Unfall kosten?

5 Antworten

Zu weit rechts gefahren? Aber dann eine Kollision beim Abbiegevorgang? Sorry, die Schilderung wirft mehr Fragen auf, als sie Antworten gibt ...

Am Ende kommt es darauf an, wie die Schuld bewertet wird, entsprechend dieser Festlegung muss einer der Unfallbeteiligten alle Schäden bezahlen oder jeder muss den ihm zugewiesenen Anteil am Gesamtschaden zahlen.

Msl27 
Fragesteller
 14.07.2023, 10:18

Ja so war es! So hatten des 3 Zeugen gesagt.

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Msl27 
Fragesteller
 14.07.2023, 10:19

Er ist in mich reingefallen, da er in eine andere Richtung wollte!

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HugoHustensaft  14.07.2023, 10:24
@Msl27

Deine Aussage macht den Sachverhalt nicht nachvollziehbarer - aber darum werden sich Polizei und Versicherung kümmern.

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Wenn Du rechts abgebogen bist und dann der Fahrradfahrer kam und in Dein Auto hinein fuhr, bist Du mit ziemlicher Sicherheit Schuld.

Die Schäden trägt also Deine Versicherung, soweit vorhanden.

Msl27 
Fragesteller
 14.07.2023, 10:31

Wir sind auch beide Schuld. So sehe ich das. Jedoch laut der Zeugen ist er in mich hinein aber ich habe natürlich sein Fahrrad kaputt gemacht wärend er mein Spiegel mitgerissen hat und mein Stoßstange verbogen hat.

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grisu2101  14.07.2023, 13:47
@FelixLingelbach

Genau, denn hier kommt komischerweise keine Antwort mehr von der Fragenstellerin. Sie hat scheinbar nicht richtig geschaut und beruft sich nun darauf, daß ihr der Radfahrer "reingefahren" ist. Schuldbewusstsein klingt anders.....
Für mich hat sie zu 100% Schuld, weil beim Abbiegen dem Radfahrer die Vorfahrt genommen.

Kriege ich nun ein Sternchen ? :-))

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grisu2101  14.07.2023, 13:53
@Msl27

Ihr seid nicht beide Schuld ! Du hast ihm die Vorfahrt genommen, anders kann es nicht gewesen sein. Also trägst Du die alleinige Schuld.

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Der Schaden an meinem Auto muss dann nun seine Versicherung übernehmen oder? Und meine sein Fahrrad?

Kommt drauf an, wem die Schuld zugesprochen wird.

Bekommst du 100% Schuld, dann zahlst du dein Auto selbst und deine KFZ-Versicherung sein Fahrrad + ggf. Zusatzkosten wie weitere Behandlungen etc.

Msl27 
Fragesteller
 14.07.2023, 10:32

Ich gehe davon aus, dass wir beide die Schuld tragen müssen. Ich habe nicht zu 100% die Schuld, denn laut der Zeugen ist er in mich rein.

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peterobm  14.07.2023, 11:15
@Msl27

korrekt, weil du ihm die Vorfahrt geklaut hast. du Abbieger, er geradeaus

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Wenn die Schuldfrage eindeutig ist - sprich der Fahrradfahrer alleiniger Verursacher ist, so kann er keine Schadenersatz- bzw. evtl. Schmerzensgedansprüche geltend machen.

Der Schaden an meinem Auto muss dann nun seine Versicherung übernehmen

soweit er denn eine Privathaftpflichtversicherung hat, bzw. wirtschaftlich für Deinen Schaden aufkommen kann - ansonsten läuft eine solche Forderung häufig eher ins Leere.

Msl27 
Fragesteller
 14.07.2023, 10:27

Die Schuld wird höchstwahrscheinlich geteilt. So ist das halt meist, dass der Autofahrer eher die Schuld erhält egal wie es ist.

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Ich verstehe es so, dass du abbiegen wolltest, der Radfahrer aber geradeaus?

Und beim Abbiegen hast du den Radfahrer rechts von dir übersehen, sodass er in dein Auto gefahren ist?

Das spricht erstmal dafür, dass du Schuld hast. Dass der Radfahrer in dich reingefahren ist, spielt keine Rolle, wenn er Vorrang hatte. Oder weshalb sollte den Radfahrer eine Schuld treffen?