Sollte ich ihn anzeigen?
Ich hatte heute dieses äußerst unschöne Gespräch bei Kleinanzeigen.
Ich bin echt nicht empfindlich, aber das geht einfach nicht, sich so im Internet zu verhalten. Daher meine Frage: Sollte ich ihn anzeigen?
Mit welchem Aufwand habe ich zu rechnen und welche Entschädigung habe ich zu erwarten?
Danke für Eure Hilfe.
Ich bin natürlich der mit den grünen Sprechblasen.
9 Antworten
Klar ist das ein Vollasch. Blockiere ihn und verkauf deine Kopfhörer jemandem, der normal ist. Anzeigen sind immer mit Aufwand verbunden. Und oft auch Ärger. Das kannst du dir sparen.
Würde ich deswegen kein Fass aufmachen auch wenn es strafbar ist. Letztlich denkt er, du bist ein Betrüger und wünscht dir schlechtes. Insofern kann ich den Gedankengang grundsätzlich nachvollziehen. Aber ja, nicht in der Art.
Wenn du echt nicht empfindlich bist, jetzt aber auf eine Entschädigung aus bist, dann fehlt mir dafür sogar sehr das Verständnis, direkt jemanden ausnehmen zu wollen. Oder hast du nachhaltig psychischen Schaden genommen?
Ich kaufe grundsätzlich nur wenn Abholung zur Auswahl steht, viel seriöser.
Blockieren, melden, abhaken. Solche Leute sind’s nicht wert.
Wenn du der mit den grünen Sprechblasen bist... Beleidigungen genügen nicht für eine Anzeige! Die würde nicht durchgehen!
Bist du allerdings der mit den grauen... Nicht empfindlich geht anders!
Das ergibt sich doch aus dem Kontext. Offenkundig ist der FS die grüne Person.
Muss nicht unbedingt... Hätte auch der graue sein können, der einfach nur extrem empfindlich ist, es jedoch nicht zugeben will oder es gar nicht erst einsieht! Doch gehen wir einfach von den grünen aus!
Vorallem bin ich's jedoch gewohnt, dass man selbst links, nicht rechts ist...
Bei Whatsapp sind die eigenen Nachrichten auch auf der rechten Seite.
Viel Geld bekommst du da eher nicht... Selbst wenn’s zur Anzeige kommt und der Typ verurteilt wird, landet sowas meist bei einer Geldstrafe an den Staat, nicht an dich. Schmerzensgeld wäre NUR drin, wenn du nachweisen kannst, dass du z. B. psychisch massiv darunter gelitten hast – und selbst dann reden wir vielleicht von ein paar Hundert Euro, wenn überhaupt. Also ja, moralisch hast du komplett recht, aber finanziell würde ich mir da nicht zu viel erhoffen.
Schau dir mal hier an was die Gesellschaft mittlerweile aushalten muss. Rechtliche Konsequenzen? - Fehlanzeige. Du solltest demnach mal nicht so dick auftragen.
selbstverständlich kann der FS zivilrechtlich klagen - aber auf seine Kosten. Die Erfolgsquote sehe ich bei = 0.
Du willst Schmerzensgeld? Dem geht eine kostenpflichtige Zivilklage deinerseits voraus. Anwalt und Gerichtskosten sind von dir vorzulegen, verlierst du den Fall bleibst du darauf sitzen.
Zivilprozesse sind sowohl zeit- als auch kostenaufwändig, deine Chance überhaupt finanziell - für was auch immer -entschädigt zu werden stehen bei praktisch =0.
Gerichts - und Anwaltskosten belaufen sich sehr wahrscheinlich im vierstelligen Bereich.
Und was genau willst du mir mit dem Artikel beweisen? Dass manche Leute für solche Aussagen ungeschoren davonkommen, heißt nicht, dass man es einfach akzeptieren sollte. Wenn man anfängt, jede Entgleisung mit „Ja, aber der da wurde auch nicht bestraft“ zu rechtfertigen, dann kannst du den Rechtsstaat gleich ganz einpacken.
Nur weil das System manchmal versagt, heißt das nicht, dass man pauschal alles durchwinken sollte. Wer „vergast“ schreibt, hat einfach jede Grenze überschritten – egal ob links, rechts oder sonstwo. Punkt.
Was willst du da anzeigen?
Kleinanzeigen ist ein Flohmarkt,wo man die Ware abholen und prüfen kann.. wenn der Verkäufer nicht verschicken will. Musst du das akzeptieren
Das ist kein Grund jemanden anzuzeigen.. welche Grundlage für eine Anzeige sollte da vorliegen
Wird eingestellt und die Polizei hat echt wichtigeres zu tun..
Natürlich geht das – solche Aussagen fallen unter Volksverhetzung (§130 StGB) und sind strafrechtlich relevant. „Vergasen“ ist keine einfache Beleidigung, sondern eine eindeutig menschenverachtende, strafbare Aussage mit NS-Bezug. Da gibt’s keine Grauzone – sowas kann angezeigt werden und wird in der Regel auch verfolgt.