Strafen in der 1.Klasse?
Hallo
Meine Tochter ist in der 1.klasse und muss beim schwätzen (Unterricht stören mit einer Freund/in ) in ein separaten Raum und dort alleine arbeiten ohne etwas vom Unterricht mitzubekommen und diese straffe ist ein grosses Thema in der klasse, sie musste schon in den Raum und hat um Angst geweint.
Mein Kind fasst kaum Fuss in der Klasse obwohl sie zuhause die Aufgaben ohne grosse mühe erledigt und Freude am lernen zeigt.
Wir als Eltern sind erschöpft und erinnern uns nicht an solche Strafen in der 1.Klasse wir haben ein schlechtes gefühl und wissen nicht wie reagieren.
9 Antworten
Geht mal gar nicht.
Mit der Lehrerin reden oder, falls es nix bringt, mit der Schulleitung.
Meine GrundschulLehrerin hat immer gesagt, sowas ist grausam, bringt nix und zeigt, dass man als Lehrer*in überfordert und unempathisch ist.
Wir reden von einem Kleinkind in der ersten Klasse, da muss man sich erstmal an Schule gewöhnen und nicht jedes Kind ist gleich.
Gute Nerven und stärkt euer Kind.
Wenn deine Tochter alleine in einen separaten Raum muss, wird sie isoliert und das ist verboten. Das darfst du nicht akzeptieren, du musst mit der Schulleitung darüber sprechen.
Geht es anderen Kindern auch so? Dann tu dich mit deren Eltern zusammen und geht zur Schulleitung.
Solche dogmatischen Strafen bei kleinen Regelverstößen sind in keinster Weise pädagogisch wertvoll.
Wenn bei mir ein Kind die ganze Zeit mit Sitznachbarn schwätzt, wird es innerhalb der Klasse umgesetzt. Solche exklusiven Maßnahmen, in dem ein Kind zum schwarzen Schaf gemacht wird, können ein Kind verunsichern. Es fühlt sich dann als störendes Element und bekommt das Signal "du bist hier nicht erwünscht."
Vor allem in der 1. Klasse geht das gar nicht; die Kids kommen gerade erst aus dem Kindergarten, die Lehrkraft scheint völlig überzogene Erwartungen an die Kinder zu haben. Ich würde das Gespräch mit ihr suchen und alternative Wege vorschlagen oder erbitten, eine Lösung zu finden, die dem Kind wirklich hilft.
LG
Welche Strafen zulässig sind, regelt zuerst einmal die Schulordnung. Da muss die Strafe erwähnt sein. In zweiter Stufe, falls sie darin enthalten ist, kannst du überprüfen, ob die Schulordnung mit dem Schulgesetz übereinstimmt.
Generell scheint mir diese Strafe schon deswegen nicht machbar, weil sie mit der Aufsichtspflicht kollidiert.
Sie stört den Unterricht und wird im Ermessen des Lehrers vom Unterricht ausgeschlossen.
Ergo:
Stört sie nicht den Unterricht, wird sie nicht ausgeschlossen.
Für Pädagogik sind Pädagogen Experten. Experte muss nicht ein Jedermann sein.
Nein. Aber Experte ist man nicht qua Amt, sondern durch Expertise.
Ja. Wie offensichtlich bei den involvierten Lehrkräften.
Ich versuch es noch mal: du erwartest Pädagogik von Leuten, die keine gelernt haben. Genauso gut könntest du meckern, dass irgendein anderer Poster ein schlechter Virologe sei.
Muss aber gar keiner sein. Hat er ja nirgends gelernt.
Du hast ein fragwürdiges Bild davon, wie Kinder Zusammenhänge begreifen.
Wir haben Kinder zu selbstständigen und in sich vertrauende Menschen zu erziehen und nicht in absolut gehorsame Roboter. Das hat schon mehrfach in der deutschen Vergangenheit katastrophale Folgen gehabt.
Mein Gott, das sind Kinder der ersten Klasse und nicht Abiturienten. Kindgerechte Pädagogik ist sicher kein zu hoher Anspruch.