Hund aus Tierschutz übernommen - schwere HD - Kosten erstattung?

7 Antworten

Hallo,

höchst merkwürdige Orga, an die du da scheinbar geraten bist - aber auch in diesem Metier mischen mittlerweile viele "Geschäftemacher" mit - lassen sich Hunde aus dem Ausland doch über die Mitleidsmasche wunderbar "verkaufen".

Bei den mit persönlichen bekannten Orgas werden die Hunde vor der Abgabe, in Spanien gründlichst untersucht. Notwendige Versorgungen und auch Operationen werden dann vor der Suche nach neuen Eltern durchgeführt. Manchmal auch - wenn es um langwierige Dinge geht - werden Eltern gesucht, die sich über die kommende Problematik überaus klar sind - aber immer gibt es dann einen "Topf", aus dem die Kosten beglichen werden. Dafür gibt es Spendenaufrufe, Flohmärkte, Versteigerungen etc. - bisher ist das benötigte Geld immer noch zusammengekommen.

Dass "deine" Tierschutz-Orga so merkwürdig reagiert, gibt mir doch zu denken ....

Und bzgl. deiner Frage wirst du eher auf den Kosten sitzenbleiben. Jetzt wäre es wieder sinnvoll, keinen Übernahme- oder Kaufvertrag abgeschlossen zu haben - sondern eben nur einen der (verhassten und immer wieder als negativ propagierten) Pflegeverträge, denn dann hätte die Orga für diese Kosten aufkommen müssen.

Leider ist es aber tatsächlich so, dass bei jedem Tier exorbitant hohe Tierarztkosten entstehen können - egal, wo es herkommt. Allerdings könnte man einen Züchter zwei Jahre lang in eine Sachmangelhaftung nehmen, ziemlich egal, ob solche Paragraphen im Kaufvertrag stehen oder nicht.

Ob das bei einer Tierschutz-Orga auch geht, kann ich dir nicht sagen, das müsstest du bei einem Rechtsanwalt erfragen und ggfs. einklagen. Was aber auch wieder mit Risiken und Kosten verbunden ist.

Das Geld ist wahrscheinlich besser in einer OP - wenn möglich - investiert.

Alles Gute für den Hund

Daniela

du kennst den vertrag und der sagt dir: nein, du kriegst keine Kostenerstattung und auch keine Schutzgebühr zurück.

das Tierheim hatte im übrigen auch kosten mit dem Hund, da finde ich eine Schutzgebühr gerechtfertigt.

christoph79 
Fragesteller
 03.03.2016, 09:47

nocheinmal es geht nicht darum dass ich etwas bezahlen musste. Es geht darum dass wahrscheinlich eine Krankheit verschwiegen wurde und die Frage ist wie es bei sowas rechtlich ausschaut.

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Goodnight  03.03.2016, 09:55
@christoph79

Die nehmen allerhöchstens den Hund zurück, aber bezahlt wird sicher nichts. Noch nicht mal den Kaufpreis wirst du zurück bekommen.

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Schokolinda  03.03.2016, 11:41
@christoph79

dass du etwas bezahlen musstest und eine Rückerstattung erwartest, hast du selbst thematisiert.

ihr habt, nachdem ihr euch den Hund ausgesucht hattet, noch 2 Wochen gebraucht, um zu sehen, dass der Hund komisch läuft- es kann also sehr gut sein, dass die Beschwerden vorher unauffällig waren. nach meiner Meinung braucht man daher nicht besonders großzügig zu sein, um davon auszugehen, dass nichts verschwiegen wurde, sondern nur nicht aufgefallen ist.

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christoph79 
Fragesteller
 03.03.2016, 12:13
@Schokolinda

nein uns ist nach 2 Tagen schon was aufgefallen und wir waren am 3 Tag bereits beim TA. Nach 2 Wochen kamen alle Befunde bzw. Diagnosen.

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Schokolinda  03.03.2016, 12:34
@christoph79

und ihr habt euch den Hund im Tierheim ausgesucht- wenn euch dort nichts aufgefallen ist, muss es den leuten vom Tierheim auch nicht auffallen.

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christoph79 
Fragesteller
 03.03.2016, 12:55
@Schokolinda

naja wir sind Leien und haben auch das Recht dazu.
Die vom TSV haben da schon mehr Erfahrung. Eine davon ist sogar TA-Helferin.

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Schokolinda  03.03.2016, 16:40
@christoph79

trotzdem muss eine TA-Helferin nicht das gleiche leisten und wissen wie ein Tierarzt, und die anderen leute im Tierheim schon zweimal nicht.

ich finde die Diskussion sowieso schräg: ein Tier ist kein Gegenstand, der nach gewissen vorgaben gefertigt wird- bei Lebewesen kann immer etwas unberechenbares vorkommen. aber hier kriegt man den eindruck, als hätte jemand ein Auto gekauft, dessen Tacho zurückgedreht wurde.

das Tierheim hat euch im vertrag doch darauf hingewiesen: wir bürgen nicht für die Gesundheit des tiers. wieso kauft man das Tier dann, wenn man dieses Risiko nicht eingehen will? durch die vertragsklausel wird man doch mit der nase auf das Risiko gestoßen?!

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christoph79 
Fragesteller
 04.03.2016, 10:00
@Schokolinda

Falsch ! Die Diskussion finde ich schon richtig. Klar ist ein Hund ein Lebewesen und keine Sache. Darum geht es hier auch nicht. Hier geht es nur darum dass der Verdacht hochkommt, dass eine arglistige Täuschung vorliegt. Dafür sprechen unter anderem folgende Faktoren:
Unser TA sagt es hätte auffallen müssen, da die Hündin bereits vorher vom TSV-Tierarzt untersucht wurde. Danach war sie wieder beim TA und wurde kastriert, auch dann hätte man etwas merken müssen. Danach war die Hündin hier in Deutschland bei 4 Familien untergebracht. Laut TSV wurde sie  ohne Angabe von Gründen jedes mal einfach wieder zurückgegeben. Wir sind hin zur Besichtigung und haben sie sofort mitnehmen können ohne vorherige Prüfung unserer Wohnbegebenheiten.

Als ich die nette Frau dann telefonisch informiert hab, hat sie mir zugesichert dass wir auf Unterstützung zählen können. Danach hat man das Röntgenbild nochmal angefordert zur Prüfung. Tja und jetzt kommt die Absage per Mail und man beruft sich auf den unterschriebenen Vertrag.

Also werde ich wohl nicht um eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung drumrumkommen.

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Schokolinda  04.03.2016, 12:46
@christoph79

was heisst "werde um die anzeige nicht herumkommen"? es zwingt dich doch keiner- du könntest es auch "gut" sein lassen.

was du als Argumente für arglistige Täuschung aufzählst, könnte man nach meiner meinung leicht "ausknipsen":

  • vorher vom TSV-Tierarzt untersucht wurde --> der TSV-Tierarzt ist dämlich- es gibt in jedem beruf leute, die ihn eigentlich nicht ausüben sollten. verdächtig wäre aber, wenn der Tierarzt dem verein sehr nahe stehen würde.
  • Danach war die Hündin hier in Deutschland bei 4 Familien untergebracht - wenn dir das bekannt war und dir verdächtig erscheint, hättest du gleich danach handeln = die finger von dem Hund lassen müssen.

aber ich bin kein Jurist, ist nur meine meinung- vielleicht hast du eine rechtsschutzversicherung und damit die Möglichkeit, dich vor der anzeige juristisch beraten zu lassen. andererseits muss man vor einer anzeige gar nicht klären, ob die anzeige berechtigt ist.

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brandon  04.03.2016, 16:37
@Schokolinda

“ich finde die Diskussion sowieso schräg: ein Tier ist kein Gegenstand, der nach gewissen vorgaben gefertigt wird- bei Lebewesen kann immer etwas unberechenbares vorkommen. aber hier kriegt man den eindruck, als hätte jemand ein Auto gekauft, dessen Tacho zurückgedreht wurde.“

👏👏👏👏👏👏👏

So sehe ich das auch.

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adventuredog  04.03.2016, 18:20
@Schokolinda

"wieso kauft man das Tier?"

na vielleicht weil es einem gefiel und man sich bei einem Tierschutzverein auf der sicheren und ehrlicheren Seite wähnte?!

Der Vergleich mit dem Auto ist unpassend. Hier, in dieser Frage, geht es um den Rechtlichen Aspekt dieser Anschaffung und nicht um Moralische Gründe.

 Recht und Moral sind nunmal 2 Paar Schuhe.

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Schokolinda  04.03.2016, 18:29
@adventuredog

"danke" für den hinweis.

mir geht es nicht um moral vs. recht, sondern um lebewesen vs. sache.

gut, tiere gelten als sache. aber wenn man sich ein haustier holt, dann ist das eine andere anschaffung, als wenn sich ein bauer einen zuchtstier holt.

sich in vertragsdingen auf der sicheren seite zu wähnen, ist ziemlich naiv, wenn der vertrag darauf hinweist, dass man es eben nicht ist. in dem vertrag steht doch ganz klar drin: haftung für gesundheitliche dinge ausgeschlossen.

wenn jemand über das, was er vertraglich vereinbart, nicht nachdenkt, ist er selber schuld, und nicht der vertragspartner.

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meine antwort bezieht sich jetzt nur auf den hund: Ich würde die bilder einschicken u.auswerten lassen (in der schweiz zb bern), dannach zu einem spezialisten und so hart es klingen mag, je nach befund einschläfern...wen ein hund ein lebenlang nur unter schmerzen zu leiden hat u.nicht hund sein kann, sollten wir menschen unseren egoismus beiseitelegen und ganz u.gar alleine ans tier denken

nein

hattest du doch so unterschrieben, steht doch da, dass du gerne alle TA-kosten bezahlen möchtest und dass sie eben NICHT haften


du hast es so unterschrieben


christoph79 
Fragesteller
 03.03.2016, 09:42

Ja für alle zukünftigen Krankheiten etc. Aber das ist ein Mangel der anscheinend verschwiegen wurde!

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BeckistwegHAHA  03.03.2016, 09:46
@christoph79

jaha, hatte ich schon dran gedacht


das wäre arglistige täuschung, musst du ihnen nachweisen und wäre eine straftat, keine zivilrechtssache mehr


ich weiß nicht, wie der richter darauf steht, wenn du den tierschutz auf arglistige täuschung verklagst

droh ihnen vielleicht damit, aber rede erst vernünftig mit ihnen, dass sie dir die schutzgebühr zurückgeben


das würde ich versuchen

"passt mal auf jungs, wenn ich jetzt da eine op für paar hundert € machen lasse, ist wohl ersichtlich, dass eine schutzgebühr nicht nötig ist, dann das mit der arglistigen täuschung so nebenbei FREUNDLICH!!!! einflechten und sagen, dass man doch da einen kompromiss über die schutzgebühr treffen sollte"

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christoph79 
Fragesteller
 03.03.2016, 09:52
@BeckistwegHAHA

uns ist bereits nach 2 Tagen aufgefallen dass sie an der Hüfte Schmerzen hat und irgendwas nicht stimmt. Sie war vorher ein paar Monate in Deutschland beim Tierschutzverein und denen ist  nichts aufgefallen ? Selbst unsere Tierärztin ist der Meinung dass es auffallen müsste.

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BeckistwegHAHA  03.03.2016, 09:54
@christoph79

das reicht nicht

man hat das oft bei autos, es ist sehr schwierig, das nachzuweisen

aber eigentlich sollten die die tiere ja da auch untersuchen, oder?

ich würde diplomatisch versuchen, die schutzgebühr zurück zu bekommen

ich würde die nicht unbedingt auf arglist verkagen, weiß ich aber nicht

beim auto oder so, würde ich es natürlich tun

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BeckistwegHAHA  03.03.2016, 09:55
@Goodnight

war ein beispiel, ich weiß nicht

katze hatte mal das hüftgelenk kaputt, die hatten dann die kugel entfernt

900€

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christoph79 
Fragesteller
 03.03.2016, 10:02
@BeckistwegHAHA

Rechtlich gesehen liegt aber ein Sachmangel vor und ich kann nach neuem Recht doch Nacherfüllung verlangen.... oder ?

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christoph79 
Fragesteller
 03.03.2016, 10:25
@BeckistwegHAHA

Naja nicht so richtig. Hab sowas auf einer Anwaltsseite gefunden:
In den meisten Kaufverträgen über Hunde wird nichts über die
Beschaffenheit des Hundes vereinbart. Allerdings liegt laut Gesetz dann ein Mangel vor, wenn der Käufer die Sache nicht in dem Zustand erhält, wie er sie erwarten darf. Das bedeutet, dass der Käufer erwarten darf, einen gesunden Hund zu bekommen. Liegt nach dieser Definition ein Sachmangel vor, so muss der Käufer nach neuem Recht zunächst Nacherfüllung verlangen.

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brandon  04.03.2016, 16:27
@christoph79

“Aber das ist ein Mangel der anscheinend verschwiegen wurde!“

@ Christoph

Du hast keinen Gebrauchtwagen gekauft sondern einen Hund adoptiert.

Ich könnte Dich gut verstehen wenn ich bei dem was Du schreibst nur einmal das Gefühl hätte das es Dir um das Leid des Hundes geht.

Statt dessen lese ich hier nur:

“Habe ich irgendeine Chance auf irgeneine Unterstützung durch den TSV oder zumindest eine Chance auf Rückerstattung der Schutzgebühr?“

“Ich werd sie nochmal per Mail anschreiben und wenn nix hilft werd ich einfach Anzeige wegen arglistiger Täuschung erstatten.“

“Aber das ist ein Mangel der anscheinend verschwiegen wurde!“

“Rechtlich gesehen liegt aber ein Sachmangel vor und ich kann nach neuem Recht doch Nacherfüllung verlangen.... oder ?“

“In den meisten Kaufverträgen über Hunde wird nichts über die 
Beschaffenheit des Hundes vereinbart. Allerdings liegt laut Gesetz dann ein Mangel vor, wenn der Käufer die Sache nicht in dem Zustand erhält, wie er sie erwarten darf. Das bedeutet, dass der Käufer erwarten darf, einen gesunden Hund zu bekommen. Liegt nach dieser Definition ein Sachmangel vor, so muss der Käufer nach neuem Recht zunächst Nacherfüllung verlangen.“

“Es geht darum dass wahrscheinlich eine Krankheit verschwiegen wurde und die Frage ist wie es bei sowas rechtlich ausschaut.“

“Darum geht es hier auch nicht. Hier geht es nur darum dass der Verdacht hochkommt, dass eine arglistige Täuschung vorliegt. “

“Also werde ich wohl nicht um eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung drumrumkommen.“

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Kein einziges Wort lese ich darüber das es Dir leid tut das der arme Hund solche Schmerzen hat.

Kein Wort darüber wie traurig es ist zu sehen wie der Hund sich quält oder sonst ein Wort in dieser Art.

Alles was Dich interessiert sind Sachmängel und arglistige Täuschung. 

Wenn es so war das man Dir wirklich einen so offensichtlich kranken Hund gegeben hat dann ist das selbstverständlich nicht in Ordnung. 

Trotzdem vermisse ich bei Dir das Herz.

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Leider keine Chancen, da der vertrag so besteht. Dass die sich aber ziemlich seltsam verhalten haben,d as ist offensichtlich.

Erinnert mich jetzt bissl an meine Frendin.. der- man merkte erst echt nichts- eine krebskranke Katze vom Tierheim vermittelt wurde. Nach 1 Monat gings los und meine Freundin hat ein Heidengeld ausgegeben, um Kätchen zu retten. Half nix. Ehrlich gesagt, dachte ich auch, mein Gott, ICH hätte DAS Geld gar nicht gehabt.

Tierheim sagte nur lapidar: Vertrag und "so was kann ja passieren" (meine Frendin meldete sich dort,w eil sie sagte, die müssen da doch mehr drauf achten, solltend as wissen.. nicht,w eil sie Geld wollte)