schutzvertrag rechtkräftig?

8 Antworten

Hallo,

der Vertrag ist rechtswidrig.

Wenn du ein Tier erwirbst, dann gehört es dir und du kannst damit machen was du möchtest und bist dem Verein zu nichts verpflichtet, weder Infos zu geben, noch sie in dein Haus zu lassen, noch Welpen (die das Tier hoffentlich nicht bekommt) nur über den Verein zu vermitteln.

Da erlauben sich viele Tierheime und Tierschutzvereine zu viele Ansprüche. Wenn das Tier abgegeben und das Geld bezahlt ist, haben sie diese jedoch nicht mehr. Muss man ihnen aber nicht unbedingt unter die Nase reiben, wenn man ein Tier von da adoptieren möchte. Würde mich da erst auflehnen, wenn sie ihre "Rechte" geltend machen wollen. Erfahrungsgemäß nutzt die aber kein Tierschutz.

Mit freundlichen Grüßen

VanyVeggie


Angi7777  14.08.2021, 08:52

Der Vertrag wurde anwaltlich geprüft und isr leider rechtskräftig 😭

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Corolla20 
Beitragsersteller
 25.04.2018, 20:37

danke, also wollen will ich das auch nicht mit den welpen. nur im fall das...

ok also so wie es mir dachte. danke

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VanyVeggie  25.04.2018, 20:39
@Corolla20

Einfach weil es mir am Herzen liegt: Es gibt kein Fall, in dem man dann als Halter nicht versagt hat, wenn die Hündin trächtig wird. Die 2x im Jahr, wo Hündin läufig ist muss man einfach gut aufpassen.

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Nein solche Verträge sind nicht mal das Papier wert auf dem sie gedruckt sind.

Sobald der Hund an dich verkauft wurde bestimmst du allein über den Hund ohne jede Verpflichtung.

Nur wenn in einem Vertrag festgehalten ist, dass der Hund immer Eigentum des Tierheims bleibt, dir der Hund also niemals gehören wird, können Regeln aufstellen.

So einen Hund hat man dann nur in Pflege.

Hahaha,der Schutzvertrag schützt den Verkäufer davor,einer geregelten Arbeit nachzugehen.!!!

Hallo,

leider geht aus dem Bild nicht hervor, ob es sich um einen Pflegevertrag oder um einen Kauf-/Übernahme-/Adoptionsvertrag handelt.

Bei einem Pflegevertrag verbleiben die Eigentumsrechte beim Tierschutz - der Halter "pflegt" das Tier nur - dann wären solche Bestimmungen schon rechtsgültig. Der "Kaufpreis" wird dabei als "Spende" deklariert.

Bei allen anderen Verträgen, bei denen es auch eine Schutzgebühr oder einen Kaufpreis gibt (nicht Spende!), gehen die Eigentumsrechte an den Käufer über. Dann sind alle diese Bestimmungen null und nichtig.

Es sei denn, die Bestimmungen würden ohnehin geltendem Recht (TierschutzG oder Hundehalterverordnung etc.) entsprechend. Das gilt natürlich immer.

Niemand hat auch ein Recht, ohne Anmeldung nach dem Rechten sehen zu wollen - bzw. muss derjenige dann damit rechnen, nicht hineingelassen zu werden.

Aber immer daran denken: Tierschutzvereine wollen tatsächlich das Beste für die Tiere. Da auch sie bei einer Vermittlung den Menschen nur vor den Kopf schauen können und diese auch nur über eine kurze Zeit erleben (und die Menschen das Blaue vom Himmel lügen können), versuchen die Vereine natürlich, ihre Schützlinge abzusichern, so gut es geht.

Sie leisten tolle Arbeit, fast immer und ausschließlich ehrenamtlich in ihrer Freizeit - und wünschen sich nur prima Familien für die Hunde. Sie sind keine Feinde, und wer ein gutes Gewissen und nichts zu verbergen hat, sollte auch vertrauensvoll mit solchen Orgas zusammenarbeiten.

Im Mittelpunkt steht der Hund - beide Seiten (Vermittler und neue Halter) wollen doch genau das Gleiche: ein glückliches Leben für einen liebenswerten Vierbeiner.

Gutes Gelingen

Daniela


Angi7777  02.03.2021, 14:54

Ich habe auch eineSchutzgebühr bezahlt. Es wurde ausdrücklich vermerkt, dass es sich um keinen Kaufvertrag handelt, nach Paragraph XYZ.
Der Tierschutz sei lebenslang Eigentümer, ich nur Halter.
Wie sieht es da rechtlich aus?

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dsupper  02.03.2021, 14:58
@Angi7777

Wenn du tatsächlich einen Pflegevertrag abgeschlossen hast - dann muss das da auch genau so stehen. Nicht "Kaufvertrag", nicht "Adoptionsvertrag" .... sondern PFLEGEVERTRAG. Dann ist so ein Vertrag auch rechtskräftig, WENN sich die Tierschutz-Orga noch irgendwie weiterhin an Kosten beteiligt, z.B. durch eine (vergünstigte) Haftpflichtversicherung über die Orga, durch Bestimmungen sich an möglichen OPs zu beteiligen .....

Aber das ist ein ganz ganz schwieriges Thema, denn da kommt es im Fall der Fälle auf oft nur sehr geringfügige schriftliche Details an.

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Angi7777  07.03.2021, 09:05
@dsupper

Vielen Dank, es steht nur da Übernahme der Haltetschaft. Mehr nicht. Wer Eigentümer ist, ist gar nicht geregelt. Kein Schutzvertrag nur Übernahmevertrag mit Schutzvergebühr. Tassoummeldung wird mir verwehrt,

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Angi7777  11.03.2021, 15:48
@dsupper

Mir wurde jetzt gesagt, dass es gar keinen Eigentümer des Katers gebe. Also bin ich jetzt Besitzer und die Orga ist gar nichts mehr? Ich lasse jetzt von Anwalt Ackenheil meinen Vertrag auf Herz und Nieren prpfen.

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dsupper  11.03.2021, 15:59
@Angi7777

Bitte immer genau Besitz und Eigentum unterscheiden. Solche Verträge im Zweifelsfall von einem RA überprüfen zu lassen, ist häufig die beste Lösung, wenn es Probleme gibt.

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Es gibt Klauseln die schon verhandelt wurden. So kann der Tierschutzverein z.B. nicht einfach so Zutritt verlangen, wenn er das wünscht und Hunde einfach mit nehmen geht auch nicht.

Es gibt Veterinärämter die sich um das Wohl von Tieren kümmern. Der Einwirkungsbereich den sich die Tierschutzoprgansisationen wünschen, geht zu stark in die Privatsphäre der Hundehalter ein und ist rechtswidrig. Natürlich können sie aber den Weg über die Polizei und das Veterinäramt gehen, wenn sie das Wohl des Hundes in Gefahr sehen.

Weiter muss der Tierschutz auch erstmal beweisen, dass der Hund denen gehört. Streuner und Tierheim- bzw. Tötungsstationshunde aus dem Ausland gehören der jeweiligen Gemeinde, aus der sie kommen. Es müsste also hier einen Kaufvertrag geben, den es aber nie gibt. Im Einzelfall müsste also geprüft werden wie man zum Besitzer wird.

Dennoch kann Dir keiner genau sagen, was genau entscheiden werden würde, wenn Du Dich mit der Organisation um Vertragsinhalte streitest bzw. sie meinen Du würdest ihre Auflagen nicht erfüllen.

Wir haben einen ähnlichen Vertrag unterschrieben - Wobei unser Vertrag sich schon anders liest. Wenn unsere Hündin nicht kastriert wäre, hätte man sich vorbehalten mögliche Welpen mit dem gleichen Schutzvertrag selbst zu vermitteln. Hierbei wird verhindert das der Eigentümer Profit mit Welpen machen kann. Leuchtet mir auch ein. Unsere Hündin müssten wir dann nicht abgeben. Auch gibt es keine Vorgabe wann wir zum Tierarzt müssen. Dafür gibt es nur Empfehlungen.

Wir sind rechtsschutzversichert, wenn es zu Problemen kommen sollte. Diese würde ich laut unserem Vertrag nur sehen, wenn man Zutritt zu unserer Wohnung verlangt. Ich hab kein Problem mal jemanden rein zu lassen aber wenn jetzt jemand meint jeden Monat oder unangemeldet nach unserem Hund gucken zu müssen, würde ich rebellieren.

Wir haben zwar noch einen sporadischen Kontakt zu den Pflegeeltern unserer Hündin, informieren sie gerne wie es ihr geht und wie sie sich entwickelt aber die erwarten keine Rechenschaft von uns, geschweige denn irgendeinen Zutritt. Wir haben uns mal zum Gassi gehen verabredet und mein Mann schickt ihnen hin und wieder ein Bild. Sie haben aber einfach Interesse, da ist kein Bedürfnis uns zu kontrollieren.

Wenn die von Dir gewählte Organisation schon viele Gerichtsverfahren am Hals hat, ist davon auszugehen, dass sie ihre "Rechte" aus dem Vertrag aus ausgiebig nutzen wollen. Da wäre ich schon vorsichtig.

Richtig wäre eigentlich, dass es eine Kontrollphase gibt und sich nach Zeit X der Eigentum an den Hundehalter überträgt. Ich weiß nicht wie viel schlechte Erfahrung die Organisationen machen, ob die Verträge hysterisch sind oder nötig. Wenn Dir eine Klausel gar nicht passt, steht dir natürlich frei einen eigenen geänderten Vertrag aufzusetzen oder ihn nicht zu unterschreiben.