Miete mit Hund?
Folgendes: Mein Freund ist vor 6 Jahren mit seiner damaligen Freundin in eine Mietwohnung gezogen, in dem Mietvertrag steht, dass Tiere die Stören, sowie Hunde und Katzen verboten sind.
nun möchten wir allerdings eine französische Bulldoge zu uns holen, ich würde gerne wissen ob die Klausel Wirksam ist, da er den Vertrag vor ein paar Jahrwn bereits unterzeichnet hat.
9 Antworten
Wenn Hunde verboten sind - sind sie verboten. Es gibt zwar ein Urteil dass der Vermieter das nicht ohne Grund verbieten kann - aber ein Grund findet sich immer.
Du kannst nochmal den Vermieter fragen. Aber wenn es damals so in eurem Vertrag steht, dann gilt das auch so - außer er hat seine Meinung geändert.
Eine generelle Verbotsklausel von Hunden und Katzen (andere Tiere können ohnehin nicht verboten werden (außer vielleicht giftige Tiere) ist in einem Mietvertrag unwirksam.
Wenn natürlich in diesem Mietvertrag als zusätzliche, eingefügte Klausel dieses Hundeverbot aufgenommen wurde, dann muss man sich daran auch halten.
Ansonsten muss man die Hundehaltung beim Vermieter nachfragen und er kann sie nur mit einem guten, nachvollziehbaren Grund ablehnen.
Nun liegt es aber leider nicht am Mieter, ob dieser den Grund für gut und nachvollziehbar hält. Wenn man diesen Grund nicht akzeptieren kann, dann bleibt einem nur der Weg zum Anwalt und u.U. eine Klage, bei der dann das Gericht über diesen Grund entscheidet.
Das kostet Nerven, viel Geld, viel Zeit und zerstört natürlich jedes gute Verhältnis zum Vermieter. Und wahrscheinlich wird man, wenn man gewinnt und ein Hund einziehen darf, seines Lebens nicht mehr wirklich froh. Denn Hunde die stören, müssen wieder ausziehen. Also würdet ihr in diesem Fall sicher ständig mit Klagen über den Hund bombardiert.
Besser ist es, sich eine andere passende Wohnung zu suchen und sich direkt in den Mietvertrag die Erlaubnis zur Hundehaltung hineinschreiben lassen.
Die Klausel ist nicht wirksam, trotzdem braucht ihr das Einverständnis des Vermieter, der aber nur ablehnen kann, wenn er einen vernünftigen Grund hat, den er auch benennen muß.
Abgesehen davon, dass Ihr Euch nach dem richten müsst, was der Vertrag vorgibt, möchte ich Euch bitten, auf Tiere aus Qualzuchten zu verzichten.
Nein sie ist nicht automatisch unwirksam. Insbesondere weil ich hier Störfaktor als Begründung bereits aufgenommen worden ist
Den kann man sich aber nennen lassen und wenn der nix taugt, kann man sogar gerichtlich dagegen vorgehen.