Sollten Kinder am Zuckerfest von der Schulpflicht befreit werden dürfen?

Das Ergebnis basiert auf 45 Abstimmungen

Nein 64%
Ja 36%

9 Antworten

Ja

An der Grundschule einer Freundin ist das so. Muss aber am Schuljahresanfang beantragt werden.

Finde ich eigenlich gut.

Kommunion- und Firmkinder bekommen am Tag nach diesen Festen auch frei - für den Ausflug.

Nein

Nein, weil Zucker krank und dumm machen kann, der Schulbesuch dagegen gesund ( Sportunterricht ) ist und Bildung vermittelt ( wenn auch noch nicht immer die, auf die es ankommt ) die für den weiteren Lebensweg nützlich sein kann und dafür sollte man keinen Tag unnütz verschwenden, was im muslimischen Glauben so häufig und gern gemacht wird. LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Schachpapa  02.04.2024, 11:31
weil Zucker krank und dumm machen kann
Woher ich das weiß: eigene Erfahrung

Das erklärt einiges.

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Ja

Wenn glaubensbezogene Feiertage wie etwa Weihnachten, Ostern, Pfingsten und so weiter zur entsprechenden Schulbefreiung führen, warum dann nicht in einem Land, in welchem Religionsfreiheit herrscht, auch zu muslimischen Feiertagen? Ich hätte damit kein unbedingtes Problem. Allerdings sollte es in jedem Fall auch Grenzen geben, so etwa darin, dass Fastenzeiten, die es sowohl im Christentum als auch im Islam gibt, zu keiner zusätzlichen gesetzlich garantierten unterrichtsfreien Zeit führen, sofern nicht im entsprechenden Bundesland ohnehin in der Zeitspanne Schulferien eingeplant sind.

Was Religionen an Schulen angeht, bin ich aber eindeutig für Neutralität, sowohl im Unterricht, als auch insgesamt was Schule und deren Umgebung angeht. Religiöse Zeichen haben da meiner Ansicht nach ebenso wenig verloren, wie Unterrichtsthemen, die eigentlich etwa der Missionierung dienen. Wenn Religionsunterricht, sollte dieser wie sonstiger Unterricht dazu dienen, über das jeweilige Thema neutral lernen zu können, um ein besseres Verständnis zu entwickeln und, soweit es die Schüler betrifft, eine eigene Wahl treffen zu können. (Und ja, in Deutschland haben wir Religionsfreiheit und daher sollte jede Person, egal ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener entsprechend dem jeweils eigenen Verständnis frei die eigene Religions- und Konfessionszugehörigkeit entscheiden dürfen, ohne dass dadurch irgendwelche Repressalien entstehen - egal durch wen.)

Nein

Offiziell würde ich das jetzt nicht unbedingt befürworten, aber ich würde es mit Anmeldung bei der Schule ganz gut finden. Dann können die Eltern das für sich entscheiden.

Ja

Wird zumindest in NRW bereits so gehandhabt. Die Eltern (bzw. der volljährige Schüler) müssen vorher einen Urlaubsantrag stellen. Eine Liste der relevanten religiösen Feiertage gibt es hier

Eine entsprechende Regelung gibt es auch in Bayern

Andere Bundesländer habe ich nicht geprüft, nehme aber an, dass es dort ähnlich ist.

Woher ich das weiß:Recherche
Rider214  02.04.2024, 12:03

In Rheinland-Pfalz darf man auch ein tag Urlaub nehmen

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