Schule will Bußgeld, obwohl ärtzliche Atteste?

kugel  22.11.2023, 15:54

Müssen Eltern den grund des Fernbleibens also die Art der Erkrankung auf der Entschuldigung mitteilen?

Lepotata 
Fragesteller
 22.11.2023, 15:55

Nein, sie möchte es trotzdem nicht unterschreiben.

4 Antworten

Also um es kurz zu machen... du bist zum Teil gar nicht entschuldigt, zum Teil nicht entsprechend der Vorschriften der Schule entschuldigt.

Du hast auch nicht die Absicht dich jemals ordentlich entschuldigen zu lassen, denn deine Mutter erfährt ja nichts von allem was du machst.
Ich denke da solltest du mal Ordnung reinbringen. Wende dich ggf. auch selbst an die Schule und den Vertrauenslehrer oder ans Jugendamt.

Es ist nun verständlich, dass deine Mutter keine Entschuldigung ausstellt, wenn sie noch nicht mal weiß wofür.

Du hast ein ärztliches Attest. Das sollte auch deiner Mutter genügen. Dort ist die Art der Erkrankung nicht vermerkt.

Alternativ: Jugendamt.

Uns wird jetzt mit Bußgeld gedroht, 

Oh nein !

Der Schüler muss ab einem Alter von  14 Jahren damit rechnen, dass er selbst für das  Schwänzen der Schule ein Bußgeld zahlen muss. Die Eltern müssen dann nicht mehr für das Bußgeld aufkommen.
Kann der Jugendliche das  Bußgeld nicht selbst begleichen, setzt der Richter eine bestimmte  Arbeitsleistung fest, die der Schüler erbringen muss. In diesem Fall muss der Schulschwänzer Sozialarbeit – beispielsweise in einem Altenheim oder einer Obdachloseneinrichtung – ableisten.

https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/

Du wirst also für dein Verhalten selber gerade stehen müssen

 viele Termine und Fehltage, welche unumgänglich waren viel gefehlt

In Deutschland gibt es die Schulpflicht. Termine hat man also nach der Schule, an Wochenende oder Ferien wahrzunehmen.

Anscheinend hast du genug Fehlzeiten, die nicht entschuldigt waren- jetzt wirst du die Konsequenz tragen müssen

kugel  22.11.2023, 15:58
durch einen Artzt bestätigen lassen, oder mir einen Attest geholt.

Es liegen ärztliche Atteste oder Bestätigungen vor...

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Krawallbotz  22.11.2023, 15:59
@kugel

Für 80% ....und der Rest?

20% unentschuldigte Fehlzeiten und das Halbjahr ist noch nicht um...

Diese 20% gelten also als schwänzen.

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Lepotata 
Fragesteller
 22.11.2023, 16:06
@Krawallbotz

20 % derjenigen Fehlzeiten waren unentschuldigt.. nicht die gesamte Zeit....

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Krawallbotz  22.11.2023, 16:08
@Lepotata

Schreib ich doch...

20% gelten als geschwänzt - daher die Androhung des Bußgeldes, das du, nicht deine Mutter, zu bezahlen hast.

Wieviel kannst du dir selber ausrechnen- in dem Link stehen die Strafhöhen jedes Bundeslandes aufgelistet.

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kugel  22.11.2023, 16:13
@Krawallbotz

Stimmt. diese 20 Prozent ja.

Dein Zitat war eben nur hälftig.

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kugel  22.11.2023, 16:14
@Lepotata

Für die 20 Prozent brauchst du eine Entschuldigung der Eltern.

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Krawallbotz  22.11.2023, 16:15
@kugel

Ich denke nicht, dass die Schule diese nachträglich noch akzeptieren wird.

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Lepotata 
Fragesteller
 22.11.2023, 19:58
@kugel

Es geht vorallem um die längeren, wo ein Attest vorliegt..

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kugel  22.11.2023, 20:01
@Lepotata

Sie ist nunmal deine Erziehungsberechtigte.

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Je nachdem wie hoch deine Fehlzeiten sind reichen 20% unentschuldigt schon, damit die Schule ein Bußgeld verordnen kann. Wenn du noch Schulpflicht bist, dann kann die Schule theoretisch ab dem 1. unentschuldigten Fehltag ein Bußgeld verordnen, das macht aber aus pädagogischen Gründen keine.