Sollte Wildpinkeln überall erlaubt sein?
Sollte Wildpinkeln überall erlaubt sein, oder nicht oder mit Einschränkungen?
9 Antworten
Das sollte dem Wild vorbehalten bleiben, kontrolliert evtl. noch Hunden, für Menschen ein absolutes "no-go"!
Sie dürfen leben und sich auch in geeigneter Weise an geeigneten Orten erleichtern.
Auch wenn es noch so eilig ist - Wildpinkeln ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Ob hinterm Busch oder beim Waldspaziergang: Erleichtern Sie sich in der Öffentlichkeit, erregen Sie ein öffentliches Ärgernis. Wildpinklern droht ein Bußgeld.
Und eben das ist nicht korrekt. Wenn ich im Wald hinter einen Busch gehe und mich dort erleichtere hat das mit einer Erregung öffentlichen Ärgernisses noch nichts zu tun.
Das ist erst dann der Fall, wenn neben dem Busch gerade eine Familie ein Picknick macht und sich dadurch gestört fühlt. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Was Sie irgendwo im finsteren Wald im Verborgenen tun, interessiert zunächst einmal kein Schwein, außer vielleicht eine führende Bache!
Werden Sie erwischt, stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar.
In der Öffentlichkeit zu urinieren, ist in Deutschland nicht erlaubt. Es kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat betrachtet werden, da es je nach Mühewaltung eine „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ darstellt. Die Bußgelder bewegen sich in einem Rahmen zwischen 35 und 5.000 Euro.
Erregung öffentlichen Ärgernisses ist im Strafgesetzbuch (StGB) § 183a einfach definiert.
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Aus der korrekten Interpretation der Gesetzestexte, Gesprächen mit Personen, die in der Strafverfolgung und im Gericht arbeiten oder gearbeitet haben und der Tatsache, dass mir kein Fall bekannt ist, bei dem jemand ein Bußgeld bezahlen musste, der sich lediglich an einer geeigneten Stelle in der Natur erleichtert hat.
Sollange es Toiletten in zumutbarer Nähe gibt, auf gar keinen Fall. Wenn es sie nicht gibt, hat man halt manchmal keine Wahl!
Ich bin dagegen, dass man in Parkanlagen der Innenstadt, in Fußgängerzonen oder Unterführungen "wild" pinkeln kann. Es ist ohnehin schon schlimm genug.
Definitiv Nein, in Städten /bei Gebäuden auf keinen Fall
Das würd Stinken, Ekelig sein. Sowie wer will das schon sehen, bei vorbei laufen. Jemand pinkeln sehen?.
Es gibt aber Ausnahmen wann man das machen kann.
Bei Uns zb wir haben nen Lidl hier und nen Fressnapf. Aber keine Kunden toiletten.
Aber inne Nähe , ist Natur bzw. Wege. Sowie hügel wo die leute sich verstecken können. Da wäre es ok. Bevor die leute, sich inne Hose machen.
Sowie in Wald natürlich auch
Bzw. manchmal selbst hier.. fehlen an manchen Bahnhaltestellen oder Bushalte stellen öffentliche toilette.
Was will man machen , wenn man keine ausweich möglichkeit hat?.
Dazu müsste wildpinkeln erstmal verboten sein, ist es aber nicht. Jedenfalls nicht direkt. Es gibt kein Gesetz das dir verbietet, im Wald an einen Baum zu strullern.
Was jedoch eine Ordnungswidrigkeit darstellt ist die Erregung öffentlichen Ärgernisses, Sachbeschädigung stellt sogar eine Straftat dar. Und beides begehst du, wenn du am Hauptbahnhof für alle sichtbar deinen Lümmel raus holst und die Wände bepisst. Das ist dann natürlich verboten - und auch zu Recht.
Aha, nimmst du auf Wanderungen durch den Wald extra ne Flasche mit, um da rein zu pinkeln, statt irgendwo an einen Baum?