Unfall Schuld?
schwarz= Autofahrer
gelb= Unfallort
Ich bin nachdem ich geguckt habe auf die Straße und habe weit hinter mir ein Auto auf der schwarz markierten Stelle gesehen. Beim Abbiegen war er gerade dabei mich zu überholen, was ich nicht gesehen habe und er hat mich dabei vom Fahrrad gehauen mit ziemlich hoher Geschwindigkeit. Er muss sehr knapp hinter mir überholt haben, da ich hinter mir nichts gesehen habe. Wessen schuld ist es in dieser Situation ?
5 Antworten
Hallo, ja, das kommt halt ganz darauf an, ob Du Schulterblick gemacht hast, per Handzeichen klar gemacht hast, dass Du links abbiegen möchtest, Dich ordentlich zum Linksabbiegen eingeordnet hast usw.....
Letztendlich weiß ich jedoch nicht, wie das komplett geregelt ist, da Du ja in dem Fall der schwächere Verkehrsteilnehmer bist.
Hoffe, Du hast keine ernsthaften Verletzungen davongetragen.
Alles Gute!
Theoretisch! Für die Praxis würden dir die Zeugen fehlen...
Der PKW musste etwa die 3,5 fache Strecke in der gleichen Zeit wie du zurücklegen. Wenn du zügig nach rechts abgebogen bist, und so mit durchschnittlich 20km/h die Linksabbiegestelle erreicht hast, war der PKW mit etwa 70km/h unterwegs.
Für innerorts wahrscheinlich zu schnell.
Aber! Wenn man richtig nach links schaut, eigentlich erkennt man auch das Tempo des Fahrzeuges, und kann halbwegs einschätzen, wann das hinter bzw. neben einem ist. Schnelle oder gerade beschleunigende PKW sind auch etwas lauter und eigentlich gut hörbar.
Das Auto darf dich nicht gefährden und muß einen Abstand von mindestens 2 Metern zu dir einhalten. Wenn du ordentlich Handzeichen beim Abbiegen gegeben hast und vorher nochmal geschaut hast, sollte dir keine Schuld zugewiesen werden.
Vermutlich hast du aber nicht geschaut und kein Handzeichen gegeben?!?
Andererseits kann man auch sagen: Man muß immer und überall mit allem rechnen.
Bei "unklarer Verkehrslage", wie es so schön im Amtsdeutsch heißt, darf aber erst gar nicht überholt werden.
Zudem ist dabei ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern zum Radfahrer einzuhalten.
Ob hier, unmittelbar vor einer Kreuzung, die Verkehrslage klar war, wage ich mal zu bezweifeln.
Ich habe kein Handzeichen gegeben, aber geguckt und es war nichts zu sehen. Der Autofahrer muss zusätzlich zu schnell gewesen sein, von der Stelle wo ich ihn markiert habe, bis zum Unfallort bin ich eigentlich schon lange abgebogen.
Das müsste dann ein Gutachter bestätigen oder auch nicht.
Wenn du Abbiegst, musst du vor dem rüber ziehen nach hinten schauen und korrekt Zeichen geben und nicht einfach (kein) Zeichen + rüberziehen zeitgleich.
Wenn einfach ins seitliche Auto knallst hast du nicht geschaut.
So hab ich das verstanden.
Wenn Du links abbiegen möchtest dann mußt Du dich vor dem Abbiegen rechtzeitig, mit Handzeichen, links einordnen zum Linksabbiegen. D. h. Du mußt dich mit dem Rad zur Fahrbahnmitte bewegen. Wenn Du das nicht gemacht hast dann bist Du Schuld.
Die Situation ist nicht klar ersichtlich. Natürlich müssen die Autofahrer auch Abstand halten. Wenn Du dich aber Regelwidrig verhältst kann der Autofahrer dein Verhalten nicht richtig deuten. Villt dachte der Autofahrer du willst geradeaus.
Fahradfahrer kennen oft die Verkehrsregeln nicht. Deswegen muß man immer Vorsichtig sein mit ihnen. Lieber dem Radfahrer die Vorfahrt geben sage ich immer. Im Zweifel eines Falls.
Gergeschehen
Oder was ich immer mag, Rüberziehen und Zeichen ZEITGLEICH ausüben :D 0 Chance da noch zu reagieren, selbst wenn schon nebendrann fährst