Sollten Klima-Kleber die sich an fahrende Autos kleben freigesprochen werden?

Das Ergebnis basiert auf 46 Abstimmungen

Kein Freispruch 91%
Freispruch 9%

8 Antworten

Kein Freispruch

Im Gegenteil: Starfverfahren wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung sowie Zivilklage wegen Sachbeschädigung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!
Kein Freispruch

der Zweck heiligt nicht die Mittel -

eine Straftat ist eine Straftat - so ist unsere Rechtsprechung - wir sind damit bis heute immer gut gefahren

unser Strafgesetzbuch enthält exakte Definitionen, was eine Straftat ist und genau demgemäß wird Recht gesprochen und genau so soll es auch bleiben

Kein Freispruch

Nein, das ist im übrigen auch keine Behinderung mehr somdern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und es sollte jedem klar sein was daas für schlimme Folgen haben kann.

Woher ich das weiß:Hobby – Aktiv in der Lokalpolitik. Lange politisch Interessiert
Deutsche2636  04.09.2023, 22:22

Justitia ist auf dem Linken Auge blind

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TheMonkfood  04.09.2023, 22:26
@Deutsche2636

Der Klimakleber sogar auf beiden, wenn er seinen eigenen Sekundenkleber ins Auge bekommt. Kann ja mal passieren

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Deutsche2636  04.09.2023, 22:27
@TheMonkfood

Naja das Gehirn von denen ist ja schon komplett verklebt also es wäre ein realistisches Szenario

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DieMelanie222  04.09.2023, 22:45
@Deutsche2636

Das ist schlicht unwahr wie diverse Urteile auch belegen. Es mag den deutschen Autofahrer wundern aber für gleiche Taten wird auch ähnlich geahndet. Es kommen als Urteile zustande wie bei Rasern, Dränglern, Leute die nicht willens sind eine Rettungsgasse zu bilden oder die tollen Fahrer die ungebremst über jeden Zebrastreifen donnern.

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Kein Freispruch

Die Klimakleber* haben immer noch nicht begriffen, dass ihre Aktionen nullkomanichts zur Erreichung ihrer Klima- und Umweltziele beitragen, sondern dass sich im Gegenteil Politik und Öffentlichkeit nicht mit dem Klima, sondrn mit den Kleblingen befassen.

Faktisch all deren Aktionen erfüllen Straftatbestände und sollten gemäß StGB zügig bestraft werden. Wenn verurteilte Kl-Kl noch im Gerichtssaal verkünden, dass sie trotzdem weitere Aktionen durchführen werden, hilft nur eine Haftstrafe ohne Bewährung plus Geldstrafe plus Übernahme sämtlicher Kosten, die der Gesellschaft entstehen.

Kein Freispruch

Wie kommst du drauf, dass man sie deswegen freisprechen könnte?

Es geht um Nötigung und Sachbeschädigung. Im Strafgesetzbuch gibt es da keine Ausnahmeregeln, auch nicht, wenn es um den Klimaschutz geht.