Teilkonferenz wegen unentschuldigten Fehlstunden?

2 Antworten

Ich habe meinen Lehrer gefragt was passieren würde, wenn jemand die 20 unentschuldigten fehlstunden in 30 Tagen überschreitet und er meinte zu mir das im Regel fall bei uns in an der Schule eine Verwarnung ausgesprochen wird und dann der Schulverweis droht. 

20 von 30 Tagen gefehlt.. in dem Fall ist die Person nicht schulfähig und man müsste überlegen, ob so eine Beschulung überhaupt Sinn ergibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin

Lxnn1331 
Beitragsersteller
 16.05.2023, 20:00

Damit meine ich diese Regel, die besagt, das Personen die Volljährig sind und 20 fehlstunden in 30 Tagen unentschuldigt haben ohne vorwahnung von der schule geschmissen werden können.

es geht um 20 Fehlstunden, nicht um 20 Fehltage..

Nichts desto trotz ist genau das die Grenze, ja. Wenn man mehr als 20 Stunden unentschuldigt innerhalb eines Monats fehlt, kann die Schulbehörde den Verweis von der Schule aussprechen, wenn man volljährig ist. Auch bei bereits 10 unentschuldigten Fehlstunden droht ein Bußgeld!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung