Stimmt es dass Muslimische Frauen/Mädchen keinen festen Freund haben dürfen?

8 Antworten

Nach Vorstellungen des Mehrheits-Islam (Sunnitentum) darf weder ein Muslim noch eine Muslima eine vor- bzw. aussereheliche Beziehung leben. Begründet wird das damit, dass Allah im Quran ZINA verboten bzw. als haram erklärt hätte. Das steht tatsächlich im Quran.

Allerdings heisst ZINA tatsächlich nicht einfach "Unzucht", sondern eben "ehebrecherische Unzucht", weshalb dieses Beziehungsverbot nur in den Köpfen derer existiert, die daran glauben wollen (was leider die deutliche Mehrheit ist). Verboten ist nur der Ehebruch - analog zum christlichen Gebot "Du sollst nicht ehebrechen!"

Darüber hinaus verbietet der Islam einer Muslima eine Ehe mit einem Nicht-Muslimen, weil man davon ausgeht, dass der Mann/Vater die religiöse Erziehung zumindest bestimmt bzw. vorgibt, weshalb bei einem nicht-muslimischen Ehemann nicht gewährleistet wäre, dass die Kinder islamisch erzogen würden. Umgekehrt darf ein Muslim auch eine Christin oder Jüdin zur Frau nehmen, jedoch nichts anderes.

Eine Muslima darf also keine voreheliche Beziehung führen .... und mit einem Nicht-Muslimen gleich zweimal nicht - wie gesagt - aus Sicht des Mehrheits-Islams.

Ich rate in solchen Fällen regelmäßig zur Apostasie, da mir eine solche Zwanghaftigkeit doch sehr wenig göttlich vorkommen will.

Ein EX-Muslim

Das ist nur in Ländern so, in denen eine entsprechende islamische Gesetzgebung es so festlegt.

Daneben darf sich aber jeder freiwillig soviele Verbote auferlegen, wie er möchte. Man darf also alles das nicht, was man nicht dürfen will.

Lacrimis92  28.11.2018, 19:44

Der Islam ändert sich nicht je nach Land..

In Deutschland ist es zwar erlaubt aber gebe mir das Verbot - keinen Freund zu haben

Wenn du das nicht kannst, dann ist es im Islam immernoch verboten

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Zicke52  28.11.2018, 19:53
@Lacrimis92

Habe ich ja geschrieben.

Jeder darf sich, zusätzlich zu gesetzlichen, freiwillig jede Menge Verbote auferlegen.

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Lacrimis92  28.11.2018, 21:21
@Zicke52

Ja im zweiten Absatz ^^ der den ersten Absatz zunichte macht...

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Zicke52  28.11.2018, 21:32
@Lacrimis92

Nein, gar nicht.

Im ersten Absatz geht's um Gesetze, die man befolgen muss, wenn man nicht mit der Justiz in Konflikt kommen will.

Im zweiten Absatz geht es um Dinge, die man sich FREIWILLIG verbieten darf.

Das eine ist vom anderen unabhängig.

Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

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Der Islam schützt die Würde der Frau... - anders als im Westen, wo die Frauen (aber auch der Mann) implizit durch die promiske Allüre zu reinen Lust-Objekten degradiert werden und es sogar soweit ausartet, dass man dem einen Namen gegeben hat: One Night-Stands.

Überdies darf die Frau im Islam bei der Eheschließung eine sogenannte mahr (Brautgabe) verlangen; es steht ihr zudem frei zu, diesen so hoch anzusetzen wie sie will, was nochmal den Wert der Frau im Islam unterstreicht.

Potentielle polemische Stellungnahmen wurden bereits hier _ vorweggenommen und zerlegt:

http://www.lichtwort.de/indikatoren/frau_und_mann_im_islam.shtml

http://www.lichtwort.de/indikatoren/gleichberechtigung.shtml

Lustig ist, dass der westliche Mann es sogar erzielt hat, der "modernen" Frau zu suggerieren, sie sei frei, wenn sie sich leicht bekleidet: Die Tatsache ist jedoch, dass der "moderne" Lebensstil der Frau, perfekt auf die Triebe des Mannes zugeschnitten sind.

Paradox; Feministen sind aber auch nicht wirklich für ihre Rationalität bekannt, weswegen erwartungsgemäß künftig Frauen noch nackter werden könnten.. leider.

Freut sich halt der maskuline Vorgesetzter.

Ontario  10.10.2019, 06:26

Frauenrechte im Vergleich. In einer Sure heisst es "der Mann hat das Recht seine Frau zu züchtigen, so sie ihm nicht Willens ist".

Wenn ein Mann ( Nichtmoslem) bei uns seine Frau schlägt, dann ist der Tatbestand der Körperverletzung gegeben und kann bestraft werden, so die Frau ihn anzeigt.

Frauen entscheiden bei uns, wie sie sich kleiden wollen und nicht die Männer, das ist nun mal Fakt. Es ist bei uns jeder Frau überlassen, ob sie hochverschlossen herumläuft, oder eben etwas mehr an Haut zeigen will.

Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau bei uns, findet eben deine Akzeptanz nicht, weil du in einer anderen, religiös steinzeitlich anmutenden Welt lebst.

Wenn eine Muslima die Höhe der Brautgabe entscheiden kann, soll das den Wert der Frau unterstreichen ? Wenn der Wert einer Frau danach ausgerichtet wird, weil sie da ausnahmsweise eine Entscheidung treffen darf, tun mir diese Frauen wirklich leid.

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Der Islamwahnsinn ist selbstverständlich kein geltendes Recht. Niemand würde vom Staat bestraft werden, wenn er einen Freund hat.

Leider bilden sich Moslemfamilien aus dem Islam eigene Regeln und erpressen ihre Kinder, danach zu leben.

Solange die Kinder nicht 18 sind, kann man das nur bei akuter Kindeswohlgefährdung unterbinden.

NEIN, es stimmt nicht, weil HIERZULANDE keine islamischen Gesetze gelten.

NEIN, es stimmt nicht aus der Argumentation heraus, die DottorePsycho genannt hat.

JA, es stimmt leider, dass muslimische, ewiggestrige Parallelgesellschaften das genau so bestimmen und VERmeinen, Gott höchstpersönlich gebe ihnen das Recht dazu (was perverser Unsinn ist!)

JA, es stimmt, dass befürchtet wird, die Kinder würden ansonten nicht religiös erzogen, aber schwerer wirkt noch das direkt aus ABSURDISTAN stammende ZINA-Gespensterargument:(