist in mich reingefallen, da er in eine andere Richtung wollte!