Überzahlung ALG2?
Hallo Zusammen,
ich möchte mich erkundigen, ob Sie Erfahrung im Bereich der Anhörungen im Zusammenhang mit Überzahlung bei Hartz IV haben.
2 Antworten
Wenn Du denkst das die Forderung vom Jobcenter gerechtfertigt ist, dann musst Du auf eine Anhörung nicht zwingend reagieren.
Dann entscheidet das Jobcenter nach Aktenlage und teilt dir dann schriftlich in einem erneuten Bescheid die Zahlung, Fristsetzung und Bankverbindung mit Angabe des Verwendungszwecks oder Aktenzeichen mit bzw.wie diese Überzahlung mit evtl.weiteren laufenden Leistungen verrechnet wird.
Aber das ganze mit der Anhörung und evtl. Entscheidung nach Aktenlage sollte auch aus dem Bescheid ersichtlich sein.
Im Endeffekt kommt es immer auf die individuellen Umstände der Überzahl an, ob sich eine Antwort auf die Anhörung lohnen könnte oder nicht.
Denn in der Anhörung hättest Du ja die Möglichkeit dich entsprechend zu äußern und das könnte dann unter Umständen Einfluss auf die Forderung vom Jobcenter haben.
Um was genau geht es denn bei deiner Überzahlung ?
Wenn Du es umgehend gemeldet und nachgewiesen hast, kann man dir meiner Ansicht nach schon einmal keinen Betrug vorwerfen, was dann nach Rückzahlung im Regelfall weitere Folgen nach sich ziehen würde.
Also Anzeige und min.zusätzlich eine Strafzahlung.
Geht es tatsächlich um Bürgergeld vom Jobcenter oder weil Du von einer Urlaubsabgeltung sprichst um ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit ?
Denn dann würde eine Urlaubsabgeltung zum späteren Eintritt der Arbeitslosigkeit führen, also um die Tage der Abgeltung später eintreten.
Wie erklärt, muss im Bescheid erklärt werden, dass man sich zur Anhörung nicht äußern muss und dann nach Aktenlage entschieden wird.
In der Anhörung kannst Du erklären, wie es zur Überzahlung kam bzw. sie abstreiten.
Können die nochmal antworten oder treffen die sofort eine Entscheidung?
Also würdest du eher antworten oder nicht antworten was würde passieren, wenn man nicht antworten würde, wenn man selbst mitgeteilt hat kann das kein Betrug sein, aber was würde denn passieren sollte man besser antworten?
Was würdest du an meiner stelle machen. Es würde doch nur zur Rückforderung kommen oder? Könnte man Jobcenter nachfragen ?
Die Einnahme ist eig nicht spät gemeldet sondern sofort es ging halt um eine bezahlung vom alten arbeitgeber die Urlaubsabgeltung wurde bezahlt das heißt man muss nicht darauf reagieren?