Setzt du dich für Inklussion ein?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich danke Dir unsagbar für Deine Frage und die dazu gehörenden Zeilen.

Die Tochter meiner Lebensgefährtin muss u.a. mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung umgehen. Auch sonst gibt es in meinem Umfeld Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Nicht immer sind diese körperlich oder "offensichtlich".

Auch beruflich begleite ich Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Zusammenhängen. Seit einiger Zeit unterstütze ich ein Kind in einer Regelschule im Unterricht.

Leider waren meine ersten beruflichen Berührungspunkte in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Dies empfand ich den Menschen gegenüber, für die wir als Ansprechpartner da waren, als Ausbeutung. Sie werden von gesellschaftlichen Begegnungen abgeschnitten und leisten alleine unter sich eine wirtschaftlich verwertbare Arbeit. Ihr Lohn ist dann ein besseres Taschengeld. Bereits damals empfand ich dies als skandalös. Zudem kommen (so in speziellen Einrichtungen isoliert) zumindest teilweise bestimmte Machtgefälle zwischen "Betreuern" und "Betreuten“ zum Tragen. Von regelmäßigen, quälenden Kleinigkeiten bis hin zur doch recht eindeutiger Willkür habe ich einiges beobachtet. Dies habe ich auch klar bei der Gruppenleitung, danach bei der Teamleitung, schließlich bei der Einrichtungsleitung und auch bei einer externen Anlaufstelle benannt. Leider ohne Ergebnis...

Meine Zweifel an einem solchen Konzept -Träger ist ein bekannter Verein, der sich gerne mit Inklusion (zumindest als Begriff) schmückt- wich schnell der absoluten Ablehnung desselben. Auch die private Lebenssituation war häufig bevormundend.

Eine Weile blieb ich, um ein positives Gegengewicht zu sein. Aber schließlich belastete mich dies so sehr, dass ich irgendwann nicht mehr konnte. Zu bleiben wäre falsch. Zu gehen und die Menschen im Stich zu lassen, war es allerdings auch.

Selbst heute verfolge ich manchmal Interviews zwischen der Presse und Leitungskräften bekannter Einrichtungen, die mich fassungslos zurück lassen. Anstatt sich für einen gesellschaftlichen Wandel stark zu machen, werden diese Einrichtungen und deren örtliche Abgeschiedenheit bedingungslos und undifferenziert in Schutz genommen.

Ich habe eine Menge Ideen, was statt solcher Werkstätten (auch statt "Tagesförderstätten") möglich wäre und glaube, wir könnten uns sicher stundenlang unterhalten :)

Zusammenfassend bringe ich mich wahrscheinlich nicht genügend ein, da ich mich zu sehr von meinem Alltag gefordert fühle. Jedenfalls finde ich, dass vor allem bei einer sogenannten geistigen Behinderung der Weg in die Werk- oder Tagesförderstätten häufig bereits in sehr jungen Lebensjahren feststeht. Ich habe nichts gegen unterschiedliche Anlaufstellen für ebenso unterschiedliche (manchmal vorübergehende) Lebenssituationen. Nur sollte man wählen können und jederzeit Einrichtungen, die den eigenen Bedürfnissen nicht oder nicht mehr entsprechen, den Rücken zuwenden können. Der Weg in eine Richtung ist um ein Vielfaches einfacher als in die andere. Wir sind (dies betrifft nicht ausschließlich bei Menschen mit Behinderungen) endlos weit entfernt von irgendeiner Chancengleichheit. Eine Vielfalt an Möglichkeiten wäre ein guter Anfang.

Die Tochter meiner Lebensgefährtin besucht eine Wohnung inklusive Schule. Ebenfalls ein exklusives Geschäft (Du weißt sicher, was ich meine?).

Inklusion fordert die Gesellschaft und ist die die Aufgabe jedes einzelnen von uns. Das ist zumindest meine Meinung.

Vielmehr ist die Gesellschaft aufgerufen, ....

Das ist der Grund warum keiner Inklusion mag. Alle denke n sie müssen etwas tun. Dabei können doch Normalos von Behinderten Lernen und andersrum.


TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:24

Das selbe kannst du aber über LGBTQ dann genauso sagen

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:38
@KSOctopussKS

Naja, es geht ja im allgemeinen um Akzeptanz von Behinderten. Wie zb dass wir alle Intelligenz für alles mögliche voraussetzen, sonst ist man ein Mensch auf den man herabschaut. Da zieht doch ein behinderter Mensch, dessen Behinderung darauf begründet weil er einen niedrigen IQ hat immer den kürzeren.

Es gibt so viele abwertige Bemerkungen die Menschen täglich benutzen die darauf abzielen auszudrücken dass Menschen mit Symptomen einer Behinderung oder Behinderung selbst oder Krankheit weniger wert sind als gesunde Menschen.

Schon allein die lapidare Aussage: der ist doch krank! Impliziert dass es verwerflich ist krank zu sein

KSOctopussKS  24.07.2024, 14:42
@TJDettweiler

wenn du so redest könnte ich dir auch sagen, dass die meisten Behinderten sich daran stören, wenn man gesund als das Gegenteil von behindert sagt. Das ist nämlich auch nicht korrekt.

und ich habe nur gesagt, das ich das Wort Inklusion nicht mag. Einfach weil die Normalos immer glauben:" sie sollen irgendwie Rücksicht nehmen oder so und deshalb in Inklusion auch nicht gut. "

Schaut man nach Kassel kann man sehen was Inklusion wirklich ist und wie es geht. Dort ist man in vielen Punkten echt weit. Da geht es nicht darum, ob man behindert ist sondern darum, was man kann

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:49
@KSOctopussKS
wenn du so redest könnte ich dir auch sagen, dass die meisten Behinderten sich daran stören, wenn man gesund als das Gegenteil von behindert sagt. Das ist nämlich auch nicht korrekt.

Das kommt darauf an ob der Betroffene eine Behinderung oder eine Krankheit oder ein Syndrom hat.

Behinderungen sind sehr vielseitig

Ist nicht alles das selbe aber alle haben durch den Behindertenausweis den Behindertenstatus

Denn seit ca 15 Jahren können auch Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Behindertenausweis bekommen.

KSOctopussKS  24.07.2024, 14:57
@TJDettweiler

Das gegenteil von krank ist gesund , das gegenteil von Behindert nicht behindert oder Normal.

Ich sage nur, wie viele Behinderte denke, was du draus machst ist deine Sache

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 15:05
@KSOctopussKS

du hast geschrieben dass die meisten Behinderten sich daran stören würden… und jetzt kommt es darauf an was ich daraus mache?

Ein blinder nennt sich nicht behindert, nein. Er nennt sich blind und jemand der nicht blind ist nennt er Sehender oder Nichtblinder.

Trotzdem ist er wenn er einen Behindertenausweis hat ein behinderter Mensch. Wenn er keinen hat nicht.

KSOctopussKS  25.07.2024, 08:06
@TJDettweiler

ich habe gesagt, du solltest mit dem Wort "Gesund" aufpassen. nicht mehr und nicht weniger.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 13:16
@KSOctopussKS

du, wenn Leute ALS, Multiple Sklerose, die Glasknochen Krankheit oder ne andere neurologische Erkrankung haben gehören sie zu den Behinderten Menschen wenn sie nen Behindertenausweis haben. Deshalb nein, es gibt nichts aufzupassen

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 13:30
@KSOctopussKS

Man sollte eher aufhören in Krankheiten oder krank sein etwas verwerfliches, oder etwas für das man sich schämen müsste zu sehen.
Weil genau das sind die alten Strukturen in die Leute denken. Die es abzuschaffen gillt

Hey! Ja, das tue ich. Seit circa zwei Jahren habe ich ein Projektnamenens #einfachbehindernd. Wir setzen uns für Barrierefreiheit und Inklusion sowohl im realen Leben als auch auf Social Media ein

Ich finde das natürlich gut, aber ich wüsste nicht, wie ich mich persönlich dafür einsetzen könnte.


TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 00:58

Setzt du dich für LGBTQ ein?

Apokalypse2020  24.07.2024, 01:01
@TJDettweiler

Ähm? Homosexualität ist keine Behinderung! Und deine Frage betrifft Inklusion von Menschen mit Behinderung.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 01:04
@Apokalypse2020

Das stimmt Homosexialität ist keine Behinderung.

Was Inklussion bedeutet steht oben. Hast du es gelesen?

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 01:09
@Apokalypse2020

Du weißt nicht was die Strukturen sind die die Gesellschaft für Behinderte Menschen geschaffen haben die es abzubauen gilt stimmt’s?

Apokalypse2020  24.07.2024, 01:11
@TJDettweiler

Was laberst du da? Als jemand, der schwer krank ist und deshalb manchmal zu schwach zum gehen ist, kenne ich die Barrieren.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 01:32
@Apokalypse2020

auch der 2. Arbeitsmarkt den man für Menschen mit Behinderungen geschaffen hat?
oder

die Arbeitslosigkeit die für 90% aller Menschen mit Behinderungen nach der Schule/ Ausbildung erwartet?

die Sonderschulen in die Schüler mit Behinderungen gedrängt werden weil selten Regelschulen sie wie nicht Behinderte unterrichten?

Das Denken der Gesellschaft dass eine Behinderung zu haben arm dran sind?

das Bauen von Städten und Dörfern für Fitte Menschen rechtfertigt nicht Menschen mit Behinderungen auszuschließen.

Die Gesellschaft kann monatelang diskutieren wie ungerecht es ist dass Transfrauen beim Sportlichen Wettkämpfen im Schwimmen ausgeschlossen wird und Shitstorms kreieren.

Aber bei Läden die keinen Zugang für Gehbehinderte haben sagt man nur: „ich wüsste nicht wie ich mich da einsetzen müsste“

Die Gesellschaft ist so Paradox. Wirklich. Sorry, das ist nicht gegen dich persönlich. Aber die Gesellschaft ist so paradox.

Highner64  24.07.2024, 01:52
@TJDettweiler

Was regst Du Dich so auf…

auch der 2. Arbeitsmarkt den man für Menschen mit Behinderungen geschaffen hat?

yep, das ist doch prima! Gab s früher nicht…Heute können Menschen Schritt für Schritt und mit Unterstützung da lernen, wieder auf dem 1. Markt Fuß zu fassen.

die Arbeitslosigkeit die für 90% aller Menschen mit Behinderungen nach der Schule/ Ausbildung erwartet?

Die Zahl ist falsch…wäre vielleicht bei schwerst (!) Behinderten richtig…(aber so viele gibt s davon nicht) wir haben WfBm, BBWs, etc….und Gesetze, die die Einstellung SB fördern ( SGB9, §164)

die Sonderschulen in die Schüler mit Behinderungen gedrängt werden weil selten Regelschulen sie wie nicht Behinderte unterrichten?

Da wird niemand gedrängt…die bieten die optimale Möglichkeit, auf die Fähigkeiten und die Behinderung einzugehen

Das Denken der Gesellschaft dass eine Behinderung zu haben arm dran sind?

…dann Jammer hier nicht rum und Verkauf Dich als Opfer der Gesellschaft.

etc.

Dein Umgang/Haltung mit Behinderten ist paradox!

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 02:04
@Highner64
yep, das ist doch prima! Gab s früher nicht…Heute können Menschen Schritt für Schritt und mit Unterstützung da lernen, wieder auf dem 1. Markt Fuß zu fassen.

Rede nicht so einen Blödsinn. Wfbs heute WfbMs nennt man 2. Arbeitsmarkt. Weil Menschen in den Arbeitslosenzahlen nicht erfasst werden wenn die in WfbMs arbeiten.

Es gibt sie seit 1960. so viel zu deinem „das gab es früher nicht“

In diesen Werkstätten verdienen die Menschen zwischen 0,80 Cent und 1,20 Stundenlohn. Also Gerade so viel wie man als Bürgergeldempfänger dazuverdienen kann ohne es angerechnet zu bekommen. Denn Bürgergeld ist das Geld von dem sie Leben. Obwohl sie 8 Stunden täglich in diesen Werkstätten arbeiten.

BBws sind Ausbildungsstätten. Da machen Leute eine BerufsAusbildung

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 02:20
@Highner64

Was Wfbs und BBWs mit der gleichen Behandlung wie nicht Behinderte Leute im selben Alter zutun hat kannst du mir dann erklären wenn du ausgeschlafen hast

Highner64  24.07.2024, 02:23
@TJDettweiler

Schon wieder wirst Du unverschämt…na ja, getroffene Hunde bellen.

Jemand in den Arbeitslosenzahlen nicht zu erfassen, was kritisierst Du da dran?
Schön, dass Du gegoogelt hast, aber, weißt Du, damals hab ich schon gelebt, ich bin kein pubertierendes Bürschchen - für mich ist das „früher“.
Die Teilnehmer an dieser Fördermaßnahme bekommen kein Gehalt, sondern nur Taschengeld, können sie sich durch Prämienleistung um 220,- erhöhen. Unterkunft ist frei. Sie arbeiten soviel/solange, wie sie können - wird natürlich trainiert…und, guck Dir s mal an: Da geht s oft sehr entspannt zu.
Was ein BBW ist, brauchst Du mir nicht erklären…was kritisierst Du an einer fundierten Ausbildung.
Aber, was machst Du eigentlich so? Arbeiten?

…und jetzt geh mal bitte auf die restlichen Punkte, die ich richtiggestellt habe, ein.

Oder geh schlafen, sonst kommt noch mehr Mist.

Highner64  24.07.2024, 02:32
@TJDettweiler

…und Du erklärst mir dann, was Du mit diesem unverständlichen Satz meinst. Du bist sehr aufgeregt, stimmt s? Brauchst Du nicht …😂😂😂😂😂😆🤣🤣🤣🤣

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 02:56
@Highner64

du verstehst den Satz nich was?

Die Profi in dem Gebiet versteht den Satz nicht. War klar.

Nochmal anders. Warum findest du es legitim einen Gymnasiasten in eine WFBm zu stecken, wo er 80 Cent die Stunde bekommt, aber nem Gymnasiasten ohne Behinderung würdest du das nie zumuten unterm Mindestlohn zu arbeiten?

Gleich alt, Qualifikationen gleich aber der eine ist mehr wert als der andere Warum?

Highner64  24.07.2024, 11:37
@TJDettweiler

Nein, das hat mit meiner Professionalität echt nichts zu tun - einfach damit, dass Dein Satz unverständlich ist.

Niemand steckt einen Gymnasiasten irgendwo rein. Niemand wird gezwungen, da zu arbeiten. Besteht ein bisschen Intelligenz und Einsicht, wird es von den Teilnehmern als Chance wahrgenommen.
Einen Arbeitsplatz mit besserem Gehalt, auf dem 1. Arbeitsmarkt, kann man sich immer suchen. Mach das doch bitte…dann liegst Du dem Steuerzahler auch nicht auf der Tasche.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 11:39
@Highner64
Einen Arbeitsplatz mit besserem Gehalt, auf dem 1. Arbeitsmarkt, kann man sich immer suchen. Mach das doch bitte…dann liegst Du dem Steuerzahler auch nicht auf der Tasche.

Du selbst gibst in deiner Antwort an dass du diese Verträge anfertigst und das dein Job wäre.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 11:43
@TJDettweiler

musst ja nur anständig bezahlen und nicht nur 120 Euro im Monat 🤣 dann muss auch kein Bürgergeld beantragt werden.

Highner64  24.07.2024, 12:06
@TJDettweiler

Nein, das ist wirklich nicht mein Job. Das hab ich nicht angegeben. Lüg da bitte nicht.

Aber, das Landratsamt, der Kostenträger also, zusammen mit dem Leistungserbringer erstellen solche Verträge…, die natürlich der Klient FREIWILLIG unterschreibt. Er weiß vorher über die Konditionen Bescheid und entscheidet selbst. Warum dann hinterher jammern? So verhalten sich Kinder.

Sicherlich könnte man auf 130,- vielleicht erhöhen…das muss sich dann aber der Leistungserbringer wieder vom Kostenträger holen - da der Kostenträger dem Steuerzahler verpflichtet ist, müsste dieser dem wieder tiefer in die Tasche greifen. Das kann er nur, wenn die Notwendigkeit gegeben ist…und einfach das Gefühl einer Ungerechtigkeit, wie bei Dir, legitimiert dies nicht. Ein Argument könnte die allgemeine Kostensteigerung sein - der sollte man sich anpassen.

Die Welt ist komplizierter, als Du denkst…🥴

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 13:30
@Highner64
Aber, das Landratsamt, der Kostenträger also, zusammen mit dem Leistungserbringer erstellen solche Verträge…, die natürlich der Klient FREIWILLIG unterschreibt.

Nein, der Leistungserbringer für Werkstatt für Behinderte ist die Argentur für Arbeit.

Nicht das Landratsamt. Der Klient ist ein Klient und unterschreibt wie jeder Arbeitlose bei der Argentur für Arbeit eine Eingliederungsvereinbarung.
Die man aber wie du schon sagtest nicht unterschreiben muss.
Hat also mit der Werkstatt für Behinderte gar keine Bewandtnis, was bedeutet dass deine Äußerungen bezüglich der Ausarbeitung irgendwelcher Verträge immer noch keinen wirklichen Sinn ergeben.

Denn ein Klient in der Werkstatt für Behinderte ist eben ein Klient. Kein Arbeitnehmer. Er hat keinerlei Verpflichtungen. Außer sich vielleicht an die Hausregeln der Werkstatt zu halten.

Es ist wie gesagt eine Rehamassnahme. Die eigentlich so gedacht ist dass die Leute über die Werkstätte für Behinderte auf den 1. Arbeitsmarkt integriert werden.

Ich dachte zuerst du wärst jemand in einer Integrationfirma. Da hätten deine Äußerungen halbwegs rechtlich Sinn ergeben.
Aber Behinderte Menschen unterzeichnen nach ihren Praktika bei erfolgreicher Übernahme eben vollkommen regulär einen Arbeitsvertrag. Mehr ist das nicht.

Highner64  24.07.2024, 16:32
@TJDettweiler

Okay, richtig…war ein Fehler von mir: das Ganze läuft über die AA.

Und da ist die Eingliederungsvereinbarung, ist ja auch ein Vertrag (!) Freiwillig zu unterschreiben. Unterschreibt man nicht, bedeutet das, man will die Maßnahme nicht. Eigene Entscheidung eben.

Bei der Ausarbeitung des Vertrags ersetze halt LA durch AA.

Die Verpflichtungen ergeben sich durch die Hausordnung und die - von Dir erwähnte - Eingliederungsvereinbarung.

Was Du denkst…dafür kann ich nichts.

Natürlich unterzeichnen auch Behinderte Menschen, wenn s mit der Einstellung klappt, einen Arbeitsvertrag…was soll da mehr sein?

Allerdings: Ich frage mich, worauf Du hier überhaupt raus willst, was Deine Intention in dieser Diskussion ist…was das mit Deiner Grundfrage zur Inklusion noch zu tun hat? Hast Du gemerkt, dass Du da gehörig schief liegst und weichst jetzt auf das THema „ WfbM“. aus?

Ganz ehrlich: Das interessiert mich weit weniger…und eigentlich warte ich noch auf ne Stellungnahme zu meiner Antwort.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:21
@Highner64
Und da ist die Eingliederungsvereinbarung, ist ja auch ein Vertrag (!) Freiwillig zu unterschreiben. Unterschreibt man nicht, bedeutet das, man will die Maßnahme nicht. Eigene Entscheidung eben.

wie kommst du auf die aberwitzige Idee dass die Arge ihre Schweigepflicht verletzt und einem externen Unternehmen Einblicke in ihre Vereinbarungen mit ihren Kunden gibt?

Allerdings: Ich frage mich, worauf Du hier überhaupt raus willst

Ich versuche immer noch zu erfahren was diese

Integrations- jetzt auch eine Inklusionsvereinbarung für den AG 

sein soll die du angeblich seit 20 Jahren immer wieder ausarbeitest.

Bis jetzt konntest du das nicht sagen. Und bitte erzähle mir nicht schon wieder die Story vom Pferd dass ein Landratsamt oder Argentur für Arbeit entgegen geltenden Gesetze irgendwelche Daten oder Vereinbarungen offen legen.

Highner64  24.07.2024, 18:19
@TJDettweiler

Natürlich macht die AA einen Vertrag mit dem Leistungserbringer…das sagt ja schon die Logik. Die Leistungen und Zahlungen müssen ja abgesichert sein. Ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsempfängers macht das keinen Sinn. Das ist Grundvoraussetzung.

Doch jetzt gerne zum anderen Thema - nur meine Bitte vorneweg: Mäßige Deinen Ton. Du bist unverschämt. Und: Wenn Du mir von vornherein nicht glaubst, warum sollte ich dann antworten?

Integrationsvereinbarungen werden abgeschlossen zwischen den betrieblichen Helfergruppen (Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung) und dem Arbeitgeber. Die SBV hat auch das Initiativrecht. Es ist eine Betriebs/dienstvereinbarung. Im Streitfall kann das Integrationsamt hinzugezogen werden, Es vermittelt. Der Abschluss ist zwingend. Inhalt: Ermöglichung der Teilhabe am Arbeitsleben im Betrieb für SB, Erfüllung der Quote unter Berücksichtigung behinderter Frauen, behinderter interner Mitarbeiter und Ausgleichsabgabe, Erstellen einer Prozessbeschreibung zur Einstellung und Kündigung sch.beh. Mitarbeiter, Einrichtung allgemeiner Präventionsmaßnahmen, Einrichtung eines Integrationsteams und betrieblichen Gesundheitsmanagements, etc.
Im Streitfall, also bei Nichteinhalten der Vereinbarung, kann geklagt werden. Die Vereinbarung wird alle 4 Jahre auf Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit überprüft .
Kannst Du gerne alles im SGB9 nachlesen .

Die Inklusionsvereinbarung ist einen wesentlichen Schritt drüber. Ein Abschluss ist noch nicht für die AGs verpflichtend, da sie eine Änderung der Haltung behinderten Menschen gegenüber bedingt. Der AG muss sich hier zu einem viel, viel höheren Handlungsaufwand und Personalbedarf motivieren lassen. Einstellungen/Dekweisen zu verändern ist verständlich sehr komplex und schwierig (merkst Du an Dir selbst😉). Alle Maßnahmen - zum größten Teil schon in der Integrationsvereinbarung benannt, werden nun vertraglich zwischen AG und SBV verbindlich(!) geregelt und sind regelmäßig zu evaluieren (!).

So, jetzt Check mal alles auf Richtigkeit😆😆 - guck aber bitte nicht nur in Wickipedia…die sind auch nicht unbedingt die Cracks auf diesem Gebiet😄

Highner64  24.07.2024, 18:28
@Highner64

Allerdings: Ich frage mich, worauf Du hier überhaupt raus willst, was Deine Intention in dieser Diskussion ist…was das mit Deiner Grundfrage zur Inklusion noch zu tun hat? Hast Du gemerkt, dass Du da gehörig schief liegst und weichst jetzt auf das THema „ WfbM“. aus?

Ganz ehrlich: Das interessiert mich weit weniger…und eigentlich warte ich noch auf ne Stellungnahme zu meiner Antwort

Ich warte auf Deine erklärende Antwort

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 19:09
@Highner64
Natürlich macht die AA einen Vertrag mit dem Leistungserbringer…das sagt ja schon die Logik. Die Leistungen und Zahlungen müssen ja abgesichert sein. Ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsempfängers macht das keinen Sinn. Das ist Grundvoraussetzung.

Nein, die Arge macht keinen Vertrag mit dem Leistungserbringer. Außer in BBWs also Ausbildungsstätten.

Für Menschen in WfBms ist die Arge außer fürs ergänzende Bürgergeld nicht mehr zuständig, weil die Zuständigkeit für Wfbm in eine Abteilung vom Landratsamt fällt.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 20:01
@Highner64

Was 🥳🥳🥳?

macht dein Arbeitgeber einen Vertrag mit der Rehaanstalt wenn du in Kur gehst?

Highner64  24.07.2024, 21:25
@TJDettweiler

Das kommt doch auf die Definition von „Vertrag“ an…Er muss davon wissen, über die geplante Dauer…und muss unterschreiben. Er kann es nicht ablehnen.

würdest Du mir jetzt bitte auch endlich mal meine Fragen beantworten…?

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 21:29
@Highner64

Nein, das ist eben nicht so. Die Dauer endet wenn man einen Antrag stellt und Gutachten erstellt werden.

Highner64  24.07.2024, 21:40
@TJDettweiler

😄😆😄hä…?
Die Dauer endet wenn man einen Antrag stellt und Gutachten erstellt werden.…

...und was heißt das jetzt auf Deutsch? So macht s keinen Sinn. Außerdem: Warum fragst Du das überhaupt? Welche Relevanz hat das?

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 21:59
@Highner64

Richtig die Dauer endet wenn ein Antrag gestellt wird.

Es ist ein Antrag der einmal im Jahr erneuert wird und lediglich vom Landratsamt weiter bewilligt wird. Und willst du wieder in die Zuständigkeit der Argentur für Arbeit kommen, dann muss man in der Stelle vom Amtsärztlichen Dienst der Arge einen Antrag stellen, die sagen ja oder nein.

Wenn nein, heißt es man bleibt in der Werkstatt oder bleibt Zuhause aber die Agentur für Arbeit unterstützt nicht beim finden von Arbeit. Denn die Argentur für Arbeit sieht jeden in einer Werkstatt für Behinderte als nicht Arbeitsfähig an.

Highner64  24.07.2024, 22:56
@TJDettweiler

Jetzt wird s leider immer wirrer:…Du hast MICH gefragt, ob mein AG einen Vertrag macht, wenn ICH in Reha gehe…Aber Du weißt das besser?😆warum fragst Du dann?

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 23:03
@Highner64
Du hast MICH gefragt, ob mein AG einen Vertrag macht, wenn ICH in Reha geehe

genau. Rehabilitation ist eben Rehabilitation ne? Oder was dachtest du für was Reha steht?

Highner64  24.07.2024, 23:08
@TJDettweiler

Na, in Werkstätten, da handelt es sich um Berufliche Reha…Kur hingegen ist die veraltete Bezeichnung für Medizinische Reha…da ist der Träger bei normalen Arbeitnehmern die Rentenversicherung.

Autist, gelle…

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 23:51
@Highner64

Meine Güte, jemand hier der wirklich 20 Jahre in der Behindertenhilfe tätig ist sagt dir es jetzt endlich.

Es nennt sich afög. Arbeitsförderungsgeld und kommt nicht von der Agentur für Arbeit.

Wie kann man sich denn einen ganzen Tag hinstellen und seine Dummheit zur Schau stellen und denken noch lustig zu sein?

Ich bin im Übrigen nicht die Person die hier in meiner Frage von sich selbst wiederholt in der Mehrzahl gesprochen hat?

Aber du nennst bestimmt einen Menschen der 20 Jahre als Automechatroniker arbeitet sicher auch Autist weil er über Autos mehr Bescheid weiß als du.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 01:22
@Highner64

Ich bin jedenfalls nicht die Person die behauptet Integrations- jetzt auch eine Inklusionsvereinbarung für den AG seit 20 Jahren zu schreiben und nicht sagen kann was das sein soll was du da schreibst.

Highner64  25.07.2024, 09:57
@TJDettweiler

🥴 „seit 20 Jahren“…Du kannst nicht lesen😆. Außerdem hab ich s genau beschrieben…aber, warum glaubst Du, dass ich Dir eine Rechtfertigung schuldig bin?

Im übrigen: Du leidest also zugegebenermaßen an Persönlichkeitsspaltung:

Ich bin im Übrigen nicht die Person die hier in meiner Frage von sich selbst wiederholt in der Mehrzahl gesprochen hat?

Das erklärt natürlich alles. Du tust mir leid…aber schreib doch immer dazu, wer Du gerade bist…

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 12:29
@Highner64

Du bist mir keine Rechtfertigung schuldig. Aber man sollte schon wissen dass Sozialarbeiter keine Fachkräfte in Werkstatt für Behinderte Arbeiten, sondern Arbeitserzieher. Das ist zb ein vollkommen anderer Beruf.

Sozialarbeiter hingegen arbeiten mit Wohnungslosen oder Jugendlichen, sogenannte Streetarbeiter. Für die Arbeit in Werkstatt für Behinderte braucht es Leute die vom Fach sind denn dort werden Aufträge von Firmen wie Benz, Bosch, DM Markt und anderen Firmen erledigt. Manche Werkstätten sind Restaurants, Hotels oder Einkaufsläden.

Also wie sollen das Sozialarbeiter diese Arbeit machen die kein Handwerk gelernt haben?

Dachtest du die Leute in den Werkstätten sind ne Art Waldorfschule in denen die Leute ihren Namen tanzen oder was genau stellst du dir da vor?

Wer weiß das schon was du dir so vorstellst.

Highner64  29.07.2024, 13:04
@TJDettweiler

Also ich find s gut, wenn Du zumindest Deinen Namen tanzen kannst. (Da kann man ja bestimmt auf das Setzen korrekter Satzzeichen verzichten!).

In WfbM arbeiten durchaus auch Sozialarbeiter. Z.B. in der Leitung, oder Verwaltung. Arbeitserzieher werden im direkten Kontakt mit den Klienten in den Werkstätten eingesetzt - in der Regel bekommen sie keine Verwaltungsaufgaben.

Aber, wenn Du da anderer Meinung bist, gerne…

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 13:10
@Highner64
In WfbM arbeiten durchaus auch Sozialarbeiter. Z.B. in der Leitung, oder Verwaltung. 

Genau, und in Kindertagesstätten arbeiten Maler und Lackierer in den Gruppen.

Es sind Arbeitserzieher und Heilerzieherpfleger.

und im Übrigen gibt es weder Integrations- jetzt auch eine Inklusionsvereinbarung seit 25 Jahren als Gesetz

Highner64  29.07.2024, 21:07
@TJDettweiler

Nein, da arbeiten keine Maler und Lackierer. Normalerweise auch keine Arbeitserzieher. Was ist ein ‚Heilerzieherpfleger‘? Du meinst sicherlich ‚Heilerziehungspfleger‘. Beide haben ein anderes Berufsbild, als Erzieher. Es kann aber durchaus vorkommen, dass sie auch ne Stelle in ner Kindertagesstätte bekommen. (Hab ich schon erlebt).

Zur Sache mit der Vereinbarung: Guck doch bitte einfach mal ins SGB IX, § 166…

…und dann schweig für immer - Du bist zum fremdschämen! Lass es doch einfach, wenn Du so offensichtlich keinen Plan von der Materie hast.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 21:27
@Highner64

Ok,

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
§ 166 Inklusionsvereinbarung
(1) Die Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung und den in § 176 genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers (§ 181) eine verbindliche Inklusionsvereinbarung. Auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung wird unter Beteiligung der in § 176 genannten Vertretungen hierüber verhandelt. Ist eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, steht das Antragsrecht den in § 176 genannten Vertretungen zu. Der Arbeitgeber oder die Schwerbehindertenvertretung kann das Integrationsamt einladen, sich an den Verhandlungen über die Inklusionsvereinbarung zu beteiligen. Das Integrationsamt soll dabei insbesondere darauf hinwirken, dass unterschiedliche Auffassungen überwunden werden. Der Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt, die für den Sitz des Arbeitgebers zuständig sind, wird die Vereinbarung übermittelt.
(2) Die Vereinbarung enthält Regelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen, insbesondere zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie Regelungen über die Durchführung in den Betrieben und Dienststellen. Dabei ist die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen von Anfang an zu berücksichtigen. Bei der Personalplanung werden besondere Regelungen zur Beschäftigung eines angemessenen Anteils von schwerbehinderten Frauen vorgesehen.
(3) In der Vereinbarung können insbesondere auch Regelungen getroffen werden 
1.
zur angemessenen Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier, frei werdender oder neuer Stellen,
2.
zu einer anzustrebenden Beschäftigungsquote, einschließlich eines angemessenen Anteils schwerbehinderter Frauen,
3.
zu Teilzeitarbeit,
4.
zur Ausbildung behinderter Jugendlicher,
5.
zur Durchführung der betrieblichen Prävention (betriebliches Eingliederungsmanagement) und zur Gesundheitsförderung,
6.
über die Hinzuziehung des Werks- oder Betriebsarztes auch für Beratungen über Leistungen zur Teilhabe sowie über besondere Hilfen im Arbeitsleben.
(4) In den Versammlungen schwerbehinderter Menschen berichtet der Arbeitgeber über alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen.

oh, siehst du was da steht? Und wie war das? Für ne Rehabilitation gibt es Verträge zwischen Arbeitsamt und WBFm? Ja? Wie kommst du darauf?

Du erzählst mir doch sicher den Unterschied zwischen Rehabilitation und Rehabilitation und warum bei den einen Menschen die Rehabilitation von den Rentenkassen gezahlt und bei anderen die Agentur für Arbeit.

Es gibt in der Tat Verträge zwischen Institutionen. Ich denke du wirst des Lesens mächtig sein. Integrationsverträge gibt es zwischen Werkstatt für Behinderte, behinderter Betroffener und integrationfirma.

Darüber haben wir schon vor Tagen gesprochen. Dabei geht es die Behinderten aus den Behindertenwerkstätten in eine reguläre Firma auf den 1. Arbeitsmarkt zu holen. Angestrebtes Ziel Werkstätten für Behinderte Stück für Stück abzuschaffen.

Highner64  29.07.2024, 21:42
@TJDettweiler

😂😂😂…Du kannst gar keine Fehler eingestehen, was? Du hast o.s. stur behauptet, es gäbe keine verbindlichen Gesetze zu den Vereinbarungen.

Ich habe Dir dies widerlegt und das Gesetz benannt.

Du kopierst dann das Gesetz, dessen Existenz Du ja anfänglich mehrfach bezweifelt hast, hier rein…und willst damit (!) Deine Fachlichkeit beweisen!

Du beweist damit nur, dass Deine Persönlichkeit sehr problematisch ist.

Im zweiten Teil versuchst Du durch Eröffnung eines nichtzutreffenden und zu diesem Thema irrelevanten Nebenthemas von Deinen Unvermögen abzulenken.

Geb doch einfach zu, dass Du keine Ahnung hast - dann könntest Du Dir vielleicht noch ein bisschen Selbstwert erhalten. So bist Du nur die volle Lachnummer.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 21:56
@Highner64

Ich kann Fehler einsehen wenn du mal bei einem Thema bleiben würdest aber irgendwie ist dir das ja nicht möglich.

Ich denke ja nicht dass du wegen mir Antwortverfasser mit deinen Benachrichtigungen zuballerst.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 23:27
@Highner64

Unter der von dir verfassten Antwort kannst du das gerne bekommen

Inklusion ist ja ganz nett - Integration jedoch noch nicht mal voll umgesetzt. Manches an Inklusion find ich auch voll daneben…eine gelungene Integration ist meist ausreichend sinnvoll, auch umsetzbar. Und genau da drum, die Praktikabilität, geht s…und den Aufwand /Kosten - der muss ja auch erklärbar sein, halt eben die Machbarkeit.
z.B.:
Aufzüge für Gehbehinderte sind wichtig -die müssen auch im Neubau in allen Arbeitsgebäuden drin sein…aber niemand kann verlangen, dass man schöne, denkmalgeschützte Gebäude damit verschandelt. Es muss Maß gehalten werden - nur so geht da die Bevölkerung mit.
Wenn verlangt wird, dass lernbehinderte Kinder ins Gymnasium gehen dürfen, kann man das niemandem erklären.
etc.
Ich arbeite seit 40 Jahren mit behinderten Jugendlichen, erlernte ihre Kommunikationsformen, ihre Kultur und Lebensproblematik. Da half ich…integrativ!
Seit 25 Jahren habe ich ein Mandat in der betrieblichen SB-Arbeit, eine Integrations- jetzt auch eine Inklusionsvereinbarung für den AG geschrieben, gewacht, dass diese nach SGB 9 - Standart umgesetzt wird (Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, Einstellungen, Teilhabe, Kündigungsschutz u.v.m.).

Aber Inklusion ist da, in der Praxis, nur träumerische Augenwischerei .
Soll ICH jetzt, innerhalb dieses Monats, darauf hinweisen, dass mehr getan werden muss? Sorry, ich bin Profi, mit Ein-und Durchblick…darum behaupte ich:

So kann man nichts erreichen! Wir haben einen Sozialstaat, der sich super um Menschen mit Behinderung kümmert…da braucht s konstante fachliche Arbeit - keinen stolzen Monat.


Highner64  12.07.2025, 01:50

Danke für das Danke

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 01:46

Nein, du bist alles andere als ein Profi

Highner64  24.07.2024, 02:28
@TJDettweiler

…und wieder beleidigen! Merkst Du nicht, wie Du Dich selbst disqualifizierst? Ist ja schon peinlich…

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 01:40

Wo und wie hat sich denn deiner Meinung nach ein zb blinder Mensch unter sehenden Menschen sich denn zu integrieren, du Witzbold?

Highner64  24.07.2024, 02:02
@TJDettweiler

Jetzt wirst Du beleidigend. Warum? Hast wohl keine Argumente.

ja, sollen jetzt alle Leute mit geschlossenen Augen rumlaufen?

Eine Behinderung ist immer ein Schicksalsschlag - klar - willst Du deswegen Streicheleinheiten? Man kann einen fehlenden Sinn durchaus durch Schärfung eines anderen einigermaßen kompensieren…das nimmt dem ganzen nicht die Tragik - aber ist denn die nichtbehinderte Bevölkerung dafür verantwortlich, oder soll darunter leiden? Finanziell bringt man ja Opfer (Blinde bekommen als einzige Behinderte ein Blindengeld, 200,-, abzugsfähig).

Highner64  24.07.2024, 02:03
@Highner64

Du merkst - und bist mir dankbar, dass ich selbst so nem selbstmitleidszerfressenen Troll eine fachliche Antwort gebe.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 02:09
@Highner64

Sie ist voll von ergoogelten begriffen. Hast aber leider falsch eingeordnet

Highner64  24.07.2024, 02:26
@TJDettweiler

😂😂😂als Profi muss ich auf meinem Fachgebiet nicht googlen…kleine Fehler mach ich aber schon mal

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 02:44
@Highner64

Du hast geschrieben dass du „Inklussionsvereinbarungen“ erstellst. So etwas gibt es nicht. Die Inklusdionsvereinbarung war ein Entwurf war als Gesetz in Kraft bis das Inklussionsgesetz in Kraft trat.

ansonsten gibt es keine „inklussionsverträge“

Das ist vollkommenes Getrolle. Gibt es in eurer Firma auch Frsuenrechtsverträge?

Firmen haben ab einer bestimmten Größe ne Behindertenquote zu erfüllen. Für die Umsetzung der Rechte für Behinderte Arbeitnehmer ist der Behindertenbeauftragte zuständig

Und das Amt für Verdorgungsangelegenheiten.

Highner64  24.07.2024, 11:23
@TJDettweiler

😂🥳sorry, aber Du hast so was von gar keine Ahnung!

Das Problem ist nur, dass Du hier eine Meinung zum Besten gibst, die halt einfach falsch ist. Weil Du Dich nicht auskennst. Nicht mal Halbwissen. Dann aber erwartest, dass man Dir Recht gibt. Ist dem nicht so, kommst Du natürlich gewaltig ins Straucheln. Leider hast Du noch nicht die charakterliche Stärke, Fehler zu erkennen und einzugestehen und darüber ins Gespräch zu gehen.
Du bist halt noch sehr unreflektiert, nicht kritikfähig, sehr, sehr kindlich…

PS: wenn Du aus dem Gesetzestext zitierst, solltest Du zumindest dies richtig machen🤣🤣🤣

Aber: Was hat unsere Diskussion hier eigentlich mit Deiner ursprünglichen Frage zu tun?

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 11:36
@Highner64

wenn du das arbeitest was du hier angibst, müsstest du doch wissen dass das Ziel von der Arbeit die du machst die Abschaffung von Werkstätten von Behinderten ist.

Highner64  24.07.2024, 11:50
@TJDettweiler

😆😎nun, da hast Du teilweise recht. Die meisten Fachleute - dies ist aber die politische Ebene (ich arbeite in der Praxis) - sehen dies auch kritisch. Aber, welche sinnvolle Alternative könnte es geben? Einfach nur abschaffen ist keine Lösung…auch nicht möglich…wäre von vielen Teilnehmern auch nicht gewünscht.
Bist Du denn in ner WfbM? Dann hör Dich doch mal um…

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 11:55
@Highner64
Die meisten Fachleute - dies ist aber die politische Ebene (ich arbeite in der Praxis) - sehen dies auch kritisch.

Was für ne Fachleute denn?
erzähl mir mal welche Fachleute es in diesem Bereich angeblich gibt.

Damit ich verstehe von was du da redest.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 12:04
@Highner64
Bist Du denn in ner WfbM? Dann hör Dich doch mal um…

du hast erzählt du würdest in nerAG arbeiten. Ne Wfbm ist keine AG. Es ist ne gGmbH. Ne Gemeinnützige GmbH. Die keinen Profit erzielen darf.

Auch hat kein Mensch der in ner Werkstatt für Behinderte ein Arbeitsvertrag denn das ist immer eins Rehamassnahme

Highner64  24.07.2024, 12:17
@TJDettweiler

Oh jeh…😂😂. .. AG bedeutet in der Arbeitsrechtlichen Sprache ArbeitGeber. Ich spreche auch nicht von einem Arbeitsvertrag…oder hab ich das irgendwo getan? Ein Teilnehmer,- oder Rehabilitantenvertag ist in der Tat was anderes.

Du kostest mich mit Deiner bildungsfernen, laienhaften Unwissenheit viel meiner wertvollen Zeit. Honorier das jetzt gefälligst!

Highner64  24.07.2024, 12:29
@TJDettweiler

Formulier Deine Anliegen gefälligst als Bitte! Sonst lassen wir s - ich bin Dein Gedöns langsam leid.

Halt eben die politischen Entscheider…Gremien mit Landesbehindertenbeauftragten, Parteien, Abgeordnete, die Regierung, etc. Klar, die haben auch noch anderes/Wichtigeres zu tun, aber, wenn Du Dich beschweren willst, dann musst Du versuchen, für Dein Interesse einen Kommunalpolitiker zu gewinnen. (Oder selbst in die Politik gehen.

Die direkten Fachleute, die eine relevante Meinung zu haben, sitzen im Gesundheitswesen, den Landratsämtern, den Kommunen.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 12:40
@Highner64

Ne du erzählst einfach Blödsinn und ich weiß nicht was du davon hast. Ich habe eine Frage gestellt ob sich Leute für die Inklussion von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Wenn ja gesagt wird ok, wenn nein, auch in Ordnung. Eine Begründung zu ner Meinung wäre schön und wenn ich keine bekomme, dann ist das auch ok.

Aber du erzählst du wärst:

Seit 25 Jahren habe ich ein Mandat in der betrieblichen SB-Arbeit, eine Integrations- jetzt auch eine Inklusionsvereinbarung für den AG geschrieben, gewacht, dass diese nach SGB 9 - Standart umgesetzt wird (Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, Einstellungen, Teilhabe, Kündigungsschutz u.v.m.).

Was rechtlich keinen Sinn ergibt. Denn das 9. Sozialgesetzbuch bezieht sich Auf Werkstatt für Behinderte. Wenn ein Mensch die Kriterien erfüllt werden Verträge zwischen der Argentur für Arbeit und Werkstätte für Behinderte geschlossen. Das sind Standardverträge mit dem Staat.

und bei Bedarf können laut diesem Gesetz Menschen über diesen Paragrafen Alltagsassistenz und begleitende Betreuung beantragen. Etwas anderes nochmal zur gesetzlichen Betreuung die es auch bei Bedarf gibt.

Mein Problem ist dass du Dinge erzählst die es gar nicht gibt und nicht so rechtens ist. Wenn ich dich darauf anspreche dann antwortest du nicht drauf sondern wirst immer wieder persönlich.

Wie zum Beispiel auf die Frage was „Leute vom Fach“ sein sollen?

Wie ich schon sagte, WfBms sind gGmbhs. Da gibt es keine AGs. Träger von Werkstätten für Behinderte sind immer irgendwelche gemeinnützige Organisationen wie zb Caritas oder Diakonie.

Highner64  24.07.2024, 21:18
@TJDettweiler

In der Tat, ich beantworte nicht gleich jede Frage…Du ja aber überhaupt nicht.

Wenn dann das, was ich schreibe, als Blödsinn bezeichnet wird, ist das natürlich ärgerlich. Vor allem, wenn s von jemandem kommt, der ersichtlich absolut keine Ahnung hat.

Was ergebe keinen Sinn🤣🤣? Auch noch rechtlich?😂🤣😂🥳

Das SGB 9 bezieht sich auf alles, was z. B. Behinderung betrifft. Es ist in 3 Teile strukturiert. Für mich interessant ist nur der dritte Teil. Er umfasst die Paragraphen 151 (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht) bis 241 und ist in 14(?) Kapitel gegliedert. Nicht alle dieser fast 100 Paragraphen sind für meine Arbeit/mich interessant. Die wichtigsten für die Tätigkeit als Vertrauensperson sind 176 bis 179. Die kann ich auswendig…ansonsten muss man halt wissen, wo s stehen könnte.

Die Thematik WfbM sind in Kapitel 12, Werkstätten für behinderte Menschen, Paragraphen 219, 220 bis …? (da bin ich mir nicht so sicher), sowie Teil 1 Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, Kapitel 10, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben niedergeschrieben.

Alltagsassistenz - das wird vom Persönlichen Budget bezahlt…Ich vermute, § 29, also steht s im Buch ganz vorne. Kann mich auch täuschen).

Begleitende Betreuung - gibt s so nicht…vielleicht meinst Du die begleitende Hilfen 9m Arbeitsleben, oder den Integrationsfachdienst…?

Gesetzliche Betreuung - …wär doch was für Dich?

Inwiefern werde ich auf Deine Frage, was Leute vom Fach seien, denn persönlich? Ich hab halt welche aufgezählt. Weißt Du aber nicht, was der Ausdruck „vom Fach“ bedeutet,…erkläre ich Dir gerne: Das sind die Menschen, die ihren Job durch Ausbildung, oder Studium, oder Fort- und Weiterbildungen gelernt haben, mit diesem Erlernten arbeiten.
Alles andere sind wichtigtuerische Schwätzer.

Von was bist Du denn „vom Fach“?

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 21:31
@Highner64

Du hast mir immer noch nicht erzählt von welchem „Fach“ man sein soll?

Highner64  24.07.2024, 23:04
@TJDettweiler

Ich hab gerade gelesen, ich hatte Dir die Frage nach den Fachleuten schon explizit erklärt.

Doch, natürlich.

Wenn Du s besser weißt, als ich, warum fragst Du dann?

Jetzt geh schlafen, mein kleiner Autist…

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 23:05
@Highner64

Du hast geschrieben dass irgendwas unter Fachleuten schon bekannt wäre. Willst aber nicht verraten was für Fachleute das sein sollen

Highner64  24.07.2024, 23:13
@TJDettweiler

Meinst Du?…Ja, ja (wahrscheinlich Dein Krankheitsbild/Diagnose - also Autismus - und das kommt ans Schwarze Brett Deiner Werkstätten😄…nee, nee, Mann…das weiß doch eh schon jeder)

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 23:19
@Highner64
Wahrscheinlich…Mein Krankheitsbild/Diagnose…das weiß doch eh schon jeder

ich kann von deinem Wirrwarr aus Wörtern nicht verstehen was du sagen willst.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 13:00
@Highner64

„Mein Problem ist ein viel größeres“- und weiter? Willst du dich um meine Probleme kümmern oder was soll dieser Nazispruch?

Highner64  25.07.2024, 14:48
@TJDettweiler

Nein, ich hab geschrieben DEIN Problem ist ein viel größeres! Dass das aber ein Nazispruch sei, wusste ich nicht…da kennst Du Dich wohl besser aus.

Und: Richtig…warum sollte ich mich um Deine Probleme kümmern wollen? Sind doch Deine…Ich wollte Dir eine Frage beantworten. Du hast ein Kasperlestheater draus gemacht…dann lassen wir s doch.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:09
@Highner64

ja, dann bevormunde hier doch nicht jeden der hier ne Antwort verfasst hat und ich Näheres über ihre Meinung wissen möchte.

Highner64  25.07.2024, 15:21
@TJDettweiler

Brauchst wohl unbedingt das letzte Wort…geb ich Dir gerne…wenn s Dich glücklich macht - hast sicherlich sonst nicht viel, was Dich glücklich machen könnte, Kasperle…

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:27
@Highner64

zum Millionengrenze mal. Ich habe hier nach Meinungen gefragt. Und ggf Leute gebeten mir ihre Meinungen oder was sie geschrieben haben näher zu erläutern. Ich weiß natürlich dass viele Zuviels ne Meinung haben aber keine wirkliche Begründung. So sind Menschen eben. Nichts schlimmes.

Mehr nicht. In deinem Fall hast du Leuten Rechte bezüglich ihrer Daten abgesprochen. Hast behauptet dass wenn das Arbeitsamt irgendjemanden irgendwo anmeldet Daten rausgeben würden. Was gegen das Gesetz wäre.

Wenn du dieser Meinung bist dass diese Straftaten vom Amt begangen werden dann ist das eben so.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:36
@Highner64

Was hast du davon irgendjemandem unbeteiligten hier Straftaten zu unterstellen?

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:44
@Highner64

Darf dein Arbeitgeber deine Akte an ein anderes Unternehmen weitergeben?

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 16:00
@Highner64

Weiß nicht was ich nächstes Jahr Oktober wähle. Ist noch ne Weile hin

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 16:02
@Highner64

Wo habe ich geschrieben was ich nächstes Jahr wähle?

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 20:31
@Highner64

Hast du einen Link damit ich verstehe von was du sprichst?

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 22:02
@Highner64

ich warte immer noch auf den Beweislink, der belegt dass ich im Internet rumpusaune wen ich wähle.

Highner64  25.07.2024, 22:57
@TJDettweiler

Ich find s halt schon übel, aber kann klar jeder machen, was er will. Das ist ein freies Land.

TJDettweiler 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 00:18
@Highner64

Dir muss man schon ne gute Besserung wünschen. So schlimm wie das offensichtlich bei dir ist.