Schutz- Verwahr- Kauf- oder Übergabevertrag?

3 Antworten

Hallo, 

ich habe das auch mal gelesen und mich näher damit beschäftigt. Hier wird es ganz gut erklärt: http://www.kaninchenwiese.de/haltung/anschaffung/schutzvertraege/

Ist zwar Kaninchen, aber das Prinzip ist das Selbe. 

So ziemlich jedes Verein weiß, dass ihre Schutzverträge unwirksam sind. Es dient als Abschreckung. Die meisten die das lesen, setzen sich damit nicht weiter auseinander. Wer nicht zustimmt, ist dann für die meisten Vereine eh nicht gut genug für´s Tier. 

Mit freundlichen Grüßen

VanyVeggie

In meinem Tierheim hatten wir rechtlich abgesicherte Verträge.

1. Übereignungsvertrag: Jemand gibt sein eigenes Tier dem Tierschutzverein ab, es ist frei von Rechten Dritter. Der TSV wird mit der Übergabe der Eigentümer des Tieres und kann es weitervermitteln. Der alte Besitzer (oder Übereigner) bekommt weder den Namen noch die neue Anschrift desjenigen, der das Tier vermittelt bekommt,

2, Schutzvertrag: Der TSV übergibt das zu vermittelnde Tier an Person XY, die vom Tag der Übernahme an für sämtliche Kosten wie Futtern, Steuern, Tierarztkosten, aufkommt. Der TSV bleibt Besitzer des Tieres. Im Falle einer Rückgabe oder Herausgabe aus tierschutzrechtlichen Gründen verbleibt die Vermittlungsgebühr beim Tierheim. Das Tierheim verpflichtet sich, das vermittelte Tier jederzeit ohne Angaben von Gründen wieder aufzunehmen. Mit dem vermittelten Tier darf nicht gezüchtet werden, es darf weder im Zwinger noch in Anbildehaltung gehalten werden oder ohne Zustimmung des TSV weitergegeben werden.

Daß der TSV der Besitzer bleiben soll, hat einen reinen Tierschutzaspekt: Wenn ich Dir einen Hund vermittle, und Du gehst nicht gut mit ihm um, kann ich Dir MEIN EIGENTUM wegnehmen. Geht es in Deinen Besitz über, muss ich es HERAUSKLAGEN. Das kann dauern und das Tier erlebt es im schlimmsten Fall nicht mehr.

Natürlich gibt es ein paar schwarze Schafe unter den Tierschützern, wie überall im Leben, die sich fast ein Hobby daraus gemacht haben, ein Haar in jeder Suppe zu finden, und das Tier dann zurückzuholen. Mehrfach vermiittelt, mehrfach Kohle. Das ist nicht in Ordnung

Die Schutzgebühr in einem Tierheim sind ja nicht die Kosten, die für dieses Tier entstanden sind. Tierärzte, Strom, Wasser, Instandhaltung und Neubauten werden nur mit ganz harter Währung und nicht mit Futterdosen bezahlt. Und jetzt bin ich mal von kostenlosen Pflegekräften und ausreichend Futterspenden ausgegangen. Außerdem haben wir den Leuten die Rücknahme der Tiere zu jeder Zeit angeboten, damit immer eine Sicherheit für alle Fälle da war, ebay-Kleinanzeigen wören bei uns gescheitert. Wenn dann Schutzverträge nicht gültig wären, existiert das Heim vielleicht schon gar nicht mehr oder man verlangt vom Abgebenden Geld. Nur ohne finanzielle Hilfe kann kein Tierheim bestehen. Und reich sind nur die großen TH, die Erbschaften und reiche Spender haben. Die kleinen, die die Arbeit machen, haben davon nichts.

Viele dieser sogenannten Schutzverträge halten einer juristischen Prüfung nicht stand.
Du hast recht, im juristischen Sinne ist es ein Kauf, der da stattfindet. Eine Rückholung des Tieres ist so nicht möglich.

Unberührt bleibt natürlich eine Anzeige wegen schlechter Haltung und damit Vergehen gegen das Tierschutzgesetz. Das ist aber immer möglich, mit und ohne Kauf- oder Schutzvertrag.
Dann muß aber der Weg über die Polizei oder das Veterinäramt gegangen werden. Eine eigenmächtige Wegnahme eines Tieres durch einen Tierschutzverein ist nicht legal.

Insofern hat der Schutzvertrag, wie VanyVeggie schon schrieb, mehr eine psychologische Funktion.

Bei dem, was du über deinen Vertrag schreibst, wäre eine willkürliche Wegnahme deines Tieres nur möglich, wenn du dich ins Bockshorn jagen läßt.
Wenn du dich auf stur stellst, passiert gar nichts. Du brauchst nicht mal einen Rechtsanwalt.

Weiterhin viel Spaß mit deinen Frettchen :-)