Überlastung im Job vorher schon anzeigen?

1 Antwort

Wenn die Dame im Personalrat ist, sollte sie über diese Tätigkeiten doch eigentlich wissen, dass sie Anspruch auf Freistellung von ihren üblichen Tätigkeiten hat, sofern und soweit ihre Aufgaben im Personalrat dies erfordern. Dafür gibt's auch Vorgaben und eine Staffelung in Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeitenden in der jeweiligen Dienststelle. Sprich, die Tätigkeiten im Personalrat kommen nicht oben drauf, sondern anstelle der eigentlichen Aufgaben in ihrer Stelle. Das wäre also Schritt 1, um den sie sich dringend kümmern sollte, also, dass sie diese Freistellung für diese Tätigkeiten bekommt.

Und klar kann sie schon im Vorfeld eine Überlastungsanzeige schreiben. Die soll ja gerade vorsorglich wirken und somit auch dem Arbeitgeber die Möglichkeit einräumen, etwas an der Überlastung zu ändern.

Problem im öD ist dabei dann oft, dass der direkte Vorgesetzte selbst nicht unbedingt die Mittel und Möglichkeiten hat, selbst etwas zu machen, wie zum Beispiel weitere Stellen schaffen / zusätzliches Personal einstellen. Das muss erst mal durch diverse Instanzen, potentiell sogar bis an den Punkt, wo der Stadtrat den Haushalt beschließt. Kann also dauern - und somit am akuten Problem nicht viel ändern, außer, dass man sich dann eventuell weniger Sorgen um arbeitsrechtliche Konsequenzen machen muss, die ja aber im öD nun auch eher nicht unbedingt an der Tagesordnung sind, erst recht nicht, wenn sie rechtlich nicht auf absolut sicheren Füßen stehen...


Inkognito-Nutzer   10.05.2024, 11:00

soweit ich das beobachte wird der Chef ihr wahrscheinlich eher ihr Arbeitsgebiet wegnehmen und dies auf mehreren Kollegen aufteilen und sie dann ganz woanders einsetzen, das hat er schonmal durchsickern lassen, davor hat sie Angst- sie will halt alles und schafft es nicht mehr, offenbar verlangt sie deshalb auch nicht nach mehr Freistellung, aus Angst ihr Aufgabengebiet zu verlieren, darauf hat sie aber ja keinen Anspruch

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HappyMe1984  10.05.2024, 11:03
@Inkognito-Fragesteller

Das geht ja im öD nun auch nicht so einfach. Sie hat ihre Stellenbeschreibung, das ist ihr Aufgabengebiet, das kann der Chef nicht mal so eben eigenmächtig verändern. Schließlich könnte das sonst auch zur Folge haben, dass sie in eine andere Entgeltgruppe rutscht. Und es würde eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrags darstellen, was auch nicht möglich ist.

Es wundert mich echt, dass sie, wenn sie im Personalrat ist, solche Ängste hat! Das sollte sie alles über diese Tätigkeit selbst wissen, schließlich ist es dort ihre Aufgabe, solchen Ideen von Vorgesetzten Einhalt zu gebieten!

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Inkognito-Nutzer   10.05.2024, 11:05
@HappyMe1984

aber ist es nicht so, dass man zb, als Verwaltungsfachangestellte auch beliebig eingesetzt werden kann, die Entgeltgruppe ändert sich ja nicht wenn sie in ihrem Beruf arbeitet, es geht nur um ihre Abteilung wo sie ist

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HappyMe1984  10.05.2024, 11:08
@Inkognito-Fragesteller

Die Entgeltgruppe richtet sich nicht (nur) nach der Ausbildung, sondern nach den konkreten Tätigkeiten in der konkreten Stelle. Diese Aufgaben stehen in der Stellenbeschreibung, die Bestandteil des Arbeitsvertrags ist. Die Aufgaben, die dort drin stehen, sind die, die man machen muss - aber auch anders herum machen darf! Sprich, eine Versetzung oder Auf- oder Abwertung der dort enthaltenen Tätigkeiten kann nicht eigenmächtig ohne Zustimmung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten vorgeschrieben werden.

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Inkognito-Nutzer   13.05.2024, 12:28
@HappyMe1984

soweit ich das verstanden habe, sie ist beim Ordnungsamt und die sind ja für verschiedene Angelegenheiten zuständig, wenn sie zb für Tierschutz zuständig ist, sie aber aufgrund von Überforderung woanders eingesetzt werden soll, sagen wir Bereich Bestattungen, muss das auch explizit im Arbeitsvertrag geändert werden?

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