Schule will Bußgeld, obwohl ärtzliche Atteste?
Ich besuche seit den Sommerferien eine neue Schule, und habe seit dem durch viele Termine und Fehltage, welche unumgänglich waren viel gefehlt. Die Fehlzeiten habe ich, sofern diese durch Termine o tatsächliche Krankheit bedingt waren (ca. 80% der Fehlzeit)durch einen Artzt bestätigen lassen, oder mir einen Attest geholt. Die Schule verlangt jedoch zusätzlich immer eine zusätzliche Entschuldigung der Erziehungsberichtigten, was auch in den Regeln steht. Nach Absprache mit meinem Klassenlehrer, war jedoch vorerst der alleinige Attest kein Problem.
Das Problem ist, dass meine Mutter mich nicht entschuldigt( auch wenn ich ihr sagen würde, dass ich gerade etwas habe) & da ich nicht möchte dass sie weiß, was meine aktuellen gesundheitlichen Probleme sind, da sie diese gegen mich verwenden würde (Machtspielchen).
Uns wird jetzt mit Bußgeld gedroht, meine Mutter soll nichts von meinen Problemen wissen, das Jugendamt interessiert sich für die Probleme allgmein zu Hause auch nicht.
Ist es durch die Aufstellung der Schulregel allgemein gültig, dass uns jetzt damit gedroht werden kann? Kann ich mich an bspw die Schulsozi wenden o kann sie da auch nichts machen?
4 Antworten
Also um es kurz zu machen... du bist zum Teil gar nicht entschuldigt, zum Teil nicht entsprechend der Vorschriften der Schule entschuldigt.
Du hast auch nicht die Absicht dich jemals ordentlich entschuldigen zu lassen, denn deine Mutter erfährt ja nichts von allem was du machst.
Ich denke da solltest du mal Ordnung reinbringen. Wende dich ggf. auch selbst an die Schule und den Vertrauenslehrer oder ans Jugendamt.
Es ist nun verständlich, dass deine Mutter keine Entschuldigung ausstellt, wenn sie noch nicht mal weiß wofür.
Du hast ein ärztliches Attest. Das sollte auch deiner Mutter genügen. Dort ist die Art der Erkrankung nicht vermerkt.
Alternativ: Jugendamt.
Uns wird jetzt mit Bußgeld gedroht,
Oh nein !
Der Schüler muss ab einem Alter von 14 Jahren damit rechnen, dass er selbst für das Schwänzen der Schule ein Bußgeld zahlen muss. Die Eltern müssen dann nicht mehr für das Bußgeld aufkommen.
Kann der Jugendliche das Bußgeld nicht selbst begleichen, setzt der Richter eine bestimmte Arbeitsleistung fest, die der Schüler erbringen muss. In diesem Fall muss der Schulschwänzer Sozialarbeit – beispielsweise in einem Altenheim oder einer Obdachloseneinrichtung – ableisten.
https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/
Du wirst also für dein Verhalten selber gerade stehen müssen
viele Termine und Fehltage, welche unumgänglich waren viel gefehlt
In Deutschland gibt es die Schulpflicht. Termine hat man also nach der Schule, an Wochenende oder Ferien wahrzunehmen.
Anscheinend hast du genug Fehlzeiten, die nicht entschuldigt waren- jetzt wirst du die Konsequenz tragen müssen
Für 80% ....und der Rest?
20% unentschuldigte Fehlzeiten und das Halbjahr ist noch nicht um...
Diese 20% gelten also als schwänzen.
20 % derjenigen Fehlzeiten waren unentschuldigt.. nicht die gesamte Zeit....
Schreib ich doch...
20% gelten als geschwänzt - daher die Androhung des Bußgeldes, das du, nicht deine Mutter, zu bezahlen hast.
Wieviel kannst du dir selber ausrechnen- in dem Link stehen die Strafhöhen jedes Bundeslandes aufgelistet.
Ich denke nicht, dass die Schule diese nachträglich noch akzeptieren wird.
Je nachdem wie hoch deine Fehlzeiten sind reichen 20% unentschuldigt schon, damit die Schule ein Bußgeld verordnen kann. Wenn du noch Schulpflicht bist, dann kann die Schule theoretisch ab dem 1. unentschuldigten Fehltag ein Bußgeld verordnen, das macht aber aus pädagogischen Gründen keine.
Es liegen ärztliche Atteste oder Bestätigungen vor...