Stiefvater schlägt...

27 Antworten

Sehr religiös oder streng zu sein ist keine im logischen Sinne hinreichende Bedingung dafür, seine Kinder oder Stiefkinder zu schlagen.

In der Bibel stehen eine Menge Sätze, die man nicht als Begründung und Rechtfertigung für das eigene Verhalten in der heutigen Zeit heranziehen kann.

Körperliche Züchtigung ist gemäß § 1631 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein Straftatbestand.

http://www.fzpsa.de/Recht/Fachartikel/familienrecht/gewaltfrei/gewaltfreischleicher

In Absatz 2 dieses Gesetzesparagraphen heißt es:

"(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.'"

Dein Stiefvater ist also eindeutig im Unrecht.

hallo ich würde bevor ich zur polizei gehe mit meiner mutter reden und ihr sagen das du das nicht willst und es dir egal ist ob das was mit der bibel zutun hat! wenn es dann nochnicht funktioniert würde ich zu deinem stiefvater gehen und ihm sagen das er sich doch bitte aus deinem leben raushalten soll und wenn er das nicht tut sag ihm er würde gegen das gesetz verstoßen und dass wenn er nicht aufhört du das jugendamt und die polizei anrufst und er dann vors gericht muss und sich wegen kindesmisshandlung verantworten muss! und sag ihm noch das got will das alle menschen liebe erfahren und keine gewalt!

Dein Stiefvater hat die Bibel ganz offensichtlich in dieser Frage nicht recht verstanden. Es ist nach der Bibel nicht Sinn und Ziel, das was man liebt zu schlagen, sondern in der richtigen Weise zu erziehen. Das geht meist mit gelebter Liebe und Sachlichkeit besser, als mit rohen Schlägen. - Ich glaube, bei kaum einem "Sohn" hinterlässt Gewalt überhaupt einen positiven Eindruck.

Das kannst du "aus sicherer Deckung" deinem Stiefvater, aber auch deiner Mutter berichten.

Da es sich um deinen Stiefvater handelt und ich nicht weiß wie euer grundsätzliches Verhältnis untereinander ist, könnte es natürlich auch sein, dass du von deiner Seite aus deinen Stiefvater manchmal über Maß provozierst, weil du ihn vielleicht als Vaterersatz ablehnst. - Wenn ihm in manchen Situationen dann mal "die Hand ausrutscht" könnte ich dies bedingt noch verstehen und würde dies dann auch nicht als "Rutenstrafe" bezeichnen. Aber wie es sich tatsächlich verhält weißt nur du.

Moucky  08.04.2014, 14:20

Stimme dir bei der ersten Hälfte deiner Antwort absolut zu - der Rest geht für mich gar nicht !

7
homme  08.04.2014, 20:30
@Moucky

Und warum geht für dich der "Rest", welchen ich mit aller Vorsicht angedacht habe, nicht?

0
Moucky  09.04.2014, 09:30
@homme

Vorsicht hin oder her - jegliche Gewalt an Kindern (und Erwachsenen), ob als "Rutenstrafe" oder sonstwas - ist ein No-go, will und werde ich niemals verstehen, geschweige denn gutheißen !

8
homme  09.04.2014, 12:01
@Moucky

Na, dann sind wir uns ja einig, da ich körperliche Gewalt selbst auch nicht "gutheiße".

Eine "Ohrfeige" in Ausnahmesituationen bei einem auf Protestverhalten getrimmten Teenager in der Pubertät halte ich, menschliche Schwäche berücksichtigend, noch für kein Verbrechen. Nur so war meine Antwort gemeint. LG homme

4
Moucky  09.04.2014, 13:47
@homme

"Einig" sind wir uns diesbezüglich wohl nicht, obwohl ich deine Beiträge zu andern Themen ansonsten überwiegend gutheiße...

1
WalterE  09.04.2014, 15:38
@homme

da stimme ich Dir insofern zu, als ich mich als Vater/Mutter auch nicht demütigen/beleidigen lassen muss - dass einem da die "hand ausrutscht" kann passieren, ist allerdings hochkritisch und kein Erziehungsmittel! Also absolut kein Mittel um ein Verhalten das einem nicht passt zu ahnden.

2
Sesshomarux33  09.04.2014, 18:19
@homme

Eine Ohrfeige ist wie der name schon sagt: Feige! Das beweist wie schwach man selbst ist. Man ohrfeigt also auch keine Teenager aus welchem Grund auch immer es seidem es handelt sich um Notwehr.

Man soll schließlich als Vorbild vorangehen und das ist man nicht indem man in Situationen wo es mal ungemütlich wird die Hand über ein Kind erhebt!

3
homme  10.04.2014, 09:06
@Moucky

Damit wir uns nicht missverstehen - ich bin genau so wenig für Ohrfeigen wie du. Jedoch kenne ich menschliche Verhaltensschwächen in Erziehungsangelegenheiten und zwar auf beiden Seiten zwischen "Opfer" und Täter und blende sie nicht einfach aus. Da auch ich in meinem Leben schon einige Ohrfeigen bekommen habe - als Schuldiger und Unschuldiger, weiß ich ebenfalls, dass die menschliche Seele daran keinen Schaden nimmt. - Ich bin keiner Person mehr böse, welche mich jemals geohrfeigt hat und auch mein Selbstwertgefühl hat darunter nicht gelitten.

3
taigafee  10.04.2014, 13:33
@WalterE

da stimme ich Dir insofern zu, als ich mich als Vater/Mutter auch nicht demütigen/beleidigen lassen muss - dass einem da die "hand ausrutscht" kann passieren

Walter, wenn Dich ein Teenager beleidigen kann, liegt das ausschließlich an Dir. Wenn das auch noch eine Ohrfeige zur Folge hat, ist das äußerst traurig.

2
WalterE  11.04.2014, 14:55
@taigafee

Mag sein, aber ein fast Erwachsener hat gewisse Dinge so auch nicht (mehr) zu sagen. Ich kann schon verstehen dass es Situationen gibt, in denen man sich nahe an den Wahnsinn treibt - das hat indessen mit Strafe oder gar einem religiösen Strafritual nichts mehr zu tun, auch nicht mehr mit Erziehung. Ich will das hier nicht rechtfertigen, aber genauso wie unter Jugendlichen auch kann es hier mal eskalieren. Wenn man das eigenen Kind nicht schlägt und nicht beleidigt/demütigt wird es zu solchen Grenzsituationen wohl auch kaum kommen.

1
WalterE  11.04.2014, 14:57
@Sesshomarux33

man kann eben auch bei Beleidigungen in den Bereich der Notwehr kommen. Aber wie gesagt, Gewalt ist kein Erziehungsmittel und als Strafe unzulässig. Das BGB ist das ganz klar und auch inhaltlich richtig.

0
Moucky  12.04.2014, 08:41
@WalterE

Bevor man zuschlägt, hat man immer noch die Option, sich der Situation erstmal und vorläufig zu entziehen, um wieder klare Gedanken fassen zu können...

2
Moucky  12.04.2014, 08:43
@homme

Wie du meinst - jedoch blende ich durchaus nichts aus - es gibt immer andere Möglichkeiten...

0

Sag das dem Jugendamt.

Alles Gute.

Die Gewalt an Minderjährigen ist eine Straftat. Da musst du du das Jugendamt informieren, vielleicht auch die Polizei. Die Begründung mit der Bibel ist übrigens absolut nichtig, wenn er mit dem Recht konfrontiert wird.